Referenzzinssatz

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Definition Referenzzinssatz

Der Referenzzinssatz ist die Basis für die regelmäßigen Zinszahlungen eines Kreditnehmers mit einem Bankdarlehen mit variablem Zins. Dabei gibt es diverse Referenzzinssätze, die von unabhängigen Institutionen stetig berechnet und veröffentlicht werden.

Der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zum Beispiel wird bereits seit 1999 als Referenzzinssatz genutzt und ist ein Durchschnittswert aus Geldangebot und Geldnachfrage im Interbankenmarkt des EURO-Währungsraums. Auf dem Immobilienmarkt spielt der EURIBOR als Referenzzinssatz für Hypothekendarlehen eine große Rolle. Er ist aber nie der finale Zins, den der Kreditnehmer an die Bank zu zahlen hat, da er interne Kosten und Gewinnmarge der Bank nicht berücksichtigt.

Umlaufrendite der Bundesanleihen als Referenzzinssatz

Bei wertfaktor wird als Referenzzinssatz die Umlaufrendite deutscher Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren herangezogen. Bundesanleihen sind Anleihen, die von der Bundesrepublik Deutschland als Staatsanleihen ausgegeben werden. Die Umlaufrendite wird täglich durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht. Aktuelle Werte sind z.B. über folgende Internetseite zu finden: www.wertfaktor.de/bundesrendite.

Wortbedeutung, Herkunft und Rechtschreibung

Referenzzinsatz, der (mask.)

  • Wortart: Substantiv
  • Gebrauch: Rechtssprache
  • Rechtschreibung: Re|fe|renz|zins|satz
  • Wortbedeutung: Ein Zinssatz im Bankwesen, der von neutraler Stelle institutsübergreifend täglich für eine bestimmte Währung und Zinslaufzeit ermittelt wird.