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Benjamin Papirow
Kundenberatung
Der Teilverkauf wurde im Jahr 2018 von den beiden wertfaktor-Gründern erfunden und ist heute die lukrative Alternative zu klassischen Modellen der Immobilienverrentung. Bei einem Immobilien-Teilverkauf verkaufen Sie lediglich einen Teil Ihrer Immobilie. So haben Sie den entscheidenden Vorteil, dass Sie einen Teil Ihres Immobilienvermögens in Barvermögen umwandeln können, ohne ausziehen zu müssen.
Inhaltsverzeichnis
Sicher kennen Sie die Situation: Ein Leben lang haben Sie Ihr ganzes Geld in Ihre Immobilie gesteckt. Regelmäßig renoviert, umgebaut und sich so nicht nur den Traum eines eigenen Zuhauses erfüllt, sondern auch stetig dessen Wert gesteigert.
Jetzt ist die Zeit gekommen, die Früchte dieser Arbeit zu ernten. Lösen Sie durch einen Teilverkauf Ihrer Immobilie ganz einfach Ihren Wunschbetrag aus Ihrem Eigenheim. Sie entscheiden, wie viel Kapital Sie benötigen und verkaufen den entsprechenden Anteil (maximal 50 %, Mindestauszahlungssumme: 100.000 Euro) an wertfaktor.
An Ihrem alltäglichen Leben in der Immobilie ändert sich trotz Teilverkauf nichts: Ihr Anspruch auf alleinige Nutzung wird grundbuchlich abgesichert und wertfaktor räumt Ihnen ein Nießbrauchrecht auf den angekauften Teil ein.
Das Beste daran: Sie wohnen nicht nur weiterhin in Ihrer Immobilie, sondern haben – dem Teilverkauf sei Dank – zudem auch noch Barvermögen, mit dem Sie zum Beispiel Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie vornehmen können.
Erfahren Sie in diesem kurzen Video wie der Teilverkauf Ihrer Immobilie funktioniert:
Erfüllen auch Sie sich jetzt Ihre Träume! Füllen Sie unser Formular aus, geben Sie Ihren Wunschauszahlungsbetrag an und erhalten Sie zeitnah ein persönliches Angebot für Ihren Immobilien-Teilverkauf.
Lösen Sie jetzt frei verwendbares Geld aus Ihrer Immobilie und erfüllen Sie sich Ihre Träume.
Ihr persönlicher Ansprechpartner steht jederzeit für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Der Bundesverband Immobilienverrentung (BVIV) wurde 2023 gegründet und repräsentiert die führenden Anbieter von Verrentungsmodellen.
Das „Deutscher Seniorenlotse“ Gütesiegel erhalten Unternehmen, die sich auf die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen der Generation 50plus eingestellt haben und für diese Zielgruppe einen speziellen Mehrwert bietet.
Auf Basis der von Ihnen gemachten Angaben zu Ihrer Immobilie erhalten Sie von Ihrem persönlichen Kundenberater ein erstes unverbindliches Angebot per Post. Dieses ist selbstverständlich kostenlos für Sie.
Ihr Kundenberater arrangiert einen passenden Gutachtertermin für Sie.
Der Gutachter kommt zu Ihnen und erstellt das Wertgutachten für Ihre Immobilie.
wertfaktor erhält das Gutachten und prüft es nach dem 6-Augen-Prinzip.
Auf Basis des Gutachtens erstellt Ihnen Ihr Kundenberater das verbindliche Kaufangebot und sendet Ihnen dieses mit dem Gutachten per Post zu.
Danach arrangiert Ihr Berater einen passenden Notartermin für Sie.
Sagt Ihnen unser Angebot zu, wählen Sie den Notarstandort, einen passenden Termin und senden die beiliegende Angebotsannahme an Ihren Kundenberater zurück.
Sind alle erforderlichen Unterlagen komplett, wird der Notar beauftragt, individuell für Sie Ihren Vertrag zu erstellen.
Der Vertrag wird durch den Notar an Sie versandt.
Ihr Wunschbetrag wird an Sie ausgezahlt. Voraussetzungen hierfür sind die Auflassungsvormerkung für wertfaktor im Grundbuch sowie die Negativbescheinigung über das Nichtausüben von gesetzlichen Vorkaufsrechten.
Wie lange dieser Prozess dauert, ist maßgeblich abhängig von der zuständigen Gemeinde.
Immobilien-Eigentümer hatten bislang zwei Möglichkeiten, um Barvermögen aus Ihrer Immobilie herauszulösen: Die Leibrente bzw. die Umkehrhypothek oder der Gesamtverkauf waren die klassischen Wege. Der Immobilien-Teilverkauf kann als Mittelweg betrachtet werden: Statt die gesamte Immobilie zu veräußern wird lediglich ein Teil dieser (bis zu 50 %) verkauft. Der Käufer – in diesem Falle wertfaktor – wird durch den Teilverkauf „stiller Miteigentümer“, während der bisherige Eigentümer (also Sie) weiterhin die alleinige Entscheidungshoheit über die Immobilie hat. Möglich macht dies das sogenannte Nießbrauchrecht, welches Ihnen das Wohnrecht sowie die Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung Ihrer Immobilie zusichert.
Am Anfang der Partnerschaft wird das Nutzungsentgelt festgelegt. Mit dieser Rate können Sie fest planen. Lediglich alle 10 Jahre wird das Nutzungsentgelt nach einer festgelegten Form angepasst. Dabei nutzt wertfaktor als Referenzzinssatz die Umlaufrendite deutscher Bundesanleihen mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Diese stellt den Zins dar, den die Bundesrepublik Deutschland als Staat höchster Bonität für die Aufnahme von Geld zahlt und ist historisch entsprechend niedrig. Die Umlaufrendite wird außerdem täglich auf der offiziellen Seite der deutschen Bundesbank publiziert. So stellt wertfaktor für Sie ein Höchstmaß an Transparenz und Sicherheit her. Insbesondere ist Ihr Nutzungsentgelt nicht an die Teuerungsrate (Inflation) gebunden, welche von der Europäischen Zentralbank gesteuert wird.
Im folgenden Beispiel wird veranschaulicht, wie sich ein an die Teuerungsrate gebundenes Nutzungsentgelt von 500 € pro Monat entwickelt, wenn sich das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von rund 2 % einstellt:
Höhe des Nutzungsentgelts zu Vertragsbeginn: 500 € pro Monat
Höhe des Nutzungsentgelts nach zehn Jahren: 609 € pro Monat
Mehrkosten nach zehn Jahren gemäß Teuerungsrate: 5.698 €
Bei wertfaktor ist das das Nutzungsentgelt auf 10 Jahre fixiert. Im obigen Beispiel würden Sie 10 Jahre lang 500 € pro Monat zahlen.
Der Verkauf der Immobilie auf Leibrente ist das bekannteste und meistverbreitete Modell der Hausverrentung in Deutschland. Eine Leibrente kann prinzipiell auch unter Privatpersonen ausgehandelt werden und war sogar jahrelang der „Normalfall“. Bei der Leibrente geht die Immobilie bei Abschluss in das Eigentum des Käufers über. Das Wohnrecht in der gesamten oder auch nur einem Teil der Immobilie bleibt lebenslang beim Leibrentenbezieher.
Die Leibrente selber wird ebenfalls auf Lebenszeit ausgezahlt – auch dann noch, wenn der eigentlich vereinbarte Kaufpreis schon längst erbracht ist. Dafür ist der Kaufpreis bei einem Verkauf auf Leibrente allerdings auch deutlich niedriger als am freien Markt und beträgt meist nur zwischen 60 und 70 %. Leibrenten empfehlen sich vor allem für Ruheständler ohne Erben oder in Modellen, bei denen die Immobilie in Form eines Leibrentenmodelles an die eigenen Erben sozusagen im Vorfeld verkauft wird. Jedoch verzichtet man bei der Leibrente auf den Wertzuwachs der Immobilie.
Ein aus den USA stammendes Modell ist die sogenannte Umkehrhypothek (reverse mortgage), das sich hierzulande aber bisher nicht durchsetzt. Dabei handelt es sich strenggenommen weder um eine Hypothek noch um einen Verkauf, sondern um eine Sonderform des Kredits – und damit um ein Instrument der Finanzdienstleistung. Das Besondere: Der durch die Immobilie besicherte Kredit wird bei einer Umkehrhypothek nicht einmalig, sondern in Raten ausgezahlt.
Da der Kredit nach Ablauf der Laufzeit allerdings sofort komplett abgelöst werden muss, steht dann im Allgemeinen der Verkauf der Immobilie an. Theoretisch könnten durch die Umkehrhypothek hohe Raten angeboten werden; in der Regel ermöglichen die Anbieter aber nur die Beleihung von bis zu 50 % des Immobilienwertes.
Durch die hinzukommenden Zinsen und Gebühren ist die Umkehrhypothek aufgrund ihrer meist eher mageren Erträge gegenüber recht hohen Kosten nur in seltenen Fällen der vernünftige Weg. Auch mangels fehlender Anbieter ist es in Deutschland oftmals schwierig eine Umkehrhypothek zu erhalten.
Liquidität aus der Immobilie
Lebenslanges Nießbrauchrecht
Entscheidungshoheit bleibt in Ihrer Hand
Übernahme sämtlicher
Transaktionskosten durch wertfaktor
Weiterhin an Wertsteigerung teilhaben
Spätere Komplettabwicklung des Gesamtverkaufs durch wertfaktor
Vertragssicherheit durch notarielle
Beurkundung und Grundbucheintrag
Mehrfachverkauf möglich
wertfaktor ist mehrfach geprüft und ausgezeichnet!
Die Service-Qualität von wertfaktor wurde von den renommierten Magazinen Die Welt und Focus Money mit Bestnoten ausgezeichnet und ist mit dem Gütesiegel des Deutschen Seniorenlotsen zertifiziert. Profitieren Sie vom besten Service und vertrauen Sie auf die Nr. 1 beim Immobilien-Teilverkauf.
Der Bundesverband Immobilienverrentung (BVIV) wurde 2023 gegründet und repräsentiert die führenden Anbieter von Verrentungsmodellen.
Das „Deutscher Seniorenlotse“ Gütesiegel erhalten Unternehmen, die sich auf die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen der Generation 50plus eingestellt haben und für diese Zielgruppe einen speziellen Mehrwert bietet.
Die freiwillige Selbstverpflichtung der Immobilien-Teilverkauf Anbieter Engel & Völkers LiquidHome, Heimkapital, Volksbank Immobilien Teilverkauf sowie wertfaktor schafft einheitliche Standards für den Teilverkauf. Der Qualitätskodex soll zu einer besseren Vergleichbarkeit der Vertragsunterlagen und somit auch mehr Transparenz führen.
IMMO.info führt Überprüfungen von Unternehmens, deren Webseiten und deren Services in der Neukundenansprache durch.
Das Ehepaar Beate (65) und Frank (67) Müller, Immobilieneigentümer aus Hamburg-Fuhlsbüttel, wurde im Fernsehen zufällig auf den Teilverkauf von wertfaktor aufmerksam. Das Modell weckte schnell ihr Interesse, da sie aufgrund der angekündigten Sanierungspflicht der EU auf der Suche nach Möglichkeiten zur mittelfristigen Kapitalbeschaffung waren.
Ihr Gesuch für ein Darlehen bei ihrer Hausbank kurz zuvor war leider nicht vom Erfolg gekrönt. Deswegen ließen sie sich ein Angebot von wertfaktor für den Teilverkauf ihrer Immobilie erstellen. Das Angebot wurde auf Basis eines eigens erstellten Verkehrswertgutachtens ihres Hauses erstellt. Es fand großen Anklang bei Ehepaar Müller. Da beide noch fit sind und sie noch mindestens 10 Jahre in ihrem Haus leben wollen, entscheiden sie sich für den Teilverkauf ihrer Immobilie an wertfaktor.
Immobilienwert Heute
500000
Auszahlungsbetrag (25% des Immobilienwerts):
125000
Nutzungsentgelt (pro Monat):
593.75
Immobilienwert in 10 Jahren
Zu erwartender Verkaufspreis der Immobilie nach 10 Jahren, angenommene 2,5 % Wertsteigerung pro Jahr.
640042
Ihr Anteil (75%) am Verkaufserlös:
480031.5
Durchführungsentgelt:
-28801
Finale Auszahlung
451230.5
Mithilfe unseres Beispielrechners können Sie auf Basis Ihrer angegebenen Daten eine individuelle Berechnung zum Teilverkauf erstellen.
Wer sich für den Immobilien-Teilverkauf entscheidet, weiß sicherlich schon, wofür das so gewonnene Geld verwendet werden soll. Die Möglichkeiten sind hierbei vielfältig, in der Regel wird durch den Teilverkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung aber die Rente aufgebessert. Aufgrund dessen richtet sich dieses Modell auch in erster Linie vornehmlich an Ruheständler. Die Idee dahinter ist ebenso einfach wie einleuchtend: Ein großer Teil des lebenslang aufgebauten Vermögens liegt im Allgemeinen in der eigenen Immobilie und kann nicht frei genutzt werden.
Und natürlich verringert das Bewohnen der eigenen Immobilie auch die monatlichen Wohnkosten. Der Teilverkauf einer Immobilie ermöglicht es also dem Eigentümer, einen Teil des in dieser Immobilie festgelegten Kapitals nutzbar zu machen, ohne sein Eigentum aufzugeben. Zudem liegt der Nießbrauch, d. h. das Recht zur vollen wirtschaftlichen oder privaten Nutzung bei einem Teilverkauf stets beim Teilverkäufer. So sind auch unvorhergesehene Veränderungen, wie sie im Leben immer auftreten können, unproblematisch zu handhaben. Wird die Immobilie aus irgendeinem Grund nicht mehr zu persönlichen Wohnzwecken genutzt, kann sie problemlos vermietet werden. Die Mietzahlungen kommen allein dem zum Nießbrauch-Berechtigten zu.
Sinnvoll ist der Teilverkauf also für jeden, der seine Rentenbezüge aufbessern will – oder muss. Anders als bei vielen anderen Modellen zur Hausverrentung ist auch das Eintrittsalter aufgrund der nicht vorhandenen Laufzeit flexibel und hängt vor allem von der individuellen Situation und den persönlichen Wünschen ab.
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Dieses enthält eine erste Immobilienbewertung und stellt Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner vor.
Manche fragen sich sicher: Wie geht das – sein Haus verkaufen und darin wohnen bleiben? Zwar handelt es sich bei unserem Modell des Teilverkaufs für Immobilien nur um eine Beteiligung an einer Immobilie bis höchstens 50 %, aber die Frage ist trotzdem richtig und wichtig. Das deutsche Recht kennt Rechte wie das Wohnrecht oder den Nießbrauch, die ins Grundbuch eingetragen unbedingte Gültigkeit haben.
Das Wohnrecht
Ein eingetragenes Wohnrecht berechtigt den Rechte-Inhaber zum Bewohnen der gesamten oder eines Teiles der Immobilie. Anders als beim Nießbrauchrecht darf die Immobilie in diesem Fall nicht weitervermietet werden und es dürfen somit auch keine Mieteinnahmen generiert werden.
Das Nießbrauchrecht
Das Nießbrauchrecht geht demgegenüber noch deutlich weiter und berechtigt den Inhaber dieses Rechts zur vollen persönlichen oder wirtschaftlichen Nutzung der betreffenden Immobilie. Alle Gewinne, die mit dieser erzielt werden, fallen allein dem Nießbrauchnehmer zu. Wir haben uns für das Nießbrauchrecht entschieden, da wir dieses als fairer empfinden. Für die Überlassung des Nießbrauchs erheben wir – wie eingangs erwähnt – eine monatliche Gebühr, das sogenannte Nutzungsentgelt.
Auch nachdem wertfaktor Miteigentümer geworden ist, können Sie Ihre Immobilie noch vermieten. Allerdings gibt es einige Vorgaben, die es zu berücksichtigen gilt. So darf die Immobilie ausschließlich auf Basis des aktuellen Mietspiegels Ihrer Region vermietet werden. Einer Zweckentfremdung der Immobilie stimmt wertfaktor grundsätzlich nicht zu. Vor einer Neuvermietung muss der Mietvertrag wertfaktor zur Prüfung vorgelegt werden. Sollten Sie ihre Immobilie nach dem Teilverkauf vermieten wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren wertfaktor-Kundenberater. Er hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet weitere Fragen rund um das Thema.
wertfaktor wurde gegründet, da es keinen fairen Anbieter auf dem Verrentungsmarkt gab und der Anspruch entstand, es besser machen zu wollen. Die Gründer agierten bereits im privaten Umfeld als Ratgeber, wenn es um die Frage ging, was man im Alter tun kann, wenn die Rente klein und die Immobilie groß ist, wenn Kredite verwehrt werden und dennoch der Wunsch besteht, in der eigenen Immobilie wohnhaft zu bleiben und gleichzeitig das Rentenalter zu genießen. Mit wertfaktor wurde ein Unternehmen gegründet, welches diese Situation bestmöglich löst.
In den vergangenen Jahren hat sich der Immobilienmarkt kontinuierlich sehr positiv entwickelt. Wir können gut verstehen, dass auch Sie von der Entwicklung Ihrer Immobilie profitieren möchten. Nachdem Sie jahrelang investiert haben, ist der Zeitpunkt gekommen, wo Sie dieses Investment nutzen wollen, um sich Ihre Träume und Wünsche zu erfüllen. Sie wollen reisen, eine Renovierung vornehmen oder sich ganz einfach mal etwas gönnen. Aber dafür ganz auf das geliebte Zuhause zu verzichten, ist nicht denkbar. Somit kommt ein Verkauf nicht infrage.
Unserer Meinung nach gibt es keinen fairen Anbieter auf dem Verrentungsmarkt. Deshalb haben wir die Lösung erfunden: Mit unserem Immobilien-Teilverkauf können Sie genau das tun – den gewünschten Teil verkaufen, der Ihnen das Bargeld verschafft, welches Sie zur Erfüllung Ihrer Träume brauchen. Wir, wertfaktor, werden mit diesem Teil stiller Miteigentümer. Für Sie bleibt alles beim Alten: Sie bestimmen weiterhin alleine über Ihr Objekt. Haben nun aber einen Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich verlassen können, wenn Sie ihn brauchen.
Wer ein Haus verkauft, der muss unter gewissen Umständen auf den erzielten Gewinn (den Mehrwert gegenüber dem Kaufpreis) Steuern bezahlen. Diese Steuer wird Spekulationssteuer (nach § 23 EStG, Einkommenssteuergesetz) genannt und fällt nur dann an, wenn zwischen Kauf und Verkauf der entsprechenden Immobilie gewisse Fristen nicht eingehalten werden, man mit diesen also sozusagen spekuliert hat. Die Frist für wirtschaftlich genutzte Immobilien (vermietete Wohnungen oder Häuser, Geschäftsräume, Ferienwohnungen etc.) 10 Jahre und für selbst genutzte (d.h. von Ihnen oder Familienmitgliedern zu Wohnzwecken genutzten Immobilien) bei 3 Jahren. Im Erbfall gilt das Datum des Erwerbs durch den Erblasser, wodurch in diesen Fällen nur sehr selten Spekulationssteuern anfallen dürften.
Die Spekulationssteuer hat allerdings nichts mit einer eventuell anfallenden Erbschaftssteuer zu tun, die sich nach gesetzlich geregelten Freibeträgen richtet. Die Höhe der Spekulationssteuer entspricht der individuellen Steuerklasse des Steuerzahlers, der die Spekulationssteuer abführen muss. Kontaktieren Sie bei Steuerthemen immer einen Steuerberater Ihres Vertrauens, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wie bei einem regulären Hausverkauf muss die so genannte Spekulationssteuer auch bei einem Teilverkauf nur dann gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Fristen nach dem Kauf der entsprechenden Immobilie unterschritten wird. Bei Geschäftsräumen und vermieteten Objekten beläuft sich diese Frist auf zehn Jahre, bei zu persönlichen Wohnzwecken genutzten Immobilien hingegen nur drei Jahre. In den meisten Fällen wird somit bei einem Teilverkauf keine Spekulationssteuer anfallen.
Da jeder Fall anders ist, empfehlen wir Ihnen bei Steuerthemen jedoch immer ein klärendes Gespräch mit Ihrem Steuerberater.
Wir helfen Ihnen gerne unter der folgenden Telefonnummer weiter.
Erfahren Sie, wie das Modell des Immobilien-Teilverkaufs entstanden ist und wer hinter dieser Geschäftsidee steckt.
Lernen Sie unsere Kundenberater kennen und erfahren Sie mehr über ihren Arbeitsalltag bei wertfaktor.
Unsere Mediathek bietet Ihnen Videos und Beiträge rund ums Thema Immobilien-Teilverkauf.