Immobilienbesitzer aufgepasst: Das können Sie von der Steuer absetzen

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Wer als Immobilienbesitzer seine Immobilie selbst bewohnt, ist auf der Suche nach Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Es lohnt sich, eine Steuererklärung abzugeben, denn Sie können viel Geld sparen.

Das gilt umso mehr, wenn Sie bereits älter und in einigen Bereichen auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind. Welche Möglichkeiten es gibt, Steuern zu sparen, das erfahren Sie hier.

Handwerkerleistungen

Brauchen Sie einen Handwerker, können Sie in Ihrer selbst genutzten Immobilie oder in Ihrem selbst bewohnten Eigenheim und dem dazu gehörigen Grundstück alle Kosten steuerlich geltend machen, die der Renovierung, dem Erhalt beziehungsweise der Instandhaltung oder der Modernisierung Ihrer Immobilie dienen. Steuerlich begünstigt werden nicht nur die Arbeitskosten, sondern auch die Kosten für die Anfahrt sowie für Verbrauchsmaterialien.

Die abzugsfähigen Kosten belaufen sich auf 20 Prozent und sind der Höhe nach auf 6.000 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass Sie Ihren Einkommensteuerbetrag durch Handwerkerleistungen um bis zu 1.200 Euro jährlich reduzieren können. Voraussetzung ist, dass es sich um eine selbst genutzte Immobilie handelt und dass Sie den Auftrag an Handwerker als Privatperson vergeben.

Beispiele für abzugsfähige Handwerkerleistungen sind …

Wichtig ist, dass Sie die Rechnung an den jeweiligen Handwerker per Lastschrift, Überweisung oder Verrechnungsscheck bezahlen, da Barzahlungen vom Fiskus nicht anerkannt werden. Das Finanzamt verlangt neben der Rechnung auch einen Zahlungsnachweis, zum Beispiel einen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug.

Für die Geltendmachung von Handwerkerleistungen reicht es auch, wenn Arbeitskosten, Verbrauchsmaterial und die Kosten für die Anfahrt aus der Anlage zur Rechnung hervorgehen. Eine separate Ausweisung auf der Rechnung ist nicht erforderlich.

Haushaltsnahe Leistungen

Steuermindernd wirken sich auch haushaltsnahe Leistungen aus. Das sind Tätigkeiten, die an Dienstleister in Auftrag gegeben werden, um sich zu entlasten, sei es aus zeitlichen Gründen oder alters- beziehungsweise krankheitsbedingt. Um haushaltsnahe Leistungen von der Steuer absetzen zu können, muss es sich um solche Leistungen handeln, die in Ihrem Haus, in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück erledigt werden. Absetzbar sind der Arbeitslohn, die Fahrtkosten des Dienstleisters sowie die Kosten für die Nutzung von Maschinen, zum Beispiel Reinigungsmittel oder Gartengeräte.

Zu den begünstigten Tätigkeiten zählen zum Beispiel …

Die Höhe ist abhängig davon, ob es sich um Minijobber oder um sozialversicherungspflichtige beziehungsweise selbstständig tätige Hilfskräfte handelt.

Grundsätzlich können nur die Dienstleistungen steuerlich in Abzug gebracht werden, die im Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück ausgeführt werden. Tätigkeiten, die außerhalb des Hauses oder des Grundstücks ausgeführt werden, sind keine haushaltsnahen Leistungen und deshalb auch nicht abzugsfähig.

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Steuern sparen durch Schenkungen

Steuern lassen sich auch sparen, wenn Sie Ihre Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten an von Ihnen begünstigte Personen übertragen. Der Vorteil ist nicht nur eine Steuerersparnis, sondern dass Sie den Zeitpunkt der Schenkung und den Beschenkten selbstbestimmt auswählen können.

Auf Schenkungen und Erbschaften muss die sogenannte Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer gezahlt werden. Im Unterschied zur Erbschaft besteht bei Schenkungen die Möglichkeit, sie so zu verteilen, dass keine Steuern anfallen. Dafür gibt es Freibeträge. Keine Schenkungssteuer muss gezahlt werden bei Beträgen

Was nach Abzug des jeweiligen Freibetrages übrig bleibt, unterliegt der Schenkungssteuer. Abhängig von der Höhe des Vermögens des Beschenkten und von seiner Steuerklasse liegt die Schenkungssteuer zwischen sieben und fünfzig Prozent. Die mehrfache Nutzung der Freibeträge ist alle zehn Jahre möglich.

Allerdings werden alle Schenkungen addiert, die dem jeweiligen Begünstigten innerhalb dieses Zeitraums zugutekommen. Wer als Schenkender langfristig plant, kann sein Vermögen zu Lebzeiten steuergünstig auf ausgewählte Personen übertragen.

Das Immobilien-Teilverkaufsmodell von wertfaktor

Wer eine eigene Immobilie besitzt und eine größere Menge Geld benötigt, für den ist das Immobilien-Teilverkaufsmodell eine interessante Alternative. Mögliche Gründe können höhere Pflegekosten, der Traum von einer Ferienwohnung im Ausland oder eine längere Reise sein. Das Teilverkaufsmodell funktioniert auf einfache Weise: Sie legen fest, wie viel Bargeld Sie aus Ihrer Immobilie auslösen möchten, wobei der aktuelle Marktwert von einem unabhängigen Gutachter ermittelt wird.

Das Bargeld erhalten Sie für den Anteil, den Sie an wertfaktor verkaufen. Dadurch erhalten Sie finanzielle Freiheit. Gleichzeitig behalten Sie lebenslanges Wohnrecht und die volle Entscheidungshoheit über Ihr Zuhause, während wertfaktor lediglich stiller Teilhaber ist.

Rechtlich abgesichert sind Sie durch das ins Grundbuch eingetragene Nießbrauchsrecht, das Ihnen das dauerhafte und alleinige Eigentum an Ihrer Immobilie sichert. Im Gegenzug erhält wertfaktor von Ihnen ein monatliches Nutzungsentgelt.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Sie als Immobilienbesitzer Steuern sparen, wenn Sie Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Wichtig ist, dass Sie sich von Handwerkern und Dienstleistern immer eine Rechnung ausstellen lassen und den Rechnungsbetrag überweisen, sodass Sie dem Finanzamt die gewünschten Belege vorlegen können. Sofern für Sie das Immobilien-Teilverkaufsmodell von wertfaktor.de interessant ist, kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch.

Quellen:

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