Straßenausbaubeiträge – Beiträge, Berechnung & Widerspruch

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Wenn die Gemeinde beschließt, die Straße vor Ihrem Haus zu sanieren oder neue Straßenlaternen zu installieren, kann das für Anwohner teuer werden. Aufgrund dessen führen die Straßenausbaubeiträge immer wieder zu Diskussionen in Gesellschaft und Politik.

Doch welche Gebühren können von Haus- und Grundstücksbesitzern überhaupt verlangt werden und wie hoch können diese ausfallen?

Was sind Straßenausbaubeiträge?

Straßenausbaubeiträge sind eine kommunale Abgabe, die Sie als Anlieger für bestimmte Maßnahmen im Straßenbau, aber auch bei der Entwässerung leisten müssen, damit die Wohnqualität in einem bestimmten Gebiet verbessert wird. Typische Fälle, in denen der Straßenbaubeitrag erhoben wird, sind:

Die rechtliche Grundlage der Beiträge liefern die Kommunalabgabengesetze der einzelnen Bundesländer. Welche Beiträge dabei von den einzelnen Anliegern zu leisten sind, ist von Kommune zu Kommune verschieden.

Was zählt zu den Straßenausbaubeiträgen?

Gemeinden sind grundsätzlich dazu verpflichtet, kommunale Straßen und andere Verkehrswege Instand zu halten. Die Kosten können in Form von Straßenausbaubeiträgen auf Anlieger anteilig umgelegt werden. Hierbei ist zwischen zwei Arten von Beiträgen zu unterscheiden:

Straßenausbaubeitrag – konkrete Fallbeispiele

Rechtsgrundlage für die Erhebung bildet immer die Satzung, die Ihre Gemeinde gemäß Kommunalabgabengesetz verabschiedet hat. Dabei gilt: Ihre Gemeinde darf Kosten, die dem reinen Erhalt einer Straße dienen, nicht einfach auf Sie abwälzen. Das gilt zum Beispiel für die Ausbesserung von Schlaglöchern. Als Immobilienbesitzer kann von Ihnen nur eine Beteiligung an den Kosten verlangt werden, wenn Sie dadurch eine Verbesserung erfahren.

Ist Ihre Straße z. B. schlecht beleuchtet und die Gemeinde beschließt, zusätzliche Laternen aufzustellen, müssen Sie zahlen. Auch, wenn die vorhandenen Laternen älter als 25 Jahre sind, kann man Sie zur Kasse bitten. Anders sieht das aus, wenn die Gemeinde beschließt, Ihre grundsätzlich ausreichende Straßenbeleuchtung auf LED umzustellen. Dadurch spart die Kommune zwar Kosten, aber Sie selbst erfahren dadurch keine konkrete Verbesserung und müssen folglich nicht zahlen.

Straßenausbaubeiträge müssen grundsätzlich entrichtet werden, wenn Ihr Grundstück an die von der Maßnahme betroffene Straße angrenzt. Das kann auch bei einer Straße der Fall sein, die nicht Ihrer postalischen Adresse entspricht. Wenn Sie die Möglichkeit haben, über diese Straße Ihr Haus zu erreichen, werden Sie automatisch an den Kosten beteiligt.

Straßenausbaubeitrag: So werden die Kosten berechnet

Wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze von der Gemeinde verbessert werden und Sie als Anlieger einen Vorteil daraus ziehen, werden Sie mit dem Straßenausbaubeitrag also zur Kasse gebeten. Mit diesen Beträgen finanzieren die Kommunen außerdem die Straßenbeleuchtung oder das Entwässerungssystem. Eine pauschale Aussage, wie viel Sie zahlen müssen, kann nicht getroffen werden. Denn die auf Anwohner und Gemeinde zu verteilenden Kosten hängen nicht nur von der Funktion einer Straße ab, sondern unterscheiden sich in den einzelnen Kommunen.

Zur Berechnung werden allerdings stets die Kosten pro Quadratmeter angelegt. Im Einzelfall können das nur wenige Euro sein, doch sind auch Umlagen von mehr als 100 Euro pro Quadratmeter nicht selten. Haben Sie ein großes Grundstück oder sind Sie der Eigentümer eines mehrgeschossigen Wohnhauses, können selbst bei Kosten von beispielsweise sieben Euro pro Quadratmeter stolze Summen auf Sie zukommen, wenn Ihre Kommune eine Maßnahme durchführt. Vor allem, weil die Geschosshöhe bei den Berechnungen der Beträge als Multiplikator verwendet wird.

In die Berechnung fließen die Größe Ihres Grundstückes und ebenfalls die Fläche weiterer Geschosse ein. Um Ihren genauen Beitrag festzulegen, wird die insgesamt nutzbare Fläche ermittelt. Eine Immobilie, bei der es sich um eine sogenannte Hinterbebauung handelt und die nicht direkt an die Straße grenzt, stellt leider keine Ausnahme von der Regel dar. Zahlungspflichtig sind Sie in jedem Fall, da Ihr Anwesen von der Straße aus zugänglich ist.

Widerspruch gegen Straßenausbaukosten einlegen

Beschließt eine Kommune, dass eine Straße ausgebaut oder erneuert wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Als Anwohner dürfen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht einfordern, weshalb eine Gemeinde vor dem Beginn der Baumaßnahmen einen Termin anberaumt, um Sie anzuhören. Grundsätzlich können Sie eine Erneuerung nicht stoppen. Aber Sie haben das Recht, Ihre Interessen kundzutun und die Kommune aufzufordern, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Erhalten Sie einen Beitragsbescheid, haben Sie, wenn Sie den offiziellen Weg beschreiten, die Möglichkeit, binnen von vier Wochen Rechtsmittel einzulegen. Das kann zum Beispiel als Widerspruch geschehen. Sollte Ihr Widerspruch abgewiesen werden, können Sie innerhalb von einem Monat Klage erheben. Einen Zahlungsaufschub erhalten Sie weder durch einen Widerspruch noch durch eine Anfechtungsklage. Die gibt es nur dann, wenn Sie als Eigentümer einen Antrag auf Aussetzung der Zahlungsvollziehung gestellt haben und diesem stattgegeben wurde.

In welchen Bundesländern werden die Straßenausbaubeiträge noch erhoben?

In ganz Deutschland werden die mit hohen Belastungen verbundenen Ausbaubeiträge zum Teil sehr heftig diskutiert. So ist die Lage in den Bundesländern:

Die Zukunft der Straßenausbaubeiträge

Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen stoßen bei den Bürgern immer mehr auf Unwillen. Die Abschaffung der Gebühren ist daher besonders in Wahlkampfzeiten ein Thema, mit dem die Parteien Wählerstimmen gewinnen oder verlieren. Während einige Länder die Beiträge komplett abgeschafft haben, setzen andere auf eine Kann-Regelung. Grundsätzlich sollten Eigenheim- und Grundstückseigentümer Straßenausbaubeiträge immer genau prüfen und sich im Zweifel beraten lassen.

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