Unsere Miteigentümer erhalten im Rahmen des Teilverkaufs ein Ankaufsrecht, welches es ihnen ermöglicht, unseren Teil der Immobilie zurückzukaufen.
In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage: Ist dieses Ankaufsrecht vertraglich abgesichert? Und kann es auch auf die Erben übertragen werden?
Unser Geschäftsführer Christoph Neuhaus erzählt Ihnen in unserem aktuellen Vlog mehr dazu!
Sollten Sie Fragen und/oder Anmerkungen zu diesem oder einem unserer anderen Videos haben, so schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an vi[email protected]