Die Notfallkarte für pflegende Angehörige

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Über 3 Mio. Menschen werden in Deutschland in den eigenen vier Wänden gepflegt. Davon werden etwa 2,3 Mio. von den Angehörigen, also ohne permanente Hilfe eines Pflegedienstes versorgt.

Diese Personen sind von ihren Betreuern abhängig und dringend auf deren Unterstützung angewiesen. Ein Szenario, dass Angst macht, ist die Situation, in der der Pflegeperson etwas zustößt und sie deswegen nicht mehr z. B. vom Einkaufen zurück nach Hause kommt.

Der betreuungsbedürftige Angehörige ist dann allein und völlig hilflos, sofern niemand Bescheid weiß.Für diesen Fall gibt es die sogenannte Notfallkarte für pflegende Angehörige, die diese z. B. im Portemonnaie bei sich tragen können.

Es handelt sich um ein kleines Papierdokument im Kreditkartenformat. Die Karte sorgt dafür, dass Hilfe benachrichtigt wird, wenn ein ungeplanter Zustand eintritt und die pflegende Person nicht zu ihrem Anvertrauten zurückkehren kann.

Nicht zu verwechseln ist diese mit einer Notfallkarte, die man selbst mitführen kann, auf der Vorerkrankungen und die Einnahme bestimmter Medikamente zur Hilfe für den Rettungsdienst, erfasst werden können.

Wer kann die Notfallkarte für pflegende Angehörige bekommen?

Eine Notfallkarte für pflegende Angehörige kann grundsätzlich jeder ausfüllen, der eine Person versorgt. Am schnellsten wird sie gefunden, wenn sie im Geldbeutel hinter den Personalausweis oder die Versichertenkarte gesteckt wird.

Die Person, die darauf vermerkt wird, muss auch nicht zwingend ein Mitglied der Familie sein. Sie können auch einen guten Freund oder die Nachbarin angeben. Wichtig ist nur, dass die Person, die Sie auswählen gut informiert ist und entweder selbst in der Lage sein sollte die Pflege Ihres Angehörigen für eine Zeit zu übernehmen oder dass sie weiß, wem sie diese im Notfall übergeben kann. Ihr sollten dann Kontaktdaten von Pflegediensten oder dem Kliniksozialdienst vorliegen.

Außerdem sollten sie auch noch eine zweite Person informieren, die im Notfall Bescheid weiß und unterstützen kann.

Es hilft, wenn Sie eine Liste erstellen, auf der die Helfenden Informationen zu Ihrem Pflegealltag finden. Neben wichtigen Telefonnummern, wie der vom Pflegedienst, sollten dort folgende Punkte erfasst werden:

Was muss auf der Notfallkarte angegeben werden?

Auf der Karte steht, dass ein Angehöriger versorgt werden muss. Daneben können Kontaktdaten und Name der Person vermerkt werden, die im Notfall benachrichtigt werden muss. Wenn Rettungskräfte die Karte dann finden, wissen sie direkt Bescheid und können die Person informieren.

Wo bekommt man die Notfallkarte?

Die Karte kann über das Bundesweite Pflegenetzwerk bestellen: https://www.bwpn.de/pflegenetzwerk/glossar/notfallkarte/

Was kann man noch tun? Hausnotruf und Notfalldose

In manchen Fällen eignet sich ein Hausnotruf, damit die pflegebedürftige Person selbst Hilfe rufen kann. Es gibt ihn in Form von einem Alarmknopf am Bett, am Handgelenk oder als Halskette. Dies macht aber nur für Personen Sinn, die nicht unter Demenz leiden. Demenzkranke sind meist nicht in der Lage das Notrufsystem zu bedienen.

Eine andere Möglichkeit für Notfälle im Zuhause vorzusorgen ist eine Notfalldose, die man in der Kühlschranktür aufbewahrt. Darin finden sich wichtige Informationen für Ersthelfer wie zum Beispiel die Auflistung der eingenommenen Medikamente oder ein Merkblatt mit Vorerkrankungen und Hilfsmitteln. Eine Notfalldose kostet rund 5,00 € und ist über Apotheken erhältlich.

Eine Notfallkarte ist schnell besorgt und ausgefüllt und bietet mit der entsprechenden Vorbereitung und der Bereitschaft von Verwandten und Bekannten neben weiteren Vorkehrungsmaßnahmen eine sehr gute Möglichkeit, die Lieben gut versorgt zu wissen.

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