Der Gesamtverkauf | VLOG

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Der Immobilien-Teilverkauf ist für die meisten unserer Kunden ein logischer Zwischenschritt vor dem Gesamtverkauf. Sofern kein Rückkauf durch Sie oder Ihre Erben gewünscht ist, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt der Gesamtverkauf der Immobilie. Wichtig zu wissen: Sie allein entscheiden über den Zeitpunkt des Verkaufs; der Teilverkauf ist nicht an Vertragslaufzeiten gebunden.

Wenn Sie sich also dafür entscheiden, Ihr Zuhause zu verlassen, genügt eine Mitteilung an uns, dass Sie Ihren Auszug planen – und Ihre Immobilie gerne verkaufen würden. Die gleiche Vorgehensweise gilt auch für Ihre Erben: Nach Ihrem Ableben nehmen sie Kontakt zu uns auf und teilen uns mit, wie mit dem Haus oder der Wohnung verfahren werden soll. Sofern der Gesamtverkauf gewünscht wird, wird dieser von uns eingeleitet.

Ab diesem Zeitpunkt kommt unser Miteigentümermanagement ins Spiel: Wir setzen Ihre Immobilie bestmöglich für den Verkauf in Szene, erstellen das Verkaufs-Exposé und inserieren das Objekt auf unterschiedlichen Immobilien-Portalen. Wir kümmern uns um die Durchführung von Besichtigungen und die Abwicklung des Verkaufs beim Notar. Sie oder Ihre Erben müssen sich beim Gesamtverkauf um nichts kümmern und können sich zugleich sicher sein, dass wir – als Miteigentümer – alles dafür geben, das Bestmögliche aus der Immobilie herauszuholen.

Sollten Sie Fragen und/oder Anmerkungen zu diesem oder einem unserer anderen Videos haben, so schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an [email protected].

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