Die Voraussetzungen für einen Teilverkauf | VLOG

  • Circa 2 Minuten Lesezeit

Wer sich für einen Immobilien-Teilverkauf an wertfaktor entscheidet, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das genau sind, erzählt Ihnen unser Geschäftsführer Christoph Neuhaus in unserem aktuellen Video.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem oder einem unserer anderen Videos haben, so senden Sie gerne eine Nachricht an [email protected]

Transkript zum Video „Die Voraussetzungen für einen Teilverkauf“

Im Video geht es um die Voraussetzungen, die man für einen Teilverkauf erfüllen muss. Der Teilverkauf ist zwar sehr flexibel, hat aber auch seine Grenzen. Zunächst einmal muss man für einen Teilverkauf natürlich Eigentümer einer Immobilie sein, von der Sie einen Teil verkaufen wollen.

Als zweites spielt das Alter eine Rolle. Eigentlich ist der Teilverkauf recht offen, aber das Modell dient ursprünglich denen, die 55 Jahre und älter sind. Sollte es jüngere Interessenten geben, dann schauen wir uns das natürlich aber auch genau an und versuchen eine Lösung zu finden.

Für uns ist ein Teilankauf von Immobilien immer mit Aufwand verbunden. Diese Tatsache führt dazu, dass wir einen Minimum-Ankaufswert definieren mussten. Dieser beträgt 100.000 Euro. Da wir wollen, dass Sie mindestens 50 % Ihrer Immobilie behalten, also dementsprechend maximal 50 % an uns verkaufen, bedeutet das, dass die Immobilie immer mindestens 200.000 Euro wert sein muss. So können wir dann Teileigentümer werden.

Wenn wertfaktor Miteigentümer an Immobilien wird, dann ist das nur bei Immobilien möglich, die schuldenfrei sind. Das heißt: Wenn noch Restschulden auf der Immobilien sind, dann müssen diese durch den Teilverkauf abgelöst werden. Ein Teil Ihrer Wunschauszahlung, die wir Ihnen auszahlen, wird genutzt, um die Restschuld, die auf der Immobilie ist, zu tilgen.

Zu guter Letzt gibt es auch einige Charakteristika an Immobilien, die für einen Teilverkauf leider nicht in Frage kommen. Dies sind beispielsweise Immobilien, die ein Erbbau- oder Erbpachtrecht haben oder auch denkmalgeschützt sind.

Zudem ist es wichtig, nicht nur uns, sondern auch unseren Miteigentümern, dass die Immobilien gut abgesichert sind und somit auch gut versichert sind. Deswegen müssen die Immobilien zum Beispiel eine Elementarschadenversicherung haben. Sollten Sie keine haben, so können wir Ihnen weiterhelfen und eine empfehlen.

Wie Sie sehen: So viele Voraussetzungen gibt es gar nicht, es lohnt sich grundsätzlich immer bei wertfaktor nachzufragen. Wir versuchen immer eine Lösung zu finden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?