Service-Hotline: 040 355 282 70
Die energetische Sanierung | VLOG
Wer seine Immobilie energetisch saniert, tut nicht nur seinem Geldbeutel, sondern auch der Umwelt etwas Gutes. Doch welche Maßnahmen e...
Wir benötigen Ihre Zustimmung, um den Youtube-Service zu laden!
Wir verwenden einen Service eines Drittanbieters, um Videoinhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Service zu, um dieses Video anzusehen.
Wer eine ältere Immobilie kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss prüfen, welche Maßnahmen in Bezug auf die gesetzliche Sanierungspflicht ggf. umgesetzt werden müssen.
Unser Geschäftsführer Christoph Neuhaus erzählt Ihnen in unserem neuesten Video, welche Sanierungsmaßnahmen auf Sie zukommen können.
Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem oder einem unserer anderen Videos haben, so senden Sie gerne eine Nachricht an [email protected]
Transkript zum Video „Die gesetzliche Sanierungspflicht“
Im Jahr 2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz überarbeitet. Dort wurde u. a. vorgesehen, dass gewisse Sanierungsmaßnahmen innerhalb von 24 Monaten nach Übertragung von älteren Immobilien durchgeführt werden müssen. Dies gilt für jene Immobilien, die gekauft, geerbt oder geschenkt wurden. Der Gesetzgeber möchte so sicherstellen, dass ältere Objekte energetisch saniert werden.
Im Video fokussieren wir uns auf drei Bereiche, die man energetisch sanieren muss. Zuerst einmal geht es um die Heizungsanlage: Gasheizungen und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 in betrieb genommen wurden – also schon sehr lange in Betrieb sind – müssen ersetzt werden durch eine moderne effizientere Heizung. Das hat vermutlich auch zur Folge, dass man über den Brennstoff nachdenkt, der künftig verwendet wird.
Der zweite Bereich betrifft das Thema Wärmedammung des Dachs. Hier gibt es gewisse Auflagen bzw. gewisse Standards, die eine Dämmung erfüllen muss. Es muss also geprüft werden, ob die vorhandene Dämmung ausreicht oder nachgebessert werden muss.
Der dritte Bereich betrifft die Dämmung von Wasserleitungen. Laufen diese durch Räume, die nicht geheizt werden, müssen diese gedämmt werden, damit hier keine Wärme bzw. Energie verloren geht.
Wie Sie sehen, geht es in allen drei Bereichen darum, das Objekt auf den neuesten energetischen Stand zu bringen – sofern noch nicht geschehen. Natürlich betrifft die Sanierungspflicht in erster Linie ältere Immobilien. Wie eingangs gesagt, hat man 24 Monate Zeit nach Erwerb der Immobilie, diese Maßnahmen umzusetzen.