Der Mietvertrag | VLOG

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Immobilieneigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung nicht selbst nutzen möchten oder können, können diese an eine dritte Person vermieten. Ein schriftlicher Mietvertrag sollte bei der Vermietung von Immobilien immer abgeschlossen werden.

Welche Bestandteile dieser Mietvertrag enthalten sollte, welche Mietvertragsarten es ist und warum ein Vertrag so wichtig ist, erzählt Ihnen unser Geschäftsführer Christoph Neuhaus in unserem aktuellen Video.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem oder einem unserer anderen Videos haben, so senden Sie gerne eine Nachricht an [email protected]

Transkript zum Video „Der Mietvertrag“

In diesem Video geht es um das Thema Mietvertrag. Immobilien können selbst genutzt werden oder aber auch vermietet werden.

Beim Immobilien-Teilverkauf geht das auch wunderbar: Unsere Miteigentümer entscheiden, ob sie die Immobilie selbst nutzen wollen oder ob sie sie an einen fremden Dritten vermieten wollen. Wenn sie die Immobilie an einen fremden Dritten vermieten, stehen natürlich die gesamten Mieteinnahmen dem Nießbrauchnehmer, also unserem Miteigentümer zu.

Und da unsere Miteigentümer viele Fragen zum Mietvertrag haben – und sie vielleicht auch – haben wir uns überlegt, dass wir ein kurzes Video zu den Bestandteilen eines Mietvertrages erstellen.

Im Mietvertrag finden Sie Informationen zu beiden Parteien, nämlich dem Vermieter und dem Mieter. Wer sind diese Personen? Und wie kann man diese erreichen? Wie lauten also die Email-Adressen und Postanschriften – oder auch die Telefonnummern. So wird sichergestellt, dass sich beide Parteien austauschen können.

Zudem finden Sie im Mietvertrag auch Informationen zur Immobilie. Was bekommt der Mieter geboten? Das heißt, zum Beispiel die Wohnung erstes Obergeschoss links, in der Straße xy. Gehört zur Wohnung ein Keller oder nicht? So wird genau festgelegt, was vermietet wird.

Im Mietvertrag wird auch die Höhe der Miete festgelegt, das heißt in diesem Fall die Kaltmiete. Zudem kann man auch noch die Höhe der voraussichtlichen Betriebskosten anlegen, also alle Kosten für den Betrieb des Gebäudes, das heißt Reinigung des Treppenhauses, Müllabfuhr und auch Heizungskosten (sofern es eine Zentralheizung gibt).

Zudem kann der Vermieter im Mietvertrag angeben, ob die Miete zum Beispiel jährlich angepasst wird – oder in einem anderen festgelegten Zyklus. Und diesbezüglich gibt es zwei Möglichkeiten das zu tun. Zum einen in Form eines Mietvertrags, der auf dem Verbraucherpreisindex basiert. Dieser ist Inflationsabhängig. Das bedeutet: Steigt die Inflationsrate um beispielsweise 9 % so steigt auch die Miete.

Eine andere Möglichkeit, schon bei Vertragsabschluss festzulegen, in welcher Stufe die Miete erhöht wird, ist der Staffelmietvertrag. In diesem Staffelmietvertrag wird klar festgelegt: Jedes Jahr steigt die Miete um beispielsweise zwei Prozent.

Ein weiterer Punkt, der im Mietvertrag geregelt werden kann, ist die Dauer des Mietvertrags. Gibt es zum Beispiel einen befristeten Mietvertrag? Wenn Sie sich also entscheiden, Ihre Immobilie nur für 12 oder 24 Monate zu vermieten, da Sie Lust haben, mit Ihrer Frau eine Amerika-Reise zu unternehmen – und von den Mieteinnahmen in dieser Zeit profitieren möchten. In diesem Fall würden Sie dann also den befristeten Mietvertrag erstellen. Oder Sie entscheiden sich, die Mieter zeitlich unbegrenzt in Ihrer Immobilie leben zu lassen, dann wäre der Mietvertrag natürlich unbefristet.

Lassen Sie sich auf jeden Fall gut von Ihrem Anwalt beraten, gerade in Bezug auf den befristeten Mietvertrag. Stellen Sie sich vor, sie vermieten Ihr Zuhause für 12 Monate an eine junge Familie und die findet nicht rechtzeitig ein neues Objekt. Dann tut man sich sehr schwer, die junge Familie „vor die Tür zu setzen“. Die Familie ist in diesem Fall auch gut vom Gesetzgeber geschützt, da sie ja ein Dach über dem Kopf braucht. Eine gute Rechtsberatung ist also empfehlenswert.

Neben diesen Hauptbestandteilen haben Sie die Möglichkeit, im Mietvertrag weitere Parameter festzulege. Dürfen in der Immobilie Haustiere gehalten werden? Welche Art von Haustieren? Hund okay – Meerschweinchen nicht okay, oder andersrum? So etwas kann im Vertrag festgelegt werden.

Hier in Hamburg haben wir ein gutes System, es gibt nämlich den so genannten Hamburger Mietvertrag, der wird zum Beispiel vom Hamburger Vermieterbund zur Verfügung gestellt. Dieser kostet auch nicht viel Geld, und man erhält damit ein gutes Muster. Sollten Sie diese Art von Mietvertrag nicht nutzen können und wenn zum Beispiel die Stadt München so etwas nicht anbietet, macht es wirklich Sinn mit einem Anwalt zu sprechen. Zumeist geht man ein langes Vertragsverhältnis mit der anderen Partei ein, da sollte alles sauber geregelt sein. Für beide Seiten.  

Haben wir Ihr Interesse geweckt?