Die neue Grundsteuer | VLOG

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Die Grundsteuerreform wirft ihren Schatten voraus, jeder Immobilieneigentümer ist angehalten in diesem Jahr eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Doch welche Fristen gibt es dabei einzuhalten und bestehen Unterschiede in den einzelnen Bundesländern bzgl. der zu übermittelnden Daten?

Unser Geschäftsführer Christoph Neuhaus gibt Ihnen in diesem Video einen kleinen Überblick zum Thema.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem oder einem unserer anderen Videos haben, schreiben Sie gerne eine Nachricht an [email protected].

Transkript zum Video „Die neue Grundsteuer“

Seit 1964 ist die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer in den alten Bundesländern und seit 1935 in den neuen Bundesländern nicht angepasst worden.

Aufgrund dessen hat im Jahr 2018 das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer neu berechnet bzw. eine neue Berechnungsgrundlage gefunden werden muss.

Das wiederum führt dazu, dass Immobilieneigentümer dieses Jahr 2022 bis zum 31. Oktober dem lokalen Finanzamt einige informationen über die Immobilie zur Verfügung stellen müssen.

Ich, Christoph Neuhaus, habe das für meine Immobilie bereits erledigt und an das Hamburger Finanzamt geschickt.

Es ist abhängig vom jeweiligen Bundesland, welche Informationen die Finanzämter benötigen. Informationen dazu finden Sie im Internet, zum Beispiel auf der Website des jeweiligen Finanzamts oder auch auf der Stadtseite, bei uns zum Beispiel hamburg.de.

Wichtig ist, dass die Informationen bis zum 31. Oktober an das Finanzamt übermittelt werden. Die Finanzämter sammeln diese Informationen und berechnen dann Ihre neue Grundsteuer auf Basis der neuen Berechnungsgrundlage, die vorher definiert wurde.

wertfaktor unterstützt seine Miteigentümer bei der Erstellung, sprechen Sie uns gerne an.

Hinweis des Redaktion: Die Frist wurde einmalig auf den 31. Januar 2023 verlängert, bis dahin müssen die Informationen beim Finanzamt eingereicht worden sein.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?