Die Notar- & Grundbuchkosten – das sollten Sie wissen | VLOG

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Wenn eine Immobilie veräußert wird (unabhängig ob ganz oder nur zum Teil) fallen stets auch Kosten an, z. B. Notarkosten oder auch Grundbuchkosten.

Doch wer kommt für diese beim Teilverkauf eigentlich auf und wofür sind sie fällig? Mehr darüber erzählt Ihnen unser Geschäftsführer Christoph Neuhaus in unserem aktuellen Video.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem oder einem unserer anderen Videos haben, so freuen wir uns über eine Nachricht an [email protected]

Transkript zum Video „Die Notar- und Grundbuchkosten“

In diesem Video geht es um die Kaufnebenkosten. Also die Kosten, die bei Ihrem Teilverkauf bzw. bei unserem Teilankauf entstehen. Zunächst einmal sei gesagt, dass wertfaktor all diese Kosten übernimmt, wenn wir gemeinsam ins Geschäft kommen.

Die Kosten teilen sich in drei größere Blöcke auf: Nämlich die Notarkosten, die Grundbuchkosten und die Grunderwerbsteuer, bzw. Steuern im Allgemeinen.

In diesem Video geht es primär um die Notarkosten und die Grundbuchkosten. Die Notarkosten bei einer normalen Kauftransaktion liegen bei rund 1,5 % des Verkaufspreis. Bei uns ist das tatsächlich aber etwas mehr, da wir ja nicht nur einen Teil der Immobilie ankaufen, sondern Ihnen gleichzeitig auch ein Nießbrauchrecht einräumen. Zudem erhalten wir gleichzeitig eine Verkaufsvollmacht für den späteren Verkauf.

Demnach geht es nicht nur um den reinen Ankauf, sondern viele weitere Dinge, die festgehalten werden. Das dient nicht nur unserer sondern in erster Linie auch Ihrer Sicherheit.

Das gleiche gilt für die Grundbuchkosten: Es wird das Grundbuch eingesehen und geprüft, ob wertfaktor Miteigentümer werden kann. Dann wird wertfaktor im Grundbuch vermerkt und sehr wichtig: Auch Ihr Nießbrauchrecht wird im Grundbuch vermerkt. Dieses Recht sichert Sie ab, dass Sie die Immobilie auch in ZUkunft weiterhin alleine nutzen können. Deswegen entstehen hier auch höhere Kosten, als das normalerweise bei einer „normalen“ Transaktion der Fall wäre.

Es gibt noch weitere Kosten, die beim Ankauf entstehen, z. B. durch die Aktualisierung des Grundbuchs, wenn alle Rechte im Grundbuch stehen, alte Grudnschulden drin stehen oder vielleicht ein Nießbrauchrecht eines verstorbenen Familienmitglieds. All das muss gelöscht werden. Für diese Löschung kommen Sie auf. Der Notar kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie viele Kosten hier auf Sie zukommen. Sie können auch jederzeit unsere Kundenberater zu diesem Thema kontaktieren. Diese können Ihnen einen ersten unverbindlichen Eindruck vermitteln, wie hoch die Kosten ausfallen können.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?