Die Spekulationssteuer bei Immobilien | VLOG

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Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss einige Regeln beachten, da unter Umständen eine Spekulationssteuer fällig werden könnte. Unter welchen Umständen dies möglich ist, erzählt Ihnen unser Geschäftsführer Christoph Neuhaus in unserem aktuellen Video! Sollten Sie Fragen zu diesem oder einem unserer anderen Videos haben, so senden Sie gerne eine Nachricht an [email protected].

Transkript zum Video „Die Spekulationssteuer bei Immobilien“

Die Spekulationssteuer zielt in erster Linie auf gewerbliche Immobilien-Investoren ab und besteuert den Gewinn, den diese erzielen (zwischen dem Kauf und dem Verkauf eines Objekts). Für die privat genutzte Immobilie soll sie eigentlich nicht gelten, daher ist es so, dass keine Spekulationssteuer anfällt, wenn man eine eigene Immobilie besitzt und diese bewohnt.

Wenn man Eigentümer einer Immobilie ist und diese an einen fremden Dritten vermietet, dann greift die Spekulationssteuer. Allerdings nur, wenn man die Immobilie innerhalb von zehn Jahren wieder verkauft. Das heißt, wenn man die Immobilie länger als zehn Jahre hält, dann kann man auch diese Spekulationssteuerfrei veräußern.

Wenn man seine Immobilie vermietet hat und diese danach selber bewohnt, weil der Mieter auszieht, dann muss man erst zwei Jahre in der Immobilie leben, bevor man diese Spekulationssteuerfrei verkaufen kann.

Wenn man eine Immobilie erbt, dann erbt man auch die Frist von dem Vorbesitzer der Immobilie. Im Falle unseres Teilverkaufes ist es oft so, dass die Leute seit 10, 15 oder 20 Jahren in der eigenen Immobilie leben. Dementsprechend fällt auch keine Spekulationssteuer an, wenn man einen Teil seiner Immobilie verkauft.

Wichtig – wie bei allen Steuerfragen ist – dass immer viele Faktoren Einfluss auf die Spekulationssteuer, auf die Gewinnsteuer etc. haben, so dass es sehr viel Sinn ergibt, sich mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen, bevor man seine Immobilie oder einen Teil davon verkauft.

Dieses Video gilt eher als ein grundsätzlicher Leitfaden. Bitte sprechen Sie definitiv noch mal mit Ihrem Steuerberater über Ihre individuelle Situation!

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