Die Verkehrssicherungspflicht | VLOG

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Für Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Gefahrenquellen beseitigt werden, sodass Dritte nicht zu Schaden kommen. Doch was genau fällt unter die Verkehrssicherungspflicht? Unser Geschäftsführer Christoph Neuhaus erzählt Ihnen mehr darüber in unserem aktuellen Video. Sollten Sie Fragen zu diesem oder einem unserer anderen Videos haben, so senden Sie uns gern eine Nachricht an [email protected].

Transkript zum Video „Die Verkehrssicherungspflicht“

Die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass in Deutschland Immobilieneigentümer dazu verpflichtet sind, sich darum zu kümmern, dass fremde Dritte keinen Schaden auf ihrem Grundbesitz nehmen. Das bedeutet, dass man als Immobilieneigentümer Sorge dafür zu tragen hat, dass alle Dachpfannen fest sind, das Laub ordentlich weggehakt ist, der Schnee weggeschippt ist – um zu vermeiden, dass die Leute ausrutschen. Und man muss sich darum kümmern, dass die Fliesen auf der Treppe alle ordentlich liegen etc..

Als Immobilieneigentümer kann man dafür einen fremden Dritten beauftragen, also ein Unternehmen oder einen Gärtner, die das Laub wegfegen – oder eben auch einen Dachdecker, der sich darum kümmert, dass die Dachziegel wieder befestigt werden. Zudem kann man auch seinen Mieter verpflichten, dass er sich z. B. darum kümmert, vor dem Haus das Laub wegzufegen.

Unabhängig davon lohnt es sich (als Eigentümer) eine sogenannte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen, die in solchen Schadensfällen für Schäden einsteht.

Bei wertfaktor werden unsere Miteigentümer verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen, denn auch wir wollen gemeinsam mit unseren Miteigentümern gegen den Schaden eines fremden Dritten abgesichert sein.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?