Wohnrecht und Nießbrauchrecht: Die Unterschiede | VLOG

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Bei einem Immobilien-Teilverkauf mit wertfaktor erhalten Sie das so genannte Nießbrauchrecht auf den Teil der Immobilie, den Sie an uns verkaufen. Doch was bedeutet Nießbrauchrecht eigentlich? Und wo bestehen die Unterschiede zum Wohnrecht? 

Das Wohnrecht ist ein Nutzungsrecht an einer Immobilie, das heißt im Wesentlichen, dass man eine Immobilie persönlich bewohnen darf. Ein Wohnrecht kann für gesamte Immobilien oder aber auch einzelne Räumlichkeiten innerhalb einer Immobilie gewährt werden. Das Wohnrecht ist nicht auf Dritte übertragbar und kann somit nur persönlich ausgeübt werden. Das Wohnrecht kann zeitlich begrenzt werden oder aber auch ein Leben lang andauern.

Ähnlich wie beim Wohnrecht ermöglicht auch das Nießbrauchrecht jemandem die Bewohnung einer Immobilie. Der wesentliche Unterschied hierbei ist allerdings jener, dass der Nießbrauchnehmer im Gegensatz zum Wohnrechtnehmer auch die Früchte aus der Immobilie ziehen darf, d. h. er könnte die Immobilie zum Beispiel an einen Dritten vermieten und die Mieteinnahmen komplett für sich nutzen. Wie auch beim Wohnrecht kann das Nießbrauchrecht zeitlich begrenzt oder aber auch lebenslang gewährt werden.

Sowohl das Wohnrecht als auch das Nießbrauchrecht sollten im Grundbuch eingetragen werden, so sind beide beteiligten Parteien stets auf der (rechts)sicheren Seite.

Wenn Sei Fragen zum Thema Nießbrauchrecht beim Immobilien-Teilverkauf haben, zögern Sie bitte nicht, sich an unsere Kundenberatung unter [email protected] zu wenden.

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