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In Deutschland haben Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen das Recht die so genannte Altersteilzeit bei ihrem Arbeitgeber zu beantragen. Die unterschiedlichen Altersteilzeitmodelle gehen immer mit einer Reduzierung der Arbeitszeit einher.
Doch welche Möglichkeiten zur Gestaltung der Altersteilzeit gibt es und muss der Arbeitgeber dem Antrag immer stattgeben? Mehr zu diesem interessanten Thema erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Die Altersteilzeit ist im Wesentlichen als eine Art Teilzeitbeschäftigung zu verstehen. Diese geht immer mit der Reduzierung der Arbeitszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand einher. Die rechtliche Basis für die Gestaltung der Altersteilzeit bildet das Altersteilzeitgesetz. Trotz dieses Gesetzes können die meisten relevanten Punkte aber individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt werden.
Für die Dauer der Altersteilzeit gibt es grundsätzlich keine Mindestlaufzeit. Allerdings ist der Arbeitgeber nur für einen begrenzten Zeitraum verpflichtet, Sonderzahlungen wie z. B. Aufstockungsbeträge oder Rentenbeiträge zu zahlen. Der Zeitraum beträgt sechs Jahre.
Wichtig zu wissen: Niemand hat ein Recht auf Altersteilzeit. Es handelt sich hierbei immer um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kein Unternehmen in Deutschland kann dazu verpflichtet werden, mehr als fünf Prozent seiner Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten lassen.
Jeder Arbeitnehmer ab 55 Jahren hat die Möglichkeit Altersteilzeit bei seinem Arbeitgeber zu beantragen. Viele Unternehmen haben bereits im Rahmen eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung Grundlagen zur Gestaltung der Altersteilzeit geschaffen.
Damit ein Arbeitgeber Altersteilzeit beantragen kann, muss er folgendes erfüllen: Die letzten fünf Jahre vor dem Eintritt in die Altersteilzeit muss er sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Es ist unerheblich, ob die Einstellung in Vollzeit oder Teilzeit erfolgte.
Für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst gelten übrigens andere Regelungen. Hier ist ein Einstieg in die Altersteilzeit erst ab 60 Jahren möglich, sofern keine Behinderung vorliegt. Dann besteht auch für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst die Möglichkeit, bereits mit 55 Jahren in Altersteilzeit zu gehen.
In der Regel wird bei der Altersteilzeit die Arbeitszeit halbiert. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung (SGB III) wird fortgesetzt. Zur Gestaltung der Altersteilzeit haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Gestaltungsspielraum, wie die folgende Modell-Übersicht verdeutlicht.
Wenn man sich im Rahmen der Altersteilzeit für das Gleichverteilungsmodell entscheidet, wird die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert wird. Die Halbierung der Arbeitszeit gilt dann über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit. Im Gleichverteilungsmodell erfolgt aber nicht die die Reduzierung der Arbeitsstunden, sondern auch die Reduzierung des Gehalts bzw. Lohns. Der Arbeitnehmer geht somit hier nicht in Vorleistung.
Eine andere Möglichkeit der Altersteilzeitregelung ist das so genannte Blockmodell. Beim Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilt: Die Arbeitsphase und die Freistellungsphase. In der Arbeitsphase arbeitet der Arbeitnehmer wie gehabt, in der Freistellungsphase arbeitet er dann aber gar nicht mehr. Über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit also auch halbiert, aber anders verteilt.
Die Gestaltung der Altersteilzeit kann auch völlig individuell vereinbart werden. So ist zum Beispiel eine schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit denkbar. Dies kann entweder in Form weniger Stunden / Tag oder aber in Form weniger Anwesenheitstage geschehen.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, in Altersteilzeit zu gehen, sollten Sie sich zunächst ausführlich über das Thema informieren. Nicht nur auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erhalten Sie viele hilfreiche Informationen. Auch bei der Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 / 1000 4800 erhalten Sie kompetente Antworten auf all Ihre Fragen.
Sicherlich haben Sie sich bereits die Frage gestellt, wie sich das Arbeiten in Altersteilzeit auf Ihre finanzielle Situation auswirkt. Der Teilzeitrechner des BMAS kann Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln.
Wenn Sie die ersten Recherchen überzeugt haben, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber sorgen. Vielleicht gibt es im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung bereits Informationen dazu, wie die Altersteilzeit geregelt werden kann.
Falls Sie nichts Entsprechendes dazu finden, scheuen Sie sich dennoch nicht, das Thema und Ihren damit verbundenen Wunsch anzusprechen. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ihrem Wunsch zu entsprechen. Doch getreu des Mottos „Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.“ lohnt sich der Dialog. Sie haben nichts zu verlieren!
Sollte Ihr Arbeitgeber sich dem Thema Altersteilzeit gegenüber offen zeigen und Ihnen hier entgegenkommen, sollte der Vertrag aufgesetzt wird. Diesen können Sie gemäß der klassischen Modelle oder auch individuell gestalten. Wichtig ist, dass beide Seiten mit der angestrebten Lösung glücklich sind.
Abhängig vom gewählten Modell wird das ursprüngliche Gehalt halbiert. Dies gilt sowohl beim Blockmodell als auch beim Gleichverteilungsmodell. Oder es wird gemäß einer individuellen Regelung, die Sie ggf. treffen, reduziert. Hinzu kommt dann ein Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers in Höhe von 20 Prozent des zuvor reduzierten Gehaltes.
Auch mit Beiträgen zur Rentenversicherung durch den Arbeitgeber können Sie rechnen. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass sowohl der Rentenversicherungsbeitrag als auch der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers höher ausfallen. Beides ist abhängig von einer evtl. vorliegenden Betriebsvereinbarung bzw. dem gültigen Tarifvertrag.
Mit der Altersteilzeit verbindet man in erster Linie viele Vorteile. Doch auch die Nachteile sind dieses Teilzeitmodells nicht zu unterschätzen. In unserer Übersicht erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Vor- und Nachteile der Altersteilzeit.
Vorteile | Nachteile |
Reduzierung der Arbeitsbelastung (entweder durch geringere Stundenanzahl oder durch früheren Renteneintritt). | Der Einstieg in den Ruhestand kann beim Blockmodell sehr abrupt sein. Man geht von „jetzt auf gleich“ nicht mehr arbeiten. |
Im Gleichverteilungsmodell gewöhnt sich auf „leichte Art und Weise“ an den bevorstehenden Ruhestand. | In Altersteilzeit ist man bei einer Insolvenz des Arbeitgebers nur bedingt abgesichert. |
Man arbeitet nur noch die Hälfte, erhält aber durch Aufstockungsbeiträge des Arbeitgebers nicht nur den halben Lohn. | Das Einkommen ist für einen längeren Zeitraum geringer. |
Durch die Reduzierung von Stunden oder den früheren Eintritt in den Ruhestand schaffen Sie Kapazitäten für neue Mitarbeiter. | |
Früher in den Ruhestand – ein Traum! Durch die Altersteilzeit-Regelung kann dieser schneller in Erfüllung gehen, als Sie denken. Informieren Sie sich bei den öffentlichen Stellen und Ihrem Arbeitgeber, welche Möglichkeiten Ihnen geboten werden können. Behalten Sie Ihre Finanzen im Blick. Weniger Arbeit bedeutet auch weniger Gehalt. Dessen sollten Sie sich bei Ihrer Planung bewusst sein.