Die Baugenehmigung – Voraussetzungen und Kosten

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Inhaltsverzeichnis

Als Grundstückseigentümer hat man prinzipiell das Recht, sein Grundstück zu nutzen, zu verändern und auch zu bebauen. Allerdings können nicht alle Bauvorhaben ohne Genehmigung durch die entsprechende Baubehörde umgesetzt werden. Wann, warum und für welche Projekte man eine Genehmigung einholen muss, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Baugenehmigung – was genau ist das eigentlich?

Unter einer Baugenehmigung ist im Wesentlichen die Genehmigung einer Baubehörde für ein Bauvorhaben zu verstehen. Die Baugenehmigung bescheinigt, dass einem geplanten Bauvorhaben gemäß $ 72 Musterbauordnung nichts entgegensteht. Grundsätzlich kann die Baugenehmigung aber Auflagen beinhalten, die es bei der Umsetzung zu berücksichtigen gilt. Die Genehmigung ist zeitlich befristet (meistens zwischen einem und vier Jahren) und auch gebührenpflichtig.

Die Baugenehmigung ist immer als Ergebnis eines Genehmigungsverfahrens durch die Baubehörde zu verstehen. Bevor diese erteilt wird, bedarf es entweder einer vorangegangenen Bauanzeige oder eines Bauantrags, die sich wie folgt unterscheiden:

Ein Bauvorhaben muss stets auf Basis der entsprechenden Genehmigung umgesetzt werden.

Bauantrag – benötigte Unterlagen

Für den Bauantrag, welcher für den Erhalt der Baugenehmigung erstellt werden muss, werden zumeist folgende Unterlagen benötigt:  

Es empfiehlt sich, mit der zuständigen Baubehörde in Kontakt zu treten, um herauszufinden, welche dieser Unterlagen tatsächlich benötigt werden.

Bauvorhaben – für diese wird eine Baugenehmigung benötigt  

Für welche Bauvorhaben eine Genehmigung benötigt wird, ist grundsätzlich immer Ländersache. Als Faustregel gilt aber: Befindet sich das Gebäude in bebauten Ortschaften und entspricht es der Größe umliegender Bauten, so sind Bauvorhaben immer genehmigungspflichtig.

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Bauvorhaben, die einer Genehmigung bedürfen. So zum Beispiel:

Es empfiehlt sich, mit der Baubehörde seiner Gemeinde in Kontakt zu treten, wenn man sich unsicher ist, ob eine Bewilligung benötigt wird.  

Baugenehmigung – mit diesen Kosten muss man rechnen

Die Kosten, die für die Beantragung einer Baugenehmigung anfallen, basieren auf zwei Parametern: Dem Raumvolumen des Gebäudes und den Bestimmungen der Bundesländer.

Als Bauherr kann man damit rechnen, ca. rund 1 % der Baukosten für die Genehmigung zahlen zu müssen. Sie müssen nach Erhalt des Gebührenbescheids entrichtet werden. Oftmals ist es so, dass Ämter die Baugenehmigung erst nach Zahlungseingang der Gebühr ausstellen.

Von der Baugenehmigung über die Baufreigabe zum Baustart

Baugenehmigungen sind immer an eine zeitliche Frist gebunden. Deswegen ist es sinnvoll, zeitnah mit der Umsetzung des Bauvorhabens zu beginnen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die so genannte Baufreigabe erfolgt ist.

Die Freigabe des Baus ist erst dann möglich, wenn alle Genehmigungen – die über die Baugenehmigung hinausgehen – eingeholt wurden. Dies können zum Beispiel die Statik betreffende Genehmigungen sein. Wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen, erhält man als Bauherr das amtliche Dokument – und man kann mit dem Bau beginnen.

Wichtig zu wissen: Dieses Dokument muss gut sichtbar an der Baustelle angebracht werden, am besten als Kopie. Das Original muss allerdings auch vor Ort auf Nachfrage einsehbar sein. Wer mit seinem Bauvorhaben startet, ohne die amtliche Baufreigabe erhalten zu haben, riskiert einen Baustopp und viel Ärger obendrein.

Baugenehmigung – darum sollte man nicht ohne bauen

Baugenehmigungen sind – wie erwähnt – in Deutschland nicht für jedes Bauvorhaben erforderlich. Aber: Wer ein genehmigungspflichtiges Vorhaben umsetzt, ohne eine Genehmigung vorliegen zu haben, begeht in Deutschland eine Straftat – die mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Abhängig vom Umfang und der Größe des Bauvorhabens läuft man Gefahr, Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro zahlen zu müssen. Und das ist noch nicht alles: In Einzelfällen wird auch der Abriss des Bauwerks gefordert, da es keine Genehmigung für die Errichtung gab. Übrigens macht man sich auch strafbar, wenn man ein denkmalgeschütztes Gebäude ohne Baugenehmigung nach seinem eigenen Geschmack umgestaltet.

Fazit

Wer größere Bauvorhaben plant, sollte immer mit der Baubehörde sprechen, um auf Nummer sicher zu gehen, dass man nicht gegen das Gesetz verstößt. Für den Antrag sollte immer genug Vorlaufzeit eingeplant werden, da es manchmal Monate dauert, bis dieser bewilligt wird. Man sollte auch den Dialog mit den Nachbarn suchen, um darauf aufmerksam zu machen, dass man ein Bauvorhaben plant. So kann man Ärger weitestgehend umgehen.  

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