Die Patientenverfügung – die wichtigsten Informationen

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Inhaltsverzeichnis

Wer für den medizinischen Notfall gewappnet sein möchte, sollte sich rechtzeitig mit der Erstellung einer Patientenverfügung beschäftigen, denn der Ehe- oder Lebenspartner ist nicht automatisch berechtigt, in diesem Moment eine Entscheidung für den anderen zu treffen, wenn er zuvor nicht als offizieller Vertreter festgelegt wurde.

Umso wichtiger ist es für die Situation vorzusorgen, in der man nicht mehr selbst darüber entscheiden kann (z. B. nach einem schweren Unfall), was medizinisch unternommen werden soll. Doch was genau ist eigentlich eine Patientenverfügung und was beinhaltet sie?

Was versteht man unter einer Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist – sofern Sie korrekt aufgesetzt wurde – eine rechtsgültige Verfügung, in welcher festgelegt ist, welche medizinischen Notfall-, Therapie- oder Lebenserhaltungsmaßnahmen bei einer unfall- oder krankheitskausalen Entscheidungsunfähigkeit des Patienten durchgeführt werden dürfen und welche zu unterlassen sind.

Dadurch ist sichergestellt, dass dem Willen des Patienten auch dann Genüge getan wird, wenn dieser aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage ist, diesen verständlich zu artikulieren. Die rechtliche Grundlage für die Handhabung von Patientenverfügungen ist im Paragraphen 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert. Wer eine derartige Verfügung erlassen möchte, muss nach deutschem Recht einwilligungsfähig und volljährig sein.

Formale und inhaltliche Voraussetzungen für Patientenverfügungen

Anfertigung einer Patientenverfügung

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) empfiehlt in seiner Broschüre „Patientenverfügung“ (Stand: August 2019) nicht nur einen Aufbau für die Verfügung, sondern stellt auch Textbausteine und hilfreiche Tipps zur Verfügung:

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Der Notfall als situationsbedingte Ausnahme

In einer medizinischen Notsituation bleibt meist keine Zeit, eine etwa durch Bewusstlosigkeit plötzlich eintretende Entscheidungsunfähigkeit des Patienten durch Befragung oder die Beantragung einer gerichtlichen Verfügung rechtswirksam zu substituieren. Auch der Wortlaut des Patientenerlasses ist in einer derartigen Extremsituation wahrscheinlich nicht im Detail bekannt. In diesem Fall ist es erlaubt, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten. Erlangt der Patient seine Entscheidungsfähigkeit wieder und widerspricht er den getroffenen Rettungs- bzw. Notfallmaßnahmen, so sind diese unverzüglich einzustellen.

Fazit

Patientenverfügungen gewährleisten, dass es im Fall einer durch Krankheit oder Unfall eingetretenen Entscheidungsunfähigkeit des Patienten Vertrauensärzte, Angehörige sowie vom Betreuungsgericht bevollmächtigte Personen gibt, die darüber informiert sind, ob, in welcher Form und wie lange bzw. unter welchen medizinischen Perspektiven der Patient notfall- bzw. akutmedizinisch behandelt werden möchte. Eine derartige Präventivmaßnahme macht absolut Sinn, denn ein fataler Schicksalsschlag ist schnell geschehen. Wer in dieser Situation vorsorglich eine rechtswirksame zu Patientenverfügung zu Papier gebracht hat, ist auf der sicheren Seite. Es sei daher jedem Menschen ab dem 18. Lebensjahr empfohlen, im Sinne einer Vorsorge für den Ernstfall eine derartige Willenserklärung zu verfassen.

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