Die Sterbegeldversicherung: Im Todesfall gut abgesichert?

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Inhaltsverzeichnis

Tod, Sterben, das eigene Begräbnis: Themen, die Unbehagen auslösen – und die meisten von uns deswegen vor sich herschieben. Dennoch: Von Zeit zu Zeit schleicht sich der Gedanke an die eigene Beerdigung ein – möglichst so finanziert, dass Bestattung und Trauerfeier Familie und Hinterbliebene nicht über Gebühr belasten.

Was tragen Sterbegeld und Sterbegeldversicherungen dazu bei?

Seit 2004 gestrichen: Staatliches Sterbegeld

Bis Ende 2003 leistete die gesetzliche Krankenversicherung im Todesfall 525 Euro Bestattungszuschuss für Mitglieder bzw. 262,50 Euro, wenn Familienversicherte verstarben. Sterbegeld, das angesichts der zumeist fünfstelligen Kosten für eine Beerdigung nur eine kleine Finanzierungserleichterung darstellte. Im Zuge der Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen wurde es zum 1. Januar 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog gestrichen.

Wer hat weiterhin Anspruch auf Sterbegeld?

Weiterhin Anrecht auf Sterbegeld haben Opfer von Berufskrankheiten und (Arbeits-)Unfällen, Arbeitnehmer mit tarifvertraglich garantierten Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge sowie Kriegsbeschädigte und weitere Berechtigte gemäß Bundesversorgungsgesetz. Auch Beamten von Bund und Ländern steht Sterbegeld zu.

Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes ist eine dreimonatige posthume Lohn- bzw. Gehaltszahlung, in der Privatwirtschaft ein bis drei Monatsgehälter üblich.
Nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz wird an Ehegatten oder Abkömmlinge von Beamten und Ruhestandbeamten Sterbegeld in doppelter Höhe der (Ruhe-)Bezüge geleistet. Je nach Besoldungsgruppe macht es auch hier Sinn, ergänzend privat vorzusorgen.

Leistungen durch Unfallversicherung und Rentenversicherung

Tritt der Tod infolge einer Berufskrankheit, nach einem Arbeitsunfall oder einem Unfall auf dem Schulweg ein, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung als Pflichtversicherung einmalig einen vierstelligen fixen Sterbegeld-Betrag von einem Siebtel der geltenden Bezugsgröße. Im Kalenderjahr 2020 beträgt die jährliche Bezugsgröße 38.220,– Euro in den alten bzw. 36.120,– Euro in den neuen Bundesländern. Demzufolge beträgt das Sterbegeld im Westen 5.460,– Euro und im Osten 5.160,– Euro.

Und die gesetzliche Rentenversicherung? Im Dreimonatszeitraum nach dem Tod zahlt sie Hinterbliebenen wie Ehepartnern die volle Witwenrente aus, um dann auf 55 bzw. 60 Prozent der letzten Bezüge abzusinken. Kinder Verstorbener, die sich noch in der Ausbildung befinden, haben Anspruch auf Halbwaisen- bzw. Waisenrente.

Privat vorsorgen – mit einer Sterbegeldversicherung

Das Sterbegeld allein genügt nicht, um die Kosten einer würdigen Bestattung zu finanzieren, weshalb eine private Vorsorge Sinn macht. Rücklagen durch eine private Sterbegeld- versicherung schließen die Lücke. So können Hinterbliebene im Trauerfall auf einen Festbetrag zurückgreifen, der die finanzielle Belastung abmildert. Wie hoch dieser Betrag ist, richtet sich nach Ihren ganz individuellen Wünschen, was Ihre eigene letzte Ruhe angeht. Sie haben keine Familie? Die private Sterbeversicherung trifft auch dann Vorsorgeregelungen für ein würdevolles Begräbnis.

Die passende Sterbegeldversicherung finden

Je eher eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist die Beitragshöhe – beginnend mit einem Eintrittsalter von 14 Jahren. Als Kapitallebensversicherung hat eine Sterbegeldversicherung die Eigenschaft, dass ihre Prämie mit zunehmendem Alter bzw. der Wahrscheinlichkeit zu versterben steigt. Aber nicht unbegrenzt: Je nach Eintrittsalter endet Ihre Beitragspflicht irgendwann – im Durchschnitt zwischen dem 65. und 85. Geburtstag.

Neben einem Preisvergleich und der Möglichkeit von Einmalzahlungen sollte Sie auch prüfen: Welche Wartezeiten gibt der Versicherer vor – 12 oder 36 Monate? Dabei ist ein Sofortschutz stets an eine Gesundheitsbestätigung geknüpft. Muss gewartet werden, erstatten Versicherer in der Regel die eingezahlten Beiträge – oder staffeln die Versicherungsleistung. Prüfen Sie ebenfalls, ob Ihre Sterbegeldversicherung auch dann zahlt, falls Sie vor Ende der Wartezeit einen Unfall erleiden.

Pluspunkte: Todesursache irrelevant, kein Zugriff durch Pfändung und Sozialamt

Für gewöhnlich leistet eine Sterbegeldversicherung ungeachtet der Todesursache. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Tod durch Suizid ist nur versichert, sofern der Versicherte nachweislich an einer psychischen Erkrankung litt. Ebenfalls wissenswert: Zweckgebundene Sterbegeldversicherungen sind bis 3.579 Euro pfändungssicher. Auch das Sozialamt darf Ihre Sterbegeldversicherung nicht antasten, wenn Sie im Pflegeheim bzw. von staatlichen Leistungen leben. Dabei ist die Beitragshöhe lebenslang garantiert.

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Klar bestimmen, wer die Summe erhält

Plötzlicher Trauerfall – und kein Zugriff aufs Konto, bis die Erbsituation geklärt ist. Eine Sterbegeldversicherung beugt hier wirksam vor. Denn das Sterbegeld bekommt derjenige, den Sie im Antrag bzw. Versicherungsvertrag als bezugsberechtigt vermerkt haben. Sie ändern während der Vertragslaufzeit Ihre Meinung? Einen anderen Bezugsberechtigten einzusetzen ist jederzeit möglich. Sogar ein Bestatter kann im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags Begünstigter sein.

Bestattungsvorsorge kann also – neben Fragen von Erd- und Feuerbestattung, Blumenschmuck und Trauerfeier – auch ein so genanntes unwiderrufliches Bezugsrecht umfassen. Dieses verhindert, dass gesetzliche Vertreter unerwünschte Änderungen vornehmen.

Bezugsberechtigte vertraglich einsetzen

Zur Auszahlung des Sterbegeldes sind Versicherungsschein und Sterbeurkunde vorzulegen. Nur ausdrücklich durch Sie Ermächtigte sind dazu berechtigt. Was im Zweifelsfall Erben ausschließt, da eine Sterbegeldversicherung nicht Teil der Hinterlassenschaft ist. Nur, wenn Sie im Vertrag keinen Bezugsberechtigten benennen, können Ihre Erben über die Bestattungssumme verfügen – unter Vorlage des Erbscheines. Aufwand, der sich vermeiden lässt, indem Sie – so gewünscht – Sohn oder Tochter direkt vertraglich vermerken. So ist eine unkomplizierte Auszahlung in Ihrem Sinne geregelt.

Rechtzeitig Vorsorge treffen lohnt …

… und beruhigt. Denn staatliche, gesetzliche und Arbeitgeberleistungen von Sterbegeld verringern zwar die finanzielle Belastung im Todesfall, aber ersetzen eine private Vorsorge keinesfalls. Eine Sterbegeldversicherung stellt im Ernstfall eine verlässliche Summe bereit – imstande, die Kosten der eigenen Bestattung zu decken.

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