So melden Sie Eigenbedarf korrekt an!

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Vermieter können Eigenbedarf anmelden, wenn sie ihre Immobilie für sich selbst, Familienangehörige oder Personen aus dem Hausstand wie z. B. Pflegepersonal benötigen. Doch der Kündigungsschutz für Mieter ist hoch, weswegen Vermieter die Kündigung gut begründen müssen. Welche Gründe rechtens sind und welche Rechte, Pflichten und Fristen Sie sonst noch bei der Eigenbedarfskündigung beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung

Es ist eine heikle Angelegenheit, wenn Mieter ihre Wohnung aufgeben müssen, obwohl sie sich immer mustergültig verhalten und regelmäßig die Miete gezahlt haben. Doch Vermieter haben ein Recht auf ihr Privateigentum – unter besonderen Voraussetzungen. Da die Kündigung eines Mietverhältnisses ein sensibles Thema ist, wird sie in § 573 BGB (BGB) geregelt. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

Eigenbedarf nachweisen: Gründe, die rechtens sind

Dem Mieter muss genau dargelegt werden, was der Kündigungsgrund ist – besonders bei Eigenbedarf. Gründe, die als nachvollziehbar gelten, sind z. B.:

Achtung! Wenn Sie Eigenbedarf vortäuschen, den Wohnraum nicht wie angegeben nutzen oder nach kurzer Zeit die Wohnung wieder anderweitig vermieten, ist dies strafbar. Der zum Auszug gezwungene Mieter hat in dem Fall unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz.

Für welchen Personenkreis kann man Eigenbedarf anmelden?

In der Kündigung müssen Sie konkret benennen, wer den Wohnraum nutzen soll. Für folgende Personen können Sie Eigenbedarf anmelden:

Wichtig: Für entfernte Angehörige wie Onkel und Tanten oder Cousins und Cousinen muss ein enger Kontakt bestehen, der nachgewiesen werden kann, damit eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtens ist.

Wann ist Eigenbedarf nicht möglich?

Sonderregelung bei Härtefällen

Es gibt eine Ausnahme, bei denen Sie keinen Eigenbedarf anmelden können, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie ihren Bedarf gut begründet haben: Wenn ihr Mieter ein Härtefall ist.

💡 Ein Härtefall liegt dann vor, wenn die Auflösung des Mietvertrags für den Mieter oder seine Familie unzumutbare Verhältnisse schaffen, die in ihrer Härte schwerer wiegen als die berechtigten Interessen des Vermieters. In dem Fall ist keine Kündigung wegen Eigendarfs möglich.

Wann liegt ein Härtefall vor?

In der Regel wird im Einzelfall entschieden, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht. Als unzumutbar gilt ein erzwungener Auszug z. B.,

Welche Eigenbedarf-Kündigungsfrist gilt es zu beachten?

Wollen Sie für Ihre Wohnung Eigenbedarf anmelden, gelten die üblichen Fristen. Je nach bisheriger Dauer des Mietverhältnisses wird die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf gestaffelt:

WohndauerEigenbedarf Kündigungsfrist
bis zu 5 Jahre3 Monate
5 bis 8 Jahre6 Monate
ab 8 Jahre9 Monate

Eigenbedarf anmelden: So setzen Sie das Schreiben auf

Für die Eigenbedarfsanmeldung müssen Sie ein korrektes Kündigungsschreiben aufsetzen. Achten Sie dabei darauf, Formfehler zu vermeiden, denn sonst können die Mieter Widerspruch einlegen und im schlimmsten Fall wird der Eigenbedarf abgewiesen.

Checkliste: Kündigungsschreiben bei Eigenbedarf

Fazit

Die erzwungene Kündigung eines sonst tadellosen Mieters ist ein sensibles Thema. Vermieter sollten daher sicherstellen, dass sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, wenn sie Eigenbedarf anmelden. So ist eine Kündigung unwirksam, wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht oder kurzfristig ist oder die Wohnung nicht zum angegebenen Zweck genutzt wird. Hat der Vermieter dagegen berechtigtes Interesse für den Eigenbedarf für sich oder seine Angehörigen und liegt kein Härtefall vor, ist die Kündigung des Mietverhältnisses zulässig. 

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