Witwenrente – berechnen und beantragen

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Inhaltsverzeichnis

Wenn der Ehe- oder Lebenspartner stirbt, ist das nicht nur ein schwerer Schicksalsschlag für die Angehörigen, auch die Lebensumstände ändern sich oft schlagartig. Damit der Lebensstandard auch nach dem Tod des Partners erhalten werden kann, sollten die Hinterbliebenen umgehend die Witwenrente berechnen und beantragen. Da dies ein komplexes Thema mit vielen Sonderregelungen ist, geben wir Ihnen einen ersten Überblick, welche Hilfe Witwer oder Witwen von der Deutschen Rentenversicherung erwarten können.

Was ist die Witwenrente?

Die Witwen- bzw. Witwerrente gehört wie die Halb- oder Vollwaisenrente zur Hinterbliebenenversorgung. Damit sollen die Angehörigen nach einem Todesfall finanzielle Unterstützung erhalten. Offiziell gehört sie zur gesetzlichen Hinterbliebenenrente und wird im Abschnitt „Witwenrente und Witwerrente“ im Sozialgesetzbuch (§ 46 SGB VI) geregelt.

Im Folgenden wird der Begriff Witwenrente verwendet, da Frauen laut der Statistiken der Deutschen Rentenversicherung häufiger und mehr Witwenrente ausgezahlt wird – auch wenn die Leistung ebenso Witwern zusteht. Der Hintergrund ist, dass eine ausreichende Altersrente im deutschen Rentensystem nur sichergestellt ist, wenn eine Person ein Leben lang vollzeitbeschäftigt war. Wer dagegen z. B. aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen eine längere Zeit nur teilzeit- oder nicht erwerbstätig war, kann den gewohnten Lebensstandard im Alter oft nicht allein halten. Fällt die Rente des Partners nach dessen Tod weg, ist die wirtschaftliche Existenz der Hinterbliebenen bedroht. Daher erfüllt die Witwenrente eine Unterhaltsersatzfunktion.

Falls Sie übrigens Fragen rund ums Thema „Erben“ haben, hilft Ihnen unser Überblick zur Erbschaft in Deutschland weiter.

Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen

Die Hinterbliebenenrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Wer Witwenrente beantragen will, muss die entsprechenden Formulare nach dem Tod des versicherten Ehepartners beim Versicherungsträger einreichen. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie alle benötigten Formulare und Informationen, um die Witwenrente zu beantragen.

Die ausgefüllten Anträge müssen dann persönlich oder per Post bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen dauern.

Witwenrente beantragen: Unterlagen und Dokumente

Für den Antrag auf Witwenrente bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie u. a. folgende Unterlagen bereitstellen:

Tipp: Welche Unterlagen darüber hinaus und in welchem Umfang benötigt werden, hängt oft vom Einzelfall und der Dienststelle ab. Es ist daher zu empfehlen, sich bei der örtlichen Beratungsstelle zu informieren.

Voraussetzungen für die Witwenrente

Nur der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner hat einen Rentenanspruch. Auch wenn Sie als Paar vielleicht getrennt, aber zum Todeszeitpunkt noch verheiratet waren, können Sie Witwenrente beantragen. Dagegen besteht im Fall von unverheirateten Paaren oder religiösen Eheschließungen ohne standesamtliche Trauung kein Rentenanspruch.

Ehepartner haben dann Anspruch auf Witwenrente, wenn

Gibt es eine Witwenrente für Geschiedene?

Geschiedene haben in der Regel keinen Anspruch auf die Witwenrente ihres verstorbenen Ex-Partners – allerdings gibt es zwei Ausnahmen:

Hausvisualisierung
90 %

In Ihrem Besitz verbleibend

90 %

Anteil, der Ihnen ausgezahlt wird

Was passiert mit der Witwenrente bei einer neuen Heirat?

Wenn die Witwe oder der Witwer wieder heiratet, erlischt der Anspruch auf Witwenrente. Mit Ablauf des Monats, in dem die Hochzeit stattfindet, fällt die Rente somit weg. Sie können jedoch unter Umständen einmalig eine Rentenabfindung als „Starthilfe“ für die neue Ehe erhalten.

Witwenrenten-Vorschuss beantragen: Was ist das „Sterbevierteljahr“?

Die drei Monate nach dem Sterbemonat werden „Sterbevierteljahr“ genannt. In dieser Zeit wird die Witwenrente in voller Höhe der Rente des verstorbenen Versicherten ausgezahlt. Dazu muss der Witwer oder die Witwe innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Partners bei der Deutschen Post AG eine Vorschusszahlung beantragen und lediglich die Sterbeurkunde vorlegen.

Höhe der Witwenrente berechnen

Um die Höhe der Witwenrente zu berechnen, müssen unterschiedliche Bestimmungen und Sonderregelungen berücksichtigt werden. Entscheidende Parameter sind:

Unterschied altes und neues Recht

2002 wurde das Hinterbliebenenrentenrecht geändert. Deswegen muss übergangsweise zwischen dem neuen und dem alten Recht unterschieden werden, um die Höhe der Witwenrente zu berechnen. Die Voraussetzungen für die Witwenrente nach altem Recht sind, dass

Trifft nichts davon zu, ist das neue Recht gültig. Zudem wird zwischen der kleinen und der großen Witwenrente unterschieden.

Die kleine Witwenrente

Die große Witwenrente

Witwenrente Einkommensanrechnung

Bezieht die Witwe oder der Witwer Einkünfte aus einer Berufstätigkeit oder erhält außer der Witwenrente eigene Rente, wird dies von der Rentenversicherung des Verstorbenen angerechnet. Dazu wird aus dem angegebenen Bruttoeinkommen der Hinterbliebenen ein „Nettoeinkommen“ ermittelt, indem Pauschalwerte, zum Beispiel für die Lohnsteuer, abgezogen werden. Von dem verbleibenden Betrag werden dann 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Wie hoch letztendlich die Witwenrente im Einzelfall betragen wird, können Sie sich z. B. bei örtlichen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen.

Gibt es einen Freibetrag bei Witwenrenten?

Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens der Hinterbliebenen wird ein monatlicher Freibetrag abgezogen. Dieser Betrag fällt in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich aus:

Außerdem steigt der Freibetrag für jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat:

Fazit

Immobilien machen Trennungen kompliziert und werden schnell zur Streitfalle – vor allem, wenn vorab keine schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, eine faire Lösung für die Trennung – Haus oder Wohnung betreffend – zu finden. Bei allen möglichen Streitpunkten sollte eines bedacht werden: Es ist meistens die kostengünstigere Variante, wenn sich beide Parteien außergerichtlich einigen können. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich frühzeitig und eingehend von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

FAQ: Witwenrente – Das Wichtigste in Kürze

Wer bekommt Witwenrente und wie lange?
Anspruch auf Witwenrente haben nur verheiratete Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Die große Witwenrente wird unbegrenzt ausgezahlt – solange nicht wieder geheiratet wird. Die kleine Witwenrente endet nach neuem Recht nach zwei Jahren.

Wie viel Prozent der Rente bekommt die Witwe oder der Witwer bei der kleinen Witwenrente?
Die kleine Witwenrente umfasst 25 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners.

Wie viel Prozent der Rente bekommt die Witwe bei der großen Witwenrente?
Nach altem Recht umfasst die große Witwenrente 60 Prozent, nach neuem Recht 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners.

Wie lange muss man verheiratet sein, um die große Witwenrente zu bekommen?
In der Regel muss man mindestens 1 Jahr verheiratet sein. Bei einem plötzlichen Todesfall wie einem Unfall kann die Ehedauer auch weniger als 1 Jahr betragen.

Wo stelle ich den Antrag auf Witwenrente?
Den Antrag stellen Sie beim Versicherungsträger des Verstorbenen. In den meisten Fällen ist dies die Deutsche Rentenversicherung.

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Dieser Beitrag ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die hier bereitgestellten Informationen sollten Sie niemals als alleinige Quelle für Ihre rechtlichen Entscheidungen verwenden.

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