Service-Hotline: 040 355 282 70
Energieeffizienzklassen Haus: Alles, was Eigentüme...
In der heutigen Zeit ist die Energieeffizienz von Immobilien ein sehr wichtiger Aspekt – sowohl aus ökologischer als auch aus wirtscha...
Peter Hawranke erstellt für wertfaktor die Versicherungsprüfberichte unserer Kunden. Im Interview stellt er sich persönlich vor und erzählt mehr zum Thema Versicherungsschutz.
Sie prüfen seit 2019 den Versicherungsschutz unserer Kunden. Erzählen Sie uns mehr über Ihren Werdegang in der Versicherungsbranche!
Ich habe Versicherungen und Finanzen studiert, habe unter anderem einen Bachelor in Insurance & Finance und bin als Ausbilder und Dozent für Berufe im Versicherungs- und Finanzwesen tätig. Zuvor arbeitete ich in Hong Kong und Korea als Hauptabteilungsleiter in einem internationalen Versicherungsunternehmen und habe dort Versicherungsprodukte entwickelt. Das heißt, ich habe Versicherungen berechnet und die dazugehörigen Bedingungen geschrieben.
Warum ist es so wichtig, regelmäßig seinen Versicherungsschutz zu prüfen?
Versicherungen werden in der Regel durch das Kleingedruckte als sehr kleinteilig angesehen. Und das entspricht auch den Tatsachen. Der Tarif und die Leistungen, die im Versicherungsschein stehen, greifen nur, wenn die Bedingungen, also das Kleingedruckte, erfüllt werden. Wie bei vielen Dingen im Leben merkt man erst, dass man etwas nicht hat, wenn es zu spät ist. So kann das auch beim Versicherungsschutz schnell passieren. Deswegen achten wir unter anderem auf die Erfüllung der Anzeige- und Obliegenheitsverpflichtungen, um eben diesem vorzubeugen. Denn wenn diese nicht erfüllt sind, hat der Versicherer – basierend auf dem Versicherungsvertragsgesetz – das Recht, Leistungen anteilig zu kürzen oder sogar vollständig im Schadenfall zu versagen. Zudem könnte der Versicherer die bereits gezahlten Beiträge des Kunden einbehalten. Also erfolgt keine Schadenzahlung und man bezahlt letzten Endes ohne Gegenleistung.
Was versteht man unter Anzeigepflichtverletzungen?
Anzeigepflichtverletzungen sind zum Beispiel, wenn man bei Abschluss, also bei Beantragung der Versicherung, keine korrekten Angaben zur Wohnfläche, Ausstattung oder zum Wert des Gebäudes und seiner Bestandteile macht. Das heißt, alles wonach der Versicherer fragt, muss korrekt beantwortet werden. Hier sollte man vor der Unterschrift alles noch einmal prüfen, und beim Zugang des Versicherungsscheines auch noch einmal schauen, dass alles korrekt übernommen wurde.
Und was genau sind Obliegenheiten? Warum sind diese wichtig?
Obliegenheiten – gemäß Versicherungsvertragsgesetz – sind zum Beispiel die Verpflichtungen, dem Versicherer Änderungen beim Risiko (in diesem Fall das Wohngebäude) anzuzeigen. Das ist zum Beispiel die neu auf dem Dach montierte Photovoltaikanlage, ein Kamin oder eine hochwertige Ausstattung (Sauna, Schwimmbäder, Whirlpool, hochwertige Fußböden, Edelholztüren etc.) sowie Anbauten und die Erweiterung der Wohnfläche (zum Beispiel ein Kellerausbau).
Auch ein Leerstand, z. B. aufgrund einer längeren Abwesenheit, muss dem Versicherer mitgeteilt werden. Besonders bei den Abwesenheiten kommen bei vielen Versicherungen die Obliegenheiten – wie zum Beispiel die Sicherung der Wasserleitungen im Winter – hinzu. Diese können teilweise je nach Versicherer sehr umfangreich sein und im Schadensfall schnell zu Unmut führen.
Das klingt aber sehr aufwändig. Hat man denn dann überhaupt noch einen Versicherungsschutz?
Im Grunde kann man sagen, dass Obliegenheiten mit dem sogenannten „gesunden Menschenverstand“ einhergehen. Wenn ich das Haus verlasse, weiß ich, dass ich den Herd abstellen oder Fenster und Türen schließen sollte. Wenn ich eine wertvolle Anschaffung tätige, sollte diese im Versicherungsschutz berücksichtigt werden, was wiederum mit einer Erhöhung der Versicherungssumme einhergehen wird.
Man geht auf Nummer sicher, wenn man dem Versicherer alles schriftlich mitteilt. Damit hat man alle seine Pflichten erfüllt, auch wenn der Versicherer daraufhin nichts veranlasst oder ändert. Da man im Alltag auch mal etwas vergessen kann, prüfen wir, ob im Versicherungsschutz die Klausel der groben Fahrlässigkeit inkludiert wurde. Das bedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall trotzdem zahlt, wenn man nicht absichtlich etwas vergessen hat.
Versicherungsbedingungen sind mit Klauseln befüllt, die einerseits etwas vom Versicherungsschutz ausschließen und anderseits aufgrund der besonderen zugrunde liegenden Tarifbedingungen wieder einschließen (unter den dort genannten Bedingungen).
Worauf sollte man denn besonders beim Versicherungsschutz achten?
Besonders wichtig ist es, dass die Versicherungssumme ausreichend ist. Bei der Gebäudeversicherung sollten die Wiederherstellungskosten zzgl. der aktuellen Baunebenkosten abgedeckt sein. Gleiches gilt auch für die mitversicherten Deckungen gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden.
Woher weiß ich, dass meine Versicherungssumme zum Wiederaufbau richtig ist?
Kunden von wertfaktor profitieren ja davon, dass beim Teilverkauf das Gebäude von einem Sachverständigen geprüft und bewertet wird, so dass hier die Wiederherstellungskosten zum Stichtag feststehen. Wenn dieser Wert und alle relevanten Gebäudemerkmale – wie zum Beispiel die Wohnfläche, Ausstattung, Nebengebäude – mit denen im Versicherungsschein übereinstimmen, ist die Versicherungssumme ausreichend.
Viele Versicherer nutzen hierzu bei der Umrechnung den Wert 1914 in Mark, welcher nach den aktuellen Baukostenindex (1.668,2 in 2022) bzw. je nach Modell mit dem Anpassungsfaktor (20,97 in 2022) umgerechnet wird, welches den Wert in Euro wiedergibt. Wichtig ist hier besonders die Anpassung, die für das nächste Jahr alle Kunden mit gleitendem Neuwert versichert sind, denn dort gibt es eine Anpassung von knapp 15 Prozent gemäß Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diesem kann man widersprechen, würde damit aber sofort unterversichert sein. Das wäre im Schadenfall ein Riesenproblem.
Alles wird teurer, aber was können die Kunden dagegen machen, ohne ihren Versicherungsschutz zu gefährden?
Ein Kündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht, auch wenn dieses augenscheinlich mit einem höheren Beitrag zusammenhängt. Daher sollte der Kunde sich mit wertfaktor abstimmen und neue Versicherungsangebote einholen, die mit dieser Anpassung preiswerter sind, ohne Leistungsverlust. Wenn der angepasste Beitrag zu hoch ist, kann man auch eine Konditionsdifferenzdeckung mit sofortigem Versicherungsschutz bei dem neuen Versicherer abschließen. Dann kann der Kunde der Beitragsanpassung widersprechen und muss nicht den höheren Versicherungsbeitrag zahlen. Er zahlt nur die Differenzversicherungssumme bis zur vollständigen Vertragsübernahme beim neuen Versicherer. Damit spart der Kunde Geld, und hat dennoch vollen Versicherungsschutz.
Das klingt wirklich sehr kompliziert.
Ein guter Versicherungsmakler kann das leicht für die Kunden umsetzen, und weiß sofort, was er machen muss. Für den Kunden ist das also gar nicht kompliziert.
Sie haben tausende Verträge geprüft – was fällt immer wieder bei der Prüfung auf?
Oft sind die Versicherungssummen falsch kalkuliert, es fehlen Deckungen im Bereich der Zu- und Ableitungsrohre, Elementargefahren, oder die Versicherungsbedingungen erfüllen im Allgemeinen nicht mehr die heutigen Anforderungen an einen adäquaten Versicherungsschutz.
Thema Elementarversicherung: Warum ist diese auch in Deutschland mittlerweile so wichtig?
Die Elementargefahren sind nicht nur für extreme Schadenlagen wichtig, sondern u. a. auch für Wetterlagen, die immer häufiger zu Schäden in Deutschland führen. Starkregen, der den Keller überflutet oder ein dadurch entstandener Rückstau. Hier handelt es sich versicherungstechnisch nicht um Leitungswasser und ist daher nicht in den Standarddeckungen mitversichert. Ein Anstieg von Grundwasser, welches den Boden aufweicht und zur Absackung des Gebäudes und Rissen in der Fassade führt, ist über eine Elementardeckung mitversichert. Hier muss man aber genauer hinsehen, da die Versicherer es hier ganz genau nehmen – besonders in Bezug auf ober- und unterirdische Gewässer.
Ebenso gibt es in bestimmten Regionen die Gefahr von Erdrutschen und Erdbeben. Dies betrifft nicht nur Berg- und Tagebaugebiete, sondern auch Regionen wie z. B. Hamburg, wo es aufgrund der geologischen Bodenbeschaffenheit (Salzstöcke) zu Erdsenkungen und sogar zu leichten Erdbeben kommen kann. Die Kosten sind teilweise durch den höheren Aufwand sehr hoch, daher ist eine Elementarversicherung, besonders im aktuellen Preisgefüge des deutschen Versicherungsmarktes, mehr als sinnvoll.
Man könnte auch sagen: Wenn man von einem Moment auf den anderen alles verliert, wofür man sein Leben lang gearbeitet hat, nur weil man hundert Euro im Jahr sparen wollte, ist das mehr als frustrierend. Naturkräfte sind stärker als man glaubt. Ich habe selbst Elementarschäden aufgenommen und gesehen, wie viel Kraft Wasser haben kann. Ich wünsche niemandem einen solchen Schaden. Bestimmte Dinge kann man nicht mit Geld ersetzen.
Was passiert eigentlich, wenn man sein Haus nach einer Naturkatastrophe nicht mehr auf seinem alten Grundstück wiederaufbauen kann?
Der Kunde kann innerhalb von drei Jahren das Gebäude an anderer Stelle zu den ortsüblichen Baukosten des früheren Standortes aufbauen. Wenn er dieses nicht innerhalb von drei Jahren macht, verfällt sein Anspruch auf die Versicherungsleistung.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Hawranke!