Die Sanierungspflicht – das kommt auf Neueigentümer alter Immobilien zu

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Inhaltsverzeichnis

Um für eine erfolgreiche Energiewende zu sorgen, ist es nicht nur entscheidend die Energieeffizienz zu steigern, sondern auch, den Energiebedarf zu senken. Aufgrund dessen strebt die Bundesregierung bis zum Jahr 2050 u. a. folgendes an:

Im Bereich des Energiebedarfs von Gebäuden sieht die Bundesregierung bis 2050 sogar eine Verminderung um 80 Prozent vor. Das erklärte Ziel der Regierung: Aufbau eines klimaneutralen Gebäudebestands.

Selbstverständlich werden hier auch Immobilieneigentümer in die Pflicht genommen, dieses ambitionierte Ziel zu erreichen. Der Begriff Sanierungspflicht ist in aller Munde. Doch was hat es mit dieser Sanierungspflicht auf sich? Und was kommt ab 2023 auf Immobilieneigentümer tatsächlich zu? Mehr zu diesem wichtigen Thema erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Sanierungspflicht – wen betrifft sie?

Bereits mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2020 wurde genau festgelegt, wer künftig in Deutschland zur energetischen Sanierung seiner Immobilie verpflichtet ist – und auch, welche Maßnahmen zur Erfüllung dieses Zwecks durchgeführt werden müssen.

Als Eigentümer einer alten Immobilie ist man weitestgehend auf der sicheren Seite. Die Sanierungspflicht betrifft in erster Linie jene, die eine alte Immobilie kaufen, erben und geschenkt bekommen.

Wann kann man dazu verpflichtet werden, seine Immobilie zu sanieren?

Basis für die Sanierungspflicht bildet das bereits oben erwähnte Gebäudeenergiegesetz. In diesem sind gewisse Bedingungen für alte Immobilien festgelegt worden, die von Neueigentümern in Bezug auf die energetische Sanierung erfüllt werden müssen. Hierbei gilt eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren nach Kauf (für Ein- und Zweifamilienhäuser).

Gebäude, die nach 2002 erbaut wurden, erfüllen zumeist die meisten Anforderungen und sind selten sanierungsbedürftig. Bei Immobilien, die vor 2000 errichtet worden steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Sanierungspflicht.

Sanierungspflicht – welche Maßnahmen sind notwendig?

Wer eine Bestandsimmobilie kauft, vererbt oder überschrieben bekommt, ist ggf. dazu verpflichtet eine oder auch mehrere der folgenden Sanierungsmaßnahmen durchzuführen:

1. Erneuerung der Heizungsanlage

Immobilieneigentümer sind gemäß §72 GEG dazu verpflichtet, Heizkessel, die mit Gas oder Öl betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 in Betrieb genommen wurden, auszutauschen. Öl- und Gasbetriebene Heizkessel, die nach dem 1. Januar 1991 aufgestellt wurden, dürfen nach dem Ablauf 30 Jahren nicht mehr genutzt werden. Wichtig zu beachten ist hier allerdings, dass der Austausch nicht für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gilt.

2. Dämmung des Dachs (oder der obersten Geschossdecke)

Bezüglich des Wärmeschutzes von Dächern bzw. von oberen Geschossdecken gibt es gemäß §47 GEG ebenfalls eine Sanierungspflicht für Neueigentümer. Hier gilt es, gewisse Mindestanforderungen an den Wärmeschutz zu erfüllen. Der so genannte Wärmedurchgangskoeffizient sollte demnach nicht über 0,24 W/m2 liegen. Die Dämmung ist verpflichtend für alle Immobilien, die pro Jahr mindestens vier Monate lang auf 19 Grad Innentemperatur beheizt werden müssen.

3. Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

Gemäß §71 GEG sind Neueigentümer von Bestandsimmobilien dazu verpflichtet, Leitungen, die für die Verteilung von Wärme bzw. Warmwasser zuständig sind und sich nicht in beheizten Räumen befinden, gedämmt werden müssen. So soll vermieden werden, dass zu viel Wärme verloren geht.

Welche Kosten können durch die Sanierungspflicht von Bestandsimmobilien entstehen?

Abhängig von den Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, können auf die neuen Eigentümer von Bestandsimmobilien nicht unerhebliche Kosten zukommen. Aufgrund dessen sollte man – bevor man eine ältere Immobilie kauft oder ein Immobilienerbe antritt – genau prüfen, welcher Sanierungsbedarf besteht. Eine Pauschalaussage bzgl. der Kosten ist nicht zu treffen. Diese hängen immer von der tatsächlichen Beschaffenheit der Immobilie und der aktuellen Nachfrage nach Handwerkern und Material ab.

Fazit

Wer die Möglichkeit hat, eine Immobilie zu kaufen oder diese erbt, kann sich grundsätzlich erst einmal glücklich schätzen, denn Immobilien sind nach wie vor eine gute Geldanlage. Es ist davon auszugehen, dass sie – trotz der aktuellen wirtschaftlichen Lage – langfristig weiter im Wert steigen werden. Dennoch muss man sich bewusstwerden, welche Mehrkosten für die Sanierungspflicht entstehen können.

Sprechen Sie also mit Ihrem Kreditinstitut, falls Sie für den Kauf ein Darlehen aufnehmen müssen und dieses um die Sanierungskosten aufstocken wollen. Mit einem finanziellen Polster kann man böse Überraschungen vermeiden. Informieren Sie sich auch, welche Förderungsmöglichkeiten für die geplanten Sanierungsmaßnahmen eventuell möglich sein könnten.

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