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Inhaltsverzeichnis
Der eigene Garten dient der Erholung, dem Anbau von Obst und Gemüse oder auch der sportlichen Betätigung. Doch Eigentum verpflichtet auch. Dieser Artikel zeigt Ihnen Ihre Rechte im Garten.
Sie möchten eine Hecke um Ihren Garten ziehen oder einen Zaun errichten? Dann gilt es, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten, um keinen Streit mit Nachbarn und Behörden zu riskieren. Grundsätzlich dient eine Einfriedung dazu, Ihr Grundstück nach Außen abzugrenzen. So verhindern Sie, dass Tiere oder fremde Menschen Ihren Garten betreten oder dass Sie wie auf dem Präsentierteller sitzen.
Als Einfriedungen gelten Gartenmauern, Zäune oder Gartenhecken. Dabei gelten Gartenhecken als lebende und Gartenmauern bzw. Zäune als tote Einfriedungen. Bei den toten Einfriedungen handelt es sich um bauliche Anlagen, so dass Sie die baurechtlichen Vorgaben Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Gemeinde einhalten müssen.
Eine Gartenhecke darf ebenfalls nur so angelegt werden, dass die nachbarrechtlichen Grenzabstände beachtet werden. Pflanzen Sie die Hecke direkt auf die Grundstücksgrenze, handelt es sich um eine Grenzanlage. Hierfür benötigen Sie in jedem Fall die Erlaubnis Ihrer Nachbarn.
Sobald eine Grenzanlage steht, darf sie nicht mehr ohne Zustimmung des Nachbarn verändert werden. Deshalb sollten Sie sich gut überlegen, ob eine Errichtung Ihrer Einfriedung tatsächlich zwingend auf der Grundstücksgrenze erfolgen soll.
Es gibt auch die Möglichkeit, Stützmauern zu errichten, die Hang-Grundstücke sichern sollen. Auch hier gibt es keine uneingeschränkten Rechte im Garten, sondern Bauordnungen der Bundesländer, die beachtet werden müssen. Ebenfalls der Bauordnung unterliegen können sogenannte Sichtschutzzäune, die es bis zu einer Höhe von 2,10 m gibt. Sie gelten als bauliche Anlagen.
Viele Gemeinden legen Wert auf ein einheitliches Außenbild. Das bedeutet, dass Sie bestimmte Veränderungen an Ihrem Haus und Garten nur dann vornehmen können, wenn diese ortsüblich sind. So kann Ihnen der Bau eines Bungalows verwehrt werden, wenn in Ihrer Straße lediglich Einfamilienhäuser stehen, die mindestens 2 Etagen haben. Das gilt auch für Einfriedungen.
Wenn Ihre Nachbarn Hecken haben, die nicht höher als 1 Meter sind, würde Ihre geplante Hecke mit einer Höhe von 1,50 m das ortsübliche Erscheinungsbild beeinträchtigen und ist daher verboten.
Prüfen Sie die Nachbarrechtsgesetze Ihres Bundeslandes, um herauszufinden, welche Einfriedungen ortsüblich und daher erlaubt sind.
Für Ihre Rechte im Garten wichtig ist auch, dass Nachbarrecht unter das Privatrecht fällt. Das bedeutet, dass sämtliche Regelungen des öffentlichen Rechts (z.B. Bau-, Wege oder Naturschutzrecht) immer Vorrang vor Ihren Rechten haben.
Planen Sie also einen Sichtschutzzaun oder eine Hecke, prüfen Sie immer zuerst das Nachbarrechtsgesetz und die Bauordnungen Ihres Bundeslandes.
Ganz sicher gehen Sie, wenn Sie zusätzlich die örtliche Baubehörde aufsuchen und Ihre Pläne erläutern. Lassen Sie sich die Erlaubnis für die Ausführung immer auch schriftlich geben.
Der Garten gehört tatsächlich zu den Orten, die, obwohl im Eigentum befindlich, nicht zwingend so genutzt werden dürfen, wie der Eigentümer es gern hätte. Das fängt bei den Bäumen an, die nicht so ohne Weiteres gefällt werden dürfen und endet noch lange nicht beim Baumhaus, das eventuell nicht den baurechtlichen Bestimmungen entspricht und schließlich wieder abgerissen werden muss.
Selbst Gartenpartys können, wenn sie zu oft stattfinden, schnell Probleme nach sich ziehen, die nicht allein in einem Streit mit dem Nachbarn resultieren. Ein Blick in den Bußgeldkatalog für Gärten zeigt, dass ein Verstoß gegen die nächtliche Ruhezeit bzw. die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen bis zu 5.000 EUR kosten kann.
Wird der Rasen an einem Sonn- oder Feiertag gemäht, kann das sogar bis zu 50.000 EUR kosten. Ihre Rechte im Garten dürfen also die Rechte Ihrer Nachbarn nicht stören.
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Auch mit dem Wasser müssen Sie sorgfältig umgehen. Je nach Bundesland drohen sonst drastische Strafen. War es früher üblich, sein Auto im Garten zu waschen, ist das heute aus Umweltschutzgründen streng verboten. Die Rechte im Garten umfassen auch den Tier- und Umweltschutz. So ist das Fangen oder Töten bestimmter Insekten verboten. So können für das Töten von Bienen zum Beispiel bis zu 50.000 EUR fällig werden.
Dasselbe gilt für das Jagen und Töten von Mardern und Maulwürfen, ganz gleich, welche Schäden sie auch verursachen mögen. In solchen Fällen sollten Sie immer den Kammerjäger oder eine andere Stelle zur Hilfe rufen.
Und auch der Einbau eines Pools gehört nicht so ohne Weiteres zu Ihren Rechten im Garten. Sie dürfen zwar jederzeit ein Planschbecken oder einen sogenannten mobilen Pool aufstellen, bei einem festen Pool sieht das aber schon ganz anders aus. Ein Swimmingpool gilt auf einem Wohngrundstück als Nebenanlage. Der Bebauungsplan darf Nebengebäude also nicht ausdrücklich ausschließen.
Die Größe des Pools richtet sich nach der Grundstücksgröße und danach, ob bereits weitere Nebengebäude, wie ein Gartenhaus, existieren. Die Rechte im Garten umfassen einen Pool, der eher eine untergeordnete Rolle einnimmt.
Die Rechte im Garten sind nicht unermesslich groß. Das gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Viele Fallstricke lauern selbst bei Dingen, die man als eher nebensächlich einstufen würde, wie beispielsweise das Schlagen nach einer Biene. Wichtig ist es deshalb immer, bei allen geplanten Aktionen einen Blick in das Nachbarrechtsgesetz zu werfen, mit den Baubehörden zu sprechen und auch den eigenen Bebauungsplan und die Bauordnung des Bundeslandes zu Rate zu ziehen.
Bei allen anderen Dingen, die mit dem Bau- oder Nachbarrechtsgesetz nichts zu tun haben, hilft nur die gründliche Informationseinholung, bevor man dem Waschbär auf dem Dachboden zu Leibe rückt.