Die Grundschuld | VLOG

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wertfaktor finanziert seine Teilkäufe fremd, das bedeutet, dass die daraus entstehende Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird.

Doch spielt es eine Rolle, an welchem Rang die Grundschuld steht? Und ist ein Teilverkauf auch möglich, wenn noch eine Restschuld besteht?

Unser Geschäftsführer Christoph Neuhaus gibt Ihnen die Antwort darauf in unserem neuen Vlog. Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem oder einem unserer anderen Videos haben, so senden Sie gerne eine Nachricht an [email protected]

Transkript zum Video „Die Grundschuld“

wertfaktor hat Finanzierungspartner, die uns helfen, einen Teil Ihrer Immobilie anzukaufen. Diese Refinanzierungspartner brauchen dementsprechend eine Sicherheit. Diese Sicherheit bekommen sie, indem sie eine Grundschuld auf unser gemeinsames Objekt eintragen.

Damit diese Grundschuld für Sie nicht zum Nachteil wird, ist sie in ihrer Verwertbarkeit eingeschränkt. Das heißt: Solange Sie Ihr Nutzungsentgelt zahlen, darf die Bank diese Grundschuld nicht verwerten. Durch die Zahlung Ihres Nutzungsentgelts ist alles für Sie gut abgesichert.

Gleichzeitig ermöglicht es uns diese Grundschuld, uns bestmöglich zu finanzieren – und so können wir Ihnen die bestmöglichen Preise anbieten.

Sollten Sie eine Grundschuld auf dem Objekt haben, das heißt eine alte Grundschuld von Ihrer Bank, so ist das kein Problem. Mit unserer Kaufpreiszahlung können Sie diese alte Grundschuld ablösen. Dafür bekommen wir dann eine Löschungsbewilligung von ihrer alten Bank und wir überweisen einen Teil des Kaufpreises dann direkt an Ihre Bank.

So kann die alte Grundschuld gelöscht werden und so kann unsere neue Grundschuld eingetragen werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?