Löschungsbewilligung: Grundschuld löschen oder stehen lassen?

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Viele Immobilieneigentümer nutzen ihr wertvolles Eigentum, um damit ein Darlehen abzusichern. Banken und andere Kreditgeber sichern so den verliehenen Darlehensbetrag ab. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Belastung der eigenen Immobilie durch die sogenannte Grundschuld stellt eine dieser Optionen dar.

Sie wird im jeweiligen Grundbuch eingetragen und kann große Konsequenzen mit sich bringen: Das Instrument der Grundschuld ermöglicht es dem Kreditgeber im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Immobilie zu verwerten, um den Darlehensbetrag nach vertraglichen Bedingungen zurückzuerhalten. Beispielsweise wird eine Zwangsvollstreckung beantragt und die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung verkauft, um aus dem Erlös die Ansprüche von Gläubigern zu befriedigen.

Was viele ehemalige Darlehensnehmer nicht wissen: Wenn das Darlehen abbezahlt ist, kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden. Sie wird nach dem erfolgreich abbezahlten Kredit nämlich nicht automatisch gelöscht. Alternativ gibt es aber manchmal auch gute Gründe, die Grundschuld trotz des zurückbezahlten Darlehens stehen zu lassen.

Hatten auch Sie ein Projekt durch ein Darlehen über eine Grundschuld finanziert und den Kredit vertragsgerecht abbezahlt? Dieser Beitrag informiert Sie darüber, wie Sie nun am besten verfahren und was der genaue Ablauf ist, wenn Sie sich entscheiden, die Grundschuld löschen zu lassen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch sichern sich Kreditgeber gegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab.
  • Viele Kreditinstitute erstellen mit Tilgung des Kredits eine Löschungsbewilligung, allerdings kann es auch vorkommen, dass diese per formlosem Schreiben beantragt werden muss.
  • Zum Löschen der Grundschuld aus dem Grundbuch wird immer eine Löschungsbewilligung benötigt.
  • Die Dauer der Löschung einer Grundschuld hängt in erster Linie davon ab, wie schnell das Grundbuchamt den Antrag bearbeiten kann.
  • Es besteht keine Verpflichtung, die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen, man kann sie auch stehen lassen (und auch für die Absicherung anderer Darlehen nutzen).

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Löschungsbewilligungen sind zwingende Voraussetzungen, wenn Darlehensnehmer nach erfolgreich abbezahltem Kredit die dafür eingesetzte Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen möchten. Das Bewilligen der Löschung einer Grundschuld stellt sicher, dass der Grund der Belastung einer Immobilie nicht mehr vorhanden ist.

Konkretes Beispiel: Sie haben zur Finanzierung einer Immobilie ein Darlehen aufgenommen und dieses durch die Aufnahme einer Grundschuld abgesichert. Die Löschungsbewilligung ist ein Dokument, in dem Ihnen der jeweilige Kreditnehmer bescheinigt, dass das Darlehen korrekt abbezahlt wurde und er deshalb der Löschung der entsprechenden Grundschuld zustimmt.

Erst durch das Vorlegen dieses Dokuments sind Grundschulden aus dem Grundbuch löschbar. Diese Bestimmung dokumentiert auch gleichzeitig, dass der Grund, der die Eintragung der Grundschuld ausgelöst hat, nun beseitigt ist.

Wo bekomme ich die Löschungsbewilligung her?

Die Löschungsbewilligungen stellen selbstverständlich diejenigen aus, die durch die Kreditvergabe und die Forderung der Absicherung des Darlehens durch die Grundschuld Sicherheit erhielten. Also die Banken oder natürlich auch alle anderen Arten von Darlehensgebern.

Meist müssen Sie als Darlehensnehmer die Bewilligung nicht einmal beantragen. Wenn Sie vielleicht eine Baufinanzierung hatten, um Ihre Immobile zum perfekten Domizil für den entspannten Ruhestand umzubauen, erhalten Sie nach Rückzahlung der entsprechenden Finanzierungssumme die Löschungsbewilligung meist ohne Aufforderung durch die Bank zugeschickt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, beantragen Sie das Dokument formlos und erhalten es unproblematisch. Voraussetzung dafür ist es natürlich, dass sowohl Tilgungs- als auch Zinssummen vollständig abbezahlt sind.

Gut zu wissen: Löschungsbewilligungen sind erst dann gültig, wenn sie notarielle Form haben. Sie enthalten als wichtigsten Bestandteil grundsätzlich das schriftliche Einverständnis des jeweiligen Gläubigers, dass die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden darf. Erst die Zustimmung erlaubt das Löschen. Auch wenn Sie statt der Grundschuld das Sicherungsrecht der Hypothek gewählt haben sollte, gilt dieser Grundsatz.

Grundschuld aus dem Grundbuch löschen: So funktioniert es

Was muss man tun, um die Grundschuld zu löschen? Der Ablauf gliedert sich gewöhnlich in die folgenden Schritte:

Zunächst – das haben Sie oben bereits gelesen – besorgen Sie die erforderliche Löschungsbewilligung vom Kreditgeber oder erhalten diese idealerweise bereits unaufgefordert zugesandt. Achten Sie darauf, dass die Bewilligung auch alle wesentlichen Elemente enthält. Diese sind die genaue Bezeichnung der Immobilie (unter anderem Flurstück und Grundbuchnummer), die exakte Summe der Grundschuld, Bezeichnung und Stadt des Kreditinstituts, die Unterschriften von Gläubiger und Schuldner und natürlich die Zustimmung, dass die Löschung der Grundschuld durch den jeweiligen Eigentümer der Immobilie erfolgen darf.

Nun wird ein schriftlicher Antrag gestellt, den Sie mit der Löschungsbewilligung dem beauftragten Notar schicken. Nach dessen Beglaubigung schickt dieser die Unterlagen inklusive Ihres Löschungsantrages dem zuständigen Grundbuchamt. Dort erfolgt die Prüfung des Antrages.

Nach erfolgreicher Prüfung wird das Grundbuchamt Ihre Grundschuld löschen. Das bedeutet nicht ein tatsächliches Löschen, sondern das Unterstreichen des Grundschuldeintrages und das Hinzufügen einer Notiz, die die Löschung bestätigt.

Wie lange dauert es, bis die Grundschuld gelöscht wird?

Das Löschen der Grundschuld ist ein Vorgang, der grundsätzlich wenig Zeitaufwand benötigen sollte. Das Grundbuchamt nimmt die beantragte Änderung inklusive Prüfung meist innerhalb von wenigen Wochen vor, es kann aber unter Umständen und je nach Arbeitsaufkommen auch Monate dauern. Natürlich sind auch die Verfügbarkeit von Notaren und das Beschaffen von Löschungsbewilligungen wesentliche Faktoren bezüglich des Zeitaufwandes, den das Löschen der Grundschuld und dessen Vorbereitung erfordern.

Ein guter Tipp: Normalerweise wissen Sie als Darlehensnehmer, wann der Kredit abbezahlt sein wird. Sie können kurz vor Ablauf des Darlehens bereits den Kreditgeber anschreiben und ihn informieren, dass Sie zeitnah die Löschungsbewilligung benötigen. Dies ist ein ganz normaler Vorgang – und in der Regel unproblematisch. Auch den Notartermin können Sie gut vorbereiten. Wählen Sie schon einmal den passenden Notar und vereinbaren Sie rechtzeitig den Termin.

Welche Kosten entstehen bei der Löschung der Grundschuld?

Zwei Faktoren bedingen die Kosten, wenn Sie die Grundschuld löschen lassen möchten. Ein Teil der Kosten betrifft den beauftragten Notar, der andere die Leistungen des Grundbuchamtes. Beide Kostenarten werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Summe der Grundschuld berechnet. Sowohl Notar als auch Grundbuchamt veranschlagen als Kosten 0,2 Prozent der Höhe der Summe, die als Grundschuld eingetragen ist. Das Löschen einer 100.000 Euro umfassenden Grundschuld kostet also 200 Euro plus 200 Euro insgesamt demnach 400 Euro.

Wichtig: Manche Banken berechnen ihren Kunden das Ausstellen von Löschungsbewilligungen. Dies ist nicht erlaubt. Weisen Sie das Kreditinstitut in diesem Fall darauf hin, dass dieser Vorgang als kostenlose Pflichtleistung gilt.

Muss man die Grundschuld löschen, wenn das Darlehen abbezahlt wurde?

Grundsätzlich ist nicht erforderlich und es besteht auch keine gesetzliche Pflicht, dass Sie die Grundschuld löschen lassen, wenn der Kredit abbezahlt ist und der Grund dieser Sicherungsform nicht mehr vorhanden ist. Denn dann verwandelt sich die aus dem Kreditgeschäft entstandene Grundschuld automatisch in eine sogenannte Eigentümergrundschuld. Das bedeutet, dass die Rechte, die der ehemalige Darlehensgeber hatte, nun erloschen und unwirksam sind.

Wann ist es sinnvoll, die Grundschuld zu löschen?

Planen Sie eventuell, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann dürfte es eher empfehlenswert sein, wenn Sie die Grundschuld löschen lassen. Denn möglicherweise würde die bestehende Grundschuld potenzielle Käufer abschrecken – auch wenn durch die ehemalige Sicherungsleistung keine Verpflichtung besteht. Dennoch könnte ein solcher Grundbucheintrag irritieren und sie müssten dann eventuell auch Ihren privaten Kredit thematisieren, um den Sachverhalt zu klären.

Fazit 

Vorneweg: Das Instrument der Grundschuld ist empfehlenswert, um einen Kredit abzusichern. Die Grundschuld wird von den Banken und anderen Kreditgebern normalerweise hoch eingeschätzt, sodass sie auch schwer erhältliche Darlehen ermöglicht.

Sollten Sie allerdings den Plan hegen, die Immobilie nicht zu verkaufen und für sich selbst energetisch zu sanieren oder zu modernisieren, sollten Sie die Grundschuld nicht löschen lassen. Denn Sie können diese dann nutzen, um leichter eine Finanzierung zu erhalten. Auch die praktische Option der sogenannten Grundschuldabtretung an eine neue Bank besteht. Außerdem sparen Sie natürlich auch die meist dreistelligen Summen, die Löschungsbewilligung und Löschung kosten.

Die jeweiligen Vor- und Nachteile müssen also nach Ihren tatsächlichen Plänen gegeneinander aufgewogen werden. Nachdem das Darlehen abbezahlt ist, stellt die Entscheidung pro oder contra Löschung der Grundschuld etwas sehr Individuelles dar.

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