Unter einem Notar ist eine Person zu verstehen, die Rechtsgeschäfte beglaubigt und beurkundet sowie Geld oder sonstige Wertgegenstände hinterlegt. Ein Notar ist stets auch Träger eines öffentlichen Amtes und wird auf Lebenszeit bestellt, was bedeutet, dass der Ruhestand laut Gesetz erst nach der Vollendung des 70. Lebensjahres in Kraft tritt. In Ausnahmefällen kann ein Notar aufgrund einer Entlassung, einer Amtsenthebung oder einer strafgerichtlichen Verurteilung sein Amt verlieren.
Die Beurkundung und Beglaubigung von Rechtsgeschäften in den folgenden Bereichen bilden den Tätigkeitsschwerpunkt von Notaren:
Grundstücksrecht In Deutschland erfordern Rechtsgeschäfte, welche die Grundstücksübertragung betreffen, gemäß § 311b Bundesgesetzbuch (BGB) zwingend eine notarielle Beurkundung. Dies gilt auch für Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechte.
Familienrecht Im Bereich des Familienrechts ist eine notarielle Beurkundung in Bezug auf Eheverträge, Vorsorgevollmachten sowie Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen notwendig.
Erbrecht Im Erbrechts sind Erbschein-Anträge und Erbverträge zu beurkunden und auch die notarielle Beurkundung von Testamenten ist empfehlen.
Gesellschaftsrecht Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) ist eine notarielle Beurkundung bei der Gründung ebenfalls erforderlich, dies betrifft auch etwaige Satzungsänderungen oder andere Umwandlungen.
Notarielle Beurkundungen haben stets eine Aufklärungs- und Warnfunktion. Unkundige oder in geschäftlichen Dingen unerfahrene Personen werden so vor voreiligen und unüberlegten Vertragsabschlüssen geschützt und rechtlich beraten.
Die Vergütung von Notaren hat stets auf Basis der Gebührenverordnung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) zu erfolgen. Notaren ist es nicht erlaubt, ermäßigte oder erhöhte Kosten für ihre Leistungen aufzurufen. Dadurch wird ihre Unparteilichkeit gewährleistet.
Wortbedeutung, Herkunft und Rechtschreibung
Notar, der (mask.)
Wortart: Substantiv
Gebrauch: Rechtssprache
Rechtschreibung: No|tar
Wortbedeutung: Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vornimmt