Jahressteuergesetz 2022 – das ändert sich für Immobilieneigentümer

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Inhaltsverzeichnis

Was ist das Jahressteuergesetz 2022?

Gemäß der Definition der Bundesregierung handelt es sich beim Jahressteuergesetz 2022 um ein klassisches „Artikelgesetz“. Dies bedeutet, dass es mit mehr als 100 einzelnen Regelungen zu unterschiedlichen Bereichen des Steuerrechts eine Vielzahl von Gesetzen anpassen kann. Das Jahressteuergesetz reagiert stets auf aktuelle Anforderungen, setzt Vorgaben durch die EU um und regelt auch fachliche Fragen. Ferner erfolgt im Rahmen des Jahressteuergesetzes bei Bedarf auch die Korrektur von redaktionellen Fehlern.

Welche Änderungen im Umfeld von Immobilien wird es ab 2023 geben?

Ertragssteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen

Als Einfamilienhaus-oder Gewerbeimmobilieneigentümer profitiert man auf Grundlage des Jahressteuergesetzes bzgl. der Erträge seiner Photovoltaikanlage künftig von einer Ertragssteuerbefreiung, wenn die Bruttonennleistung der Anlage 30 kW nicht übersteigt. Für gemischt genutzte Immobilien oder Mehrfamilienhäuser liegt die Grenze zur Ertragssteuerbefreiung bei einer Bruttonennleistung von 15 kW pro Wohn- bzw. Gewerbeeinheit.

Da im neuen Gesetz der Zusatz „überwiegend zu Wohnzwecken genutzt“ gestrichen wurde, profitieren auch Eigentümer von überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Immobilien von der Ertragssteuerbefreiung. Auch hier gilt die Obergrenze von 15 KW pro Geschäftseinheit.

Grundsätzlich gilt: Die Ertragssteuerbefreiung ist völlig unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des erzeugten Stroms. Die Steuerbefreiung wird mit Wirkung zum im § 3 Nr. 72 EstG verankert und gilt rückwirkend ab Jahresanfang 2022.

Wichtig zu wissen! Die Steuerbefreiung gilt gemäß Jahressteuergesetz 2022 nur für den Betrieb einer einzelnen oder mehrerer Photovoltaikanlagen, wenn diese 100 kW (peak) nicht überschreiten. Jeder Steuerpflichtige ist angehalten diese Grenze zu überprüfen.

Das Jahressteuergesetz begünstigt allerdings nicht nur Steuerzahlende, die bereits Eigentümer einer Photovoltaikanlage sind, sondern auch jene, die es noch werden wollen: Für den Kauf und die Installation von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW (und Stromspeichern) entfällt künftig die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. So sollen zusätzliche Anreize für Privathaushalte zur energetischen Sanierung geschaffen werden.

Schenkungs- und Erbschaftssteuer: Erhöhungen wegen Anpassungen beim Bewertungsgesetz möglich

Gemäß des Jahressteuergesetzes 2022 erfolgt im Jahre 2023 auch eine Anpassung der steuerlichen Bewertung von Immobilien.  Die Anpassung erfolgt sowohl in Bezug auf das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke als auch die Verfahren zur Bewertung von Gebäuden, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden (oder auch Erbbaurechtsgrundstücken).

Da die steuerliche Bewertung von Immobilien somit künftig auf Basis des tatsächlichen Verkehrswertes erfolgt, kann insbesondere bei Übertragungen von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen ein erheblicher Anstieg der Schenkungs- und Erbschaftssteuer die Folge sein (sofern das Sachwertverfahren zur Anwendung kommen muss). Wo immer möglich, soll aber das Vergleichswertverfahren angewendet werden. Auch Übertragungen von Mehrfamilienhäusern könnten von höheren Steuern betroffen sein, wenn das Ertragswertverfahren zum Einsatz kommt.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann warnt im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sogar: „Wohneigentum kann zum vergifteten Geschenk und für Erben zur Armutsfalle werden.“ – ob die Anpassung des Bewertungsgesetzes wirklich solche dramatischen Auswirkungen mit sich bringen wird, bleibt abzuwarten.

Wichtig zu wissen! Die neue steuerliche Immobilienbewertung gilt – vorbehaltlich des Bundesrats-Beschlusses am 16. Dezember – zum 1. Januar 2023. Für Personen, die noch in diesem Jahr eine Immobilie vererbt bekommen, greift das Jahressteuergesetz noch nicht. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass der Todestag als Stichtag gilt. Wer noch in diesem Jahr eine Immobilie übertragen will, sollte sich beeilen, denn der Notarvertrag muss vor dem 31.12.2022 abgeschlossen werden, damit die alten Regelungen greifen.

Zitat

Das Jahressteuergesetz 2022 bringt voraussichtlich einige Neuerungen mit Steuererleichterungen aber auch -erhöhungen mit sich. Als Photovoltaikanlagen-Besitzer kleinerer Anlagen profitiert man wesentlich. Wer eine Immobilie verschenken will, sollte sich vorab genau informieren, welche finanziellen Folgen die Schenkung mit sich bringen kann. Wer eine Schenkung noch für 2022 geplant hatte, sollte sich um eine schnelle Vertragsabwicklung bemühen.

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