Wasserschaden in Haus oder Wohnung – was tun?

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Ein Wasserschaden in Haus oder Wohnung kann zum Alptraum für Mieter und Immobilieneigentümer werden. Nicht nur Lecks in großen Zuwasser- oder Abwasserrohren können Schäden verursachen. Oftmals reicht der poröse Schlauch der Waschmaschine, um eine Flutwelle im Wohnraum zu erzeugen. Wie man sich bei einem Wasserschaden richtig verhält und wann welche Versicherung zuständig ist, erfahren Sie im folgenden Artikel. 

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Wasserschäden in Immobilien werden in der Regel durch Leitungswasser erzeugt. 
  • Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Elementarschadenversichrung sind für die Regulierung des Schadens zuständig.
  • Es empfiehlt sich, seinen Versicherungsschutz zu prüfen, um bestmöglich abgesichert zu sein.
  • Der Schaden muss für die Versicherung detailliert dokumentiert werden.

Was versteht man unter einem Wasserschaden? 

Von einem Wasserschaden spricht man, wenn Wasser innerhalb einer Immobilie austritt und einen Schaden verursacht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Geschirrspülmaschine ausläuft und sich das Wasser in der Küche ausbreitet oder undichte Rohre nasse Flecken an der Wand hinterlassen. Der klassische Wasserschaden wird somit durch Leitungswasser verursacht. 

Wie kann ein Wasserschaden entstehen? 

Für die Entstehung eines Wasserschadens gibt es zahlreiche Ursachen. Neben Naturgewalten wie Starkregen oder Hochwasser können auch defekte Abwasser- und Frischwasserrohre für einen Schaden verantwortlich sein. 

Oftmals spielen auch die undichten Schläuche von Geschirrspül- oder Waschmaschine eine tragende Rolle bei Wasserschäden im Wohnraum. Doch auch defekte Klima- und Solaranlagen können für einen Wasserschaden verantwortlich sein. 

Was ist bei einem Wasserschaden zu tun?

Unabhängig davon, ob Sie eine große feuchte Stelle an der Zimmerdecke entdecken oder Ihnen aus der Küche Wasser entgegenkommt: Im Falle eines Wasserschadens gilt es unverzüglich zu handeln, um noch größere Schäden zu vermeiden. 

Sowohl als Mieter als auch Eigentümer muss man den Schaden so gering wie möglich halten. Sofern Sie in Ihrem Wohnraum einen Wasserschaden bemerken, sollten Sie wie folgt vorgehen: 

Wasser abstellen

Zunächst muss das Wasser abgestellt werden. Nur so können Sie vermeiden, dass weiteres Wasser nachströmt. In einigen Fällen reicht es nicht aus, den entsprechenden Absperrhahn zu schließen. Dann muss der Haupthahn geschlossen werden. Letzteres ist dann nötig, wenn die Ursache für den Wasseraustritt nicht eindeutig festgemacht werden kann. 

Strom abstellen

Wasser und Strom vertragen sich nicht gut miteinander und können schnell zu einer echten Gefahr werden. Räumlichkeiten, in denen Wasser austritt, sollten erst betreten werden, wenn die Sicherung herausgedreht wurde. 

Ordnung schaffen

Nach dem Abstellen des Wassers sollte sofort mit den Aufräumarbeiten begonnen werden. Je schneller man hier agiert, desto besser. Weitere Wasserschäden können so minimiert werden. Schaffen Sie es nicht allein, das Wasser aufzunehmen, können Sie den Wassernotdienst oder auch die Feuerwehr zu Hilfe rufen. Beide können Ihnen durch das Abpumpen des Wassers zur Seite stehen. 

Bewegliche Gegenstände sichern

Wenn das Wasser entfernt wurde, können Sie sich um die Sicherung von Möbeln und beweglichen Gebrauchsgegenständen kümmern. Je eher diese aus dem nassen Wohnbereich gebracht werden, desto wahrscheinlicher können sie diese vor weiteren Schäden schützen. Holen Sie sich für schwere Möbelstücke Unterstützung, um sie in einen anderen Raum zu bringen. Alternativ können Sie versuchen, diese „aufzubocken“, um Abstand zum nassen und eventuell aufgeweichten Boden zu schaffen. 

Notwendige Reparaturen durchführen lassen 

Sollte es nötig gewesen sein, den Haupthahn zu schließen, um den Wasserfluss zu stoppen, ist vermutlich eine Notreparatur unerlässlich. Diese sollte schnell vollzogen werden, da Sie sonst keinen Zugang mehr zu fließendem Wasser haben. Das kann sich in Mehrfamilienhäusern auch auf Ihre Nachbarn auswirken. 

Wichtig hierbei ist es, auf Fachunternehmen zu setzen, um erneute Schäden zu vermeiden. Nicht dringend notwendige Reparaturen sollten sie stets nur in Rücksprache mit der verantwortlichen Versicherung durchführen. 

Schaden melden

Wenn das Schlimmste überstanden ist, sollten Sie nicht nur Ihrer Versicherung, sondern auch Ihrer Hausverwaltung den Schaden melden. Bei Versicherungen gilt oftmals die Pflicht, Schäden „unverzüglich“ zu melden. Das heißt im besten Fall spätestens 48 Stunden nach dem Erkennen des Schadens. 

Entstandene Schäden dokumentieren

Der Versicherung muss der Schaden zwar unverzüglich gemeldet werden, die Schadendokumentation können Sie allerdings auch nachreichen. Da Ihnen nach einem Wasserschaden daran gelegen ist, schnell Entschädigung zu erhalten, sollten sie die Schäden möglichst zeitnah dokumentieren. Sie sollten Fotos erstellen und eine Liste mit den beschädigten Gegenständen anfertigen. 

Alle Unterlagen (wie z. B. die Rechnung für die Notreparatur) rund um den Schadenfall müssen Sie gut aufbewahren. Bei größeren Wasserschäden ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Versicherung einen Sachverständigen schickt. Dieser macht sich ein umfassendes Bild von dem Schaden. Bevor dies nicht geschehen ist, sollten sie keinen der zerstörten Gegenstände entsorgen. 

Welche Versicherung greift bei einem Wasserschaden? 

Welche Ihrer Versicherung bei einem Wasserschaden für die Schadensregulierung zuständig ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich sind die folgenden drei Versicherungen zuständig: 

Wasserschaden und Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist zuständig, wenn durch einen Wasserschaden Hausrat oder Möbel in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Die Hausratversicherung greift in allen Schadensfällen, die durch eigenes Leitungswasser verursacht wurden.  und durch undichte Rohre, defekte Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine) oder Klima- bzw. Spinkleranlagen verursacht worden sind. 

Wichtig zu wissen: Wasserschäden, die zum Beispiel durch Wasserbetten, Aquarien oder aber durch Grundwasser entstehen, sind nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. 

Wasserschaden und Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist verantwortlich, wenn ein Wasserschaden bei Ihnen durch eine fremde dritte Person verursacht worden ist. Alternativ greift sie natürlich auch, wenn Sie einen Wasserschaden bei einer dritten Person verursachen. Ein Beispiel für einen Wasserschaden, der ein Fall für die Haftpflichtversicherung ist: Die Geschirrspülmaschine Ihres Nachbarn ist kaputt, es tritt Wasser aus, welches aus der Decke in Ihre Wohnung tropft. 

Wasserschaden und Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung greift bei Wasserschäden, die durch einen Schaden am Gebäude entstanden sind. Es werden u. a. Kosten für Reparaturen übernommen. Wichtig ist, dass alle Arbeiten fachgerecht vorgenommen werden, um spätere Folgeschäden durch Schimmel zu vermeiden. 

Wasserschaden und Elementarschadenversicherung

Bei Wasserschäden, welche durch Naturkatastrophen entstanden sind, greift eine Versicherung, die viele nicht abgeschlossen haben: Die Elementarschadenversicherung. Starkregen und Hochwasser werden in den nächsten Jahren zunehmen. Deswegen empfiehlt es sich für jeden Immobilieneigentümer eine solche Versicherung abzuschließen. 

Im Schadensfall kommt die Versicherung für Reparaturen, Wiederaufbau oder im schlimmsten Fall auch einen Neubau auf. 

Fazit

Wasserschäden sind immer mit hohen Kosten und viel Ärger verbunden. Deswegen empfiehlt es sich, versicherungstechnisch bestmöglich vorzusorgen. Am besten setzen Sie sich mit Ihrem Versicherungsmakler zusammen und prüfen Ihren Versicherungsschutz. So haben Sie die Möglichkeit, nachzubessern – und erleben im Schadensfall keine böse Überraschung.

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