Hausverkauf planen – diese Kosten fallen für Käufer und Verkäufer an

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++++ Dieser Artikel wurde am 22. November 2023 aktualisiert ++++

Immobilien gelten seit jeher als sichere Kapitalanlage. Wer sein Haus oder seine Wohnung verkauft, kann sich über schnelle Liquidität freuen. Doch ein Hausverkauf ist auch immer mit Kosten verbunden – sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Um welche Art von Kosten es sich hierbei handelt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Hausverkauf ist immer mit Kosten verbunden.
  • Die Kosten entstehen sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer des Hauses.
  • Kosten beim Hausverkauf können z. B. für Renovierungsarbeiten, ein aktuelles Wertgutachten, einen Makler oder die Erstellung eines aktuellen Energieausweises anfallen.
  • Käufer sollten sich vorab mit der Höhe etwaiger Kaufnebenkosten beschäftigen und diese bei einer Finanzierung mit einplanen.
  • Verkäufer sollten such vor dem Verkauf Gedanken machen, ob und wie viel Geld sie in ihr Haus investieren, um die Verkaufschancen ggf. zu steigern.

Renovierungsarbeiten

Wenn man sein Haus oder seine Wohnung zum Verkauf anbieten möchte, sollten vor den ersten Besichtigungen kleine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Hierbei kann es sich z. B. um die Beseitigung von Flecken an den Wänden oder die Befestigung der wackelnden Treppenstufe handeln. Hierfür sollten Sie ca. 1.000 – 2.000 Euro einplanen. Größere Maßnahmen lohnen nur, wenn Sie sich eine starke Wertsteigerung versprechen. Hier kann Ihnen ein Gutachter weiterhelfen.

Wer eine Immobilie bereits im geräumten Zustand verkaufen möchte, kann sie von einem professionellen Home Staging Team in Szene setzen lassen. Hierbei wird die Immobilie mit modernen Möbeln ausgestattet, um potenziellen Interessenten einen besseren Eindruck zu vermitteln. Die Kosten für ein Home Staging sind abhängig von der Größe der Immobilie und dem tatsächlichen Aufwand.

Wertgutachten

Für jeden Immobilieneigentümer, der sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte, bietet es sich an, vorab ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Nur so kann vermieden werden, dass die Immobilie entweder unter Wert oder völlig überteuert angeboten wird. Die Beauftragung eines Immobiliengutachters ist somit obligatorisch.

Somit fallen beim Hausverkauf für den Verkäufer Kosten für das Verkehrswertgutachten an. In diesem wird nicht nur der Wert der Immobilie festgehalten, sondern auch über den etwaigen Renovierungs- und Sanierungsbedarf aufgeklärt. Je nachdem, wie groß die zu bewertende Immobilie ist, sollte für das Gutachten 1.500 – 3.500 Euro eingeplant werden.

Vermarktung der Immobilie

Um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass die eigene Immobilie zum Verkauf steht, bedarf es einer Vermarktung des Hauses oder der Wohnung. Diese kann über einen Immobilien-Makler erfolgen. Die Kosten für den Makler tragen Verkäufer und Käufer je zur Hälfte. Die Höhe der Maklerprovision ist vom Bundesland abhängig und beläuft sich zwischen 4,76 % und 7,14 % des Verkaufspreises.

Wer auf die Dienste des Maklers verzichten möchte, kommt dennoch nicht ohne Kosten davon. Die Vermarktung der Immobilie über etwaige Online-Portale ist mit Kosten verbunden, die sich im Vergleich zur Maklerprovision aber im Rahmen halten, ca. 500 – 1000 Euro sollten hier eingeplant werden. Der eigene Arbeitsaufwand ist hier nicht mit einberechnet.

Energieausweis

Bereits seit dem Jahr 2009 sind Immobilieneigentümer dazu verpflichtet, beim Verkauf ihres Hauses oder ihrer Wohnung einen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis gibt dem neuen (potenziellen) Eigentümer der Immobilie Aufschluss darüber, wie energieeffizient die Immobilie ist. Der Energieausweis sollte schon vor dem ersten Besichtigungstermin vorliegen.

Beim Energieausweis wird grundsätzlich zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden. Sie unterscheiden sich im Aufwand, der für ihre Erstellung notwendig ist.

Kosten des Verbrauchsausweises für den Hausverkauf

Ein Verbrauchsausweis ist kostengünstig zu haben und wird auch von diversen Anbietern im Internet bereitgestellt. Für den Verbrauchsausweis eines Einfamilienhauses kann man mit 50 – 100 Euro rechnen, für den Verbrauchsausweis eines Mehrfamilienhauses werden ca. 250 Euro fällig.

Kosten des Bedarfsausweises für den Hausverkauf

Ein Bedarfsausweis liegt bei der Online-Erstellung bei ca. 100 Euro. Wer den Ausweis nach einer Vor-Ort-Begehung des Hauses erstellen lässt, muss zwischen 300 und 500 Euro einplanen. Letztere Variante ist vor allem dann zu empfehlen, wenn der energetische Zustand der Immobilie kompliziert erscheint.

Vorfälligkeitsentschädigung

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte, bevor das Darlehen dafür abbezahlt wurde, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung bei seiner Bank bezahlen. Diese fordert eine Entschädigung, weil ihr durch die Ablösung des Kredits nun Zinszahlungen entgehen. Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, hängt von unterschiedlichen Parametern wie z. B. der Restlaufzeit des Darlehens ab.

Notarkosten

Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung muss in Deutschland immer über einen Notar abgewickelt werden. Dieser kümmert sich u. a. um die Vertragsunterlagen für die Abwicklung des Verkaufs und die Eintragung ins amtliche Grundbuch. Die Kosten für die Dienstleistung des Notars werden immer auf Basis des tatsächlichen Verkaufspreises berechnet und liegen zwischen 1,5 und 2 Prozent des Preises.

Zumeist zahlt die Notarkosten immer der Käufer, es können aber auch andere Regelungen getroffen werden. Als Verkäufer trägt man die Kosten für die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch.

Grunderwerbsteuer

Wie auch schon bei den Notarkosten gilt auch bei der Grunderwerbsteuer: Diese Kosten hat der Käufer des Hauses oder der Wohnung zu tragen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist abhängig vom Bundesland, in dem der Verkauf der Immobilie getätigt wurde und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent der vom Notar beglaubigten Leistungen.

Wichtig zu wissen: Versäumt der Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer, hat der Staat das Recht diese vom Verkäufer der Immobilie zu verlangen.

Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer wird nicht bei jedem Hausverkauf fällig. Als Verkäufer muss man Spekulationssteuer zahlen, wenn diese drei Voraussetzungen gegeben sind:

Wer selbst in dem Haus oder der Wohnung gewohnt hat, ist bei der Spekulationssteuer auf der sicheren Seite und läuft nicht Gefahr zur Kasse gebeten zu werden.

Fazit

Wer mit dem Gedanken eines Hausverkaufs spielt, sollte sich vorab genau Gedanken machen, welche Kosten dabei entstehen können, um den Verkauf möglichst reibungslos über die Bühne zu bringen. Und auch als Käufer sollte man sich bewusst werden, dass mit dem Erwerb vom Eigenheim auch hohe Kaufnebenkosten einher gehen.

Wer sich von seinem Eigenheim noch nicht trennen möchte, für den kann ein Immobilien-Teilverkauf die Lösung sein. Dieser ermöglicht es Ihnen, einen Teil Ihres Betonvermögen aus Ihrem Immobilienvermögen zu lösen, ohne auf das alltägliche Leben in Ihrer Immobilie verzichten zu müssen. Hier können Sie mehr erfahren.

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