Maklerprovision

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Die Maklerprovision ist im Wesentlichen das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Tätigkeit im Rahmen von Immobiliengeschäften erhält. Ein Makler wird beauftragt, wenn man seine Immobilie oder sein Grundstück verkaufen möchte oder auf der Suche nach einer Immobilie ist. Immobilienmakler vermitteln aber nicht nur Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke an potenzielle Käufer, sondern helfen Vermietern auch bei der Suche von Mietern. Für seine Tätigkeit erhält er eine Maklerprovision, die auch als Maklergebühr oder Maklercourtage bezeichnet wird.

Wortbedeutung, Herkunft und Rechtschreibung

Maklerprovision, die (fem.)

  • Wortart: Substantiv
  • Gebrauch: Rechtssprache, insbesondere Immobiliengeschäfte
  • Rechtschreibung: Mak|ler|pro|vi|si|on
  • Wortbedeutung: Provision, die ein Makler für seine Vermittlung verlangt

Wann darf die Maklerprovision erhoben werden?

Für seine Tätigkeit als Vermittler zwischen Immobilienverkäufern und -käufern sowie Vermietern und Mietern hat ein Immobilienmakler gemäß §652 BGB den Anspruch auf eine Maklerprovision. Um die Maklerprovision erheben zu dürfen, sollten die folgenden Voraussetzungen erfüllt worden sein:

  1. Es liegt ein gültiger Vertrag zwischen dem Makler und dem Verkäufer bzw. dem Vermieter einer Immobilie vor, aus dem hervorgeht, dass der Makler mit der Vermittlung der Immobilie zum Verkauf bzw. zur Vermietung beauftragt wird.
  2. Der Immobilienmakler hat seine Tätigkeit gemäß des Maklervertrags erbracht und es wurde ein rechtlich bindender Kauf- oder Mietvertrag mit einem Käufer oder Mieter abgeschlossen.

Die Grundlage für das Recht auf die Erhebung der Maklerprovision bilden die beiden oben genannten Verträge. Aus diesen Verträgen ergibt sich der Anspruch für die Maklerprovision.

Die Maklerprovision bei der Vermietung von Immobilien

Wer zahlt die Maklerprovision bei Vermietung?

Erst im Jahr 2015 wurde vom Gesetzgeber eine Regelung dazu getroffen, wer bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses die Maklerprovision zu tragen habe. Das so genannte Bestellerprinzip bei Vermietung wurde zum 1. Juni 2015 eingeführt. Das heißt, dass der Auftraggeber des Immobilienmaklers bei Vermietungen, zumeist also der Vermieter, für die Maklerprovision aufkommen muss.

Bis 2015 wurde die Maklerprovision meistens an die Mieter der Immobilie weitergegeben. Durch die Einführung des Bestellerprinzips hat die Anzahl an Wohnungen, die auf dem freien Markt angeboten werden, stetig abgenommen. Die Ursache hierfür liegt darin, dass sich Vermieter die Zahlung der Maklerprovision sparen möchten und ihre Immobilien direkt an z. B. vom Vormieter vorgeschlagene Personen weitervermietet.

Wie hoch ist die Maklerprovision bei Vermietung?

Die Höhe der Maklerprovision ist in erster Linie davon abhängig, wer den Immobilienmakler beauftragt hat. Das kann ein Vermieter oder auch ein Wohnungssuchender sein. Bei ersterem ist die Höhe der Maklerprovision meistens eine Verhandlungssache zwischen Makler und Auftraggeber. Drei Nettokaltmieten als Provision sind realistisch. Wird der Makler aber von einem Wohnungssuchendem beauftragt, darf die Maklerprovision maximal der Höhe von zwei Nettokaltmieten entsprechen.  

Die Maklerprovision beim Kauf/Verkauf von Immobilien

Wer zahlt die Maklerprovision bei Kauf/Verkauf?

Auch in Bezug auf die Maklerprovision beim Kauf bzw. beim Verkauf von Immobilien gab es eine Neuregelung im Jahr 2020. Bis dato hatten Immobilienkäufer in Bundesländern wie Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg und Hessen die Maklerprovision als Käufer zu tragen. Diese Regelung gehört seit Dezember 2020 der Vergangenheit an, denn seitdem gilt, dass der Käufer nicht mehr Maklerprovision zahlen darf als der Verkäufer. Dies führt somit zu einer gleichmäßigen Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer. Es steht dem Verkäufer darüber hinaus frei, die gesamte Maklerprovision zu übernehmen.

Wie hoch ist die Maklerprovision bei Kauf/Verkauf?

Die tatsächliche Höhe der Maklerprovision ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und beläuft sich auf 4,76 % bis 7,14 %. Davon ist je die Hälfte vom Käufer und vom Verkäufer zu tragen.  

BundeslandMaklerprovision gesamt
Baden-Württemberg7,14 %
Bayern7,14 %
Berlin7,14 %
Brandenburg7,14 %
Bremen5,95 %
Hamburg6,25 %
Hessen5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %
NiedersachsenZwischen 4,76 % und 5,95 % bis 7,14 %
Nordrhein-Westfalen7,14 %
Rheinland-Pfalz7,14 %
Saarland7,14 %
Sachsen7,14 %
Sachsen-Anhalt7,14 %
Schleswig-Holstein7,14 %
Thüringen7,14 %
Quelle: https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/maklerprovision.html

Beispiel: Die Maklerprovision beim Immobilienverkauf

Das Ehepaar Müller haben ihr Einfamilienhaus in Hamburg-Fuhlsbüttel zu einem Preis von 700.000 Euro an das Ehepaar Schulz verkauft. Zur Unterstützung beim Verkauf wurde der Immobilienmakler Max Mustermann mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt. Die Maklerprovision in Hamburg beträgt 7,14 %. Sie wird je zur Hälfte vom Ehepaar Müller und vom Ehepaar Schulz übernommen.

Verkaufspreis der Immobilie700.000 Euro
Maklerprovision in Prozent7,14 %
Höhe der Maklerprovision49.980 Euro
Anteil der Provision für Ehepaar Müller24.990 Euro
Anteil der Provision für Ehepaar Schulz24.990 Euro