WhatsApp: 0152 557 908 77
Ankaufsrecht
Unter einem Ankaufsrecht versteht man im Rechtsverkehr das Recht einer Person oder Gesellschaft, einen bestimmten Gegenstand zu genau d...
Unter einem Grundbuch ist ein öffentliches Register zu verstehen, welches alle Grundstücke dokumentiert, die in einem Gemeindebezirk liegen. Das Grundbuch gibt Aufschluss über die Rechts-, Eigentums- und Schuldverhältnisse der dort erfassten Grundstücke. Die Grundstücke der Eigentümer sind jeweils auf einem Grundbuchblatt gelistet.
Das Grundbuch besteht neben dem Bestandsverzeichnis, welches Auskunft über die Größe und die genaue Lage der Grundstücke gibt, aus mehreren so genannten Abteilungen.
Sollte ein Eigentümerwechsel anstehen, so gilt dieser stets erst nach der Eintragung ins Grundbuch als vollzogen. Die Eintragung erfolgt meist erst ein halbes Jahr nach der notariellen Beurkundung. Der zukünftige Erwerb kann allerdings in Form einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert werden. Bei der Änderungen des Grundbuchs können diese sehr leicht nachvollzogen werden, da sie nicht einfach gelöscht, sondern lediglich rot unterstrichen werden, um eine Löschung zu verdeutlichen.
Grundbuch, das (ne.)
➤ In unserem Glossar weitere Fachbegriffe für Immobilien nachlesen.