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Inhaltsverzeichnis
Eine umgekehrte Hypothek oder Umkehrhypothek (engl.: Reverse Mortgage) oder Rückwärtshypothek ist eine Art der Immobilienverrentung. Diese Finanzdienstleistung wurde in Amerika eingeführt und wird mittlerweile auch in mehreren Ländern Europas, zum Beispiel den Niederlanden, Deutschland und Österreich, angeboten. Dieses Modell hat sich am Markt nicht durchgesetzt, denn es gibt kaum Anbieter dafür.
Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Kreditvertrag mit einer Immobilie als Sicherheit. Der Kredit kann in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten an den Immobilieneigentümer ausgezahlt werden. Die Immobilie verbleibt im Besitz des Immobilieneigentümers, der gleichzeitig Bewohner ist. Als Sicherheit dient eine verbriefte Grundschuld, hingegen Zinsen und Tilgung werden gestundet.
Die Schuldenlast baut sich – im Gegensatz zum normalen Baukredit – von Jahr zu Jahr auf, hieraus resultiert die Bezeichnung Umkehrhypothek.
Die Darlehensrückzahlung wird erst nach dem Tod des Kreditnehmers fällig, zum Beispiel bei Auszug bzw. Umzug in ein Pflegeheim. Die Erben können das Darlehen aus eigenem Vermögen, mithilfe eines neuen Kredits oder durch den Immobilienverkauf ablösen. Alternativ verwertet die Bank die Immobilie und zahlt einen möglichen Überschuss – abhängig von der aktuellen Immobilienbewertung – an die Erben aus. Die Kreditnehmer sind gegen eine Zwangsräumung geschützt, solange einer der Partner der Kreditnehmerseite lebt, seinen ersten Wohnsitz in der Immobilie hat und die örtlichen Lasten (Steuern usw.) trägt.
Umgekehrte Hypotheken sollen vor allem Immobilieneigentümern helfen,
Pro:
Kontra:
Hohe Kosten können durch den Zinssatz für das Darlehen, anfallende Gebühren sowie die Abschlussgebühr und Rückversicherung der Bank gegen das Risiko eines langen Lebens entstehen. Die Immobilie dient als Sicherheit für die Umkehrhypothek und kann in Zukunft nicht anderweitig als Sicherheit verwendet werden. Wer sich für eine Umkehrhypothek interessiert, sollte auf jeden Fall abklären, wer im Vertragsfall finanziell für Instandhaltungskosten und Renovierungen aufkommen wird.
Als weiteren Nachteil kann man die Gesamtabgabe des Immobilienwertes zu einem frühen Zeitpunkt betrachten, denn damit entgeht dem Nutzer der Umkehrhypothek das Wertwachstum am Immobilienmarkt in den Folgejahren.
Eine Lösung für dieses finanzielle Dilemma ist der Teilverkauf der Immobilie. Der Immobilieneigentümer legt fest, wieviel Bargeld aus seiner Immobilie herausgelöst wird und erhält eine Sofortzahlung auf einen Anteil an der Immobilie.
Risiko: Es kann passieren, dass die Umkehrhypothek oder Leibrente zwar aus einem finanziellen Engpass hilft, ein paar Jahre später dann aber doch der Immobilienverkauf ansteht und die Immobilie entweder durch die teure Umkehrhypothek belastet ist oder aber einem das Objekt bei der Leibrente gar nicht mehr gehört.
Die Beträge der Immobilienverrentung hängen natürlich von vielen Faktoren ab, vor allem der Zustand und die Lage des Objektes nehmen Einfluss auf die Immobilienbewertung und folglich auf das Angebot des Finanzanbieters.
1. Ermittlung des Immobilienwerts:
Marktwert der Immobilie heute | 200.000 EUR |
abzüglich Risikoabschlag des jeweiligen Finanzdienstleisters (25%) | – 50.000 EUR |
Restwert der Immobilie | 150.000 EUR |
Somit steht eine Darlehenshöhe zur Immobilienverrentung von 150.000 Euro zur Verfügung. Der Immobilieneigentümer bekommt aber nicht 150.000 Euro als Immobilienrente ausbezahlt, sondern das Darlehen am Laufzeitende darf nicht mehr als 150.000 Euro betragen.
2. Darlehenshöhe
Laufzeit des Darlehens | 15 Jahre |
Zinssatz | 4 % |
Option 1: Einmalauszahlung | ca. 60.000 EUR |
Option 2: monatliche Immobilienrente | ca. 333 EUR |
In dieser Rechnung sind noch keine Gebühren des Finanzanbieters berücksichtigt. Die verschiedenen möglichen Gebühren führen dazu, dass der zur Verfügung stehende Betrag für die Immobilienrente geringer ist.
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Grundsätzlich kommt die Umkehrhypothek als Immobilienrente für Menschen in Frage, die
Rechtlich gibt es zwischen Umkehrhypothek und Leibrente bedeutende Unterschiede.
Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Kreditvertrag – keinen Immobilienverkauf – bei dessen Unterzeichnung es nicht zu einem Eigentümerwechsel kommt. Damit trägt, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wird, der bisherige Eigentümer die Kosten für notwendige Sanierungen. Die Immobilie dient dem Kreditgeber als Sicherheit, die in der Regel über eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Nach dem Tod des Immobilieneigentümers wird das Darlehen entweder durch den Immobilienverkauf getilgt oder aber das Objekt geht in den Besitz des Darlehensgebers über.
Im Gegensatz dazu kommt es bei der Leibrente schon bei der Unterzeichnung zu einem Immobilienverkauf und damit zum Eigentümerwechsel. Die Rechte des bisherigen Eigentümers, wie das mietfreie Wohnrecht bis ans Lebensende, werden in das Grundbuch eingetragen. Für Sanierungen ist, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wird, dann der neue Eigentümer verantwortlich.
Wer sein Vermögen auf unterschiedliche Produktarten verteilt hat, sollte prüfen, ob die gewünschte zusätzliche Liquidität nicht besser anderweitig erreicht werden kann als durch eine eher teure Umkehrhypothek. Eigentümer, die außer der eigenen Immobilie kein nennenswertes Vermögen besitzen, sollte sich fragen, ob ein Immobilienverkauf oder ein Immobilien-Teilverkauf nicht bessere Optionen sind.