Glasversicherung – dann ist ein Abschluss sinnvoll

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Fenster, Spiegel, Kochfelder – Glasflächen sind in sämtlichen Häusern und Wohnungen anzutreffen. Was viele Menschen nicht wissen: In Standardtarifen der Hausratversicherung sind Glasschäden nur in geringem Umfang versichert. Aber muss man deswegen gleich eine Glasversicherung abschließen?

Im folgenden Artikel verraten wir Ihnen, in welchen Fällen sich eine Glasversicherung lohnt und was es beim Vergleich und Abschluss zu beachten gibt.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Glasschäden sind im Rahmen der Hausratversicherung meist nur unzureichend abgedeckt.
  • Man unterscheidet zwischen der Mobiliar- und Gebäudeverglasung.
  • Glasschäden werden über folgende Versicherungen reguliert: Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung.
  • Ob eine extra Glasversicherung vonnöten ist, hängt von einzelnen Gegebenheiten ab.
  • Auch die Kosten für eine Glasversicherung hängen vom Umfang des benötigten Versicherungsschutzes ab.

Was ist eine Glasversicherung?

Die Glasversicherung – auch Glasbruchversicherung genannt – sichert gegen Glasschäden ab. Verbraucher haben die Möglichkeit, ihre Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung mit einer Glasversicherung zu ergänzen oder eine separate Glasbruchversicherung abzuschließen. Sollte nach Vertragsabschluss eine fest installierte oder mobile Glasfläche im bzw. am Gebäude zerbrechen, übernimmt die Versicherung die Kosten.

Innerhalb der Glasbruchversicherung wird meist zwischen Schäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasung unterschieden. Zu den Gebäudeverglasungen gehören alle festverbauten Scheiben in Wohngebäuden und Garagen. Unter einer Mobiliarverglasung versteht man bewegliche Gegenstände aus Glas wie beispielsweise Spiegel und Glastische. Je nach Anbieter kann die Gebäude- und Mobiliarverglasung zusammen oder separat versichert werden.

Die Glasversicherung ist eine sogenannte Allgefahren-Versicherung. Das bedeutet, dass die Kosten unabhängig von der Schadensursache erstattet werden. Es ist unerheblich, ob der Glasbruch durch Fremd- oder Eigenverschulden entstanden ist. Viele Anbieter zahlen sogar bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden.

Für Glasschäden, die durch vorsätzliches Handeln entstehen, kommt die Glasbruchversicherung nicht auf. Gleiches gilt für Schäden, die durch andere Versicherungen gedeckt werden.

Welche Versicherungen beinhalten die Versicherung von Glas?

Nicht jede zerbrochene Glasscheibe fällt in den Zuständigkeitsbereich der Glasversicherung – in manchen Fällen ist die Hausrat-, die Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung zuständig.

Versicherung von Glas über die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Glasschäden ab, die aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus entstanden sind. Falls Sie selbst einen Schaden am Hausrat verursacht haben, zahlt die Versicherung nicht. Darüber hinaus schließen manche Anbieter diverse Glasgegenstände wie Aquarien und Terrarien aus dem Versicherungsschutz aus.

Versicherung von Glas über die Gebäudeversicherung

Über die Gebäudeversicherung sind Fenster und andere Glasfronten am Haus abgesichert. Allerdings muss der Versicherungsnehmer nachweisen, wie diese beschädigt wurden. In den meisten Fällen übernehmen die Versicherer nur die Kosten, wenn der Schaden durch Wasser, Feuer oder Unwetterereignisse verursacht wurde. Für Glasbruchschäden an Einrichtungsgegenständen kommt die Wohngebäudeversicherung nicht auf.

Versicherung von Glas über die Haftpflichtversicherung

Geht ein Fenster bzw. ein Glas durch den Einfluss eines Dritten zu Bruch, haftet die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Bedeutet konkret: Falls Sie einen schweren Gegenstand auf den Glastisch eines Freundes fallen lassen, sodass dieser zerbricht, kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf. Einen selbst verschuldeten Schaden am eigenen Glastisch deckt die Haftpflichtversicherung nicht ab.

Was kann mit einer Glasversicherung versichert werden?

Der konkrete Leistungsumfang variiert von Anbieter zu Anbieter. Wie eingangs erwähnt, nehmen viele Versicherer eine Unterteilung in Mobiliar- und Gebäudeverglasung vor.

Zur versicherten Mobiliarverglasung gehören meist:

  • Stand-, Wand- und Schrankspiegel
  • Glastische
  • Glasabdeckungen von Schränken, Vitrinen und Bildern
  • Glasscheiben an Backöfen und Mikrowellen
  • Duschkabinen
  • Kunstverglasungen
Glastisch im Garten

Häufig sind Glaskeramik-Kochflächen im Versicherungsschutz inbegriffen. Bei Aquarien und Terrarien unterscheiden sich die Angebote – viele Anbieter nehmen die Glasgegenstände in den Versicherungsschutz mit auf. Bei anderen müssen sie hinzugebucht werden. Hier hilft der Tarifvergleich im Einzelnen.

Zur versicherten Gebäudeverglasung zählen:

  • Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Brüstungen, Balkonen, Wänden und Dächern
  • Glas- und Kunststoffscheiben von Wintergärten, Terrassen, Veranden und Loggien
  • Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff
  • Kunstverglasungen an Außenfenstern
Glas Geländer Balkon

Übrigens: Die Glasversicherung deckt nicht nur die Kosten für die Neubeschaffung ab. Bei einem Glasbruch ersetzt die Versicherung auch die Kosten für die Notverglasung sowie für die Beseitigung des zerstörten Glases. Rechnungen der Handwerker für Reparatur und Montage sowie Entsorgungskosten und Kosten für Aufräumarbeiten werden ebenfalls übernommen.

Was kann nicht mit einer Glasversicherung versichert werden?

Einige Gegenstände sind nicht im Versicherungsschutz der Glasbruchversicherung enthalten. Hierzu gehören vor allem:

Darüber hinaus können die Leistungen einer Glasbruchversicherung nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Ist der Glasschaden bereits vor Antragstellung entstanden, übernimmt die Versicherung keine Kosten.

Zudem zahlt die Glasbruchversicherung nur, sofern das Glas tatsächlich zerbrochen ist. Ein Riss muss von der vorderen Seite bis zur Rückseite reichen. Oberflächliche Beschädigungen wie Kratzer, Schrammen, Absplitterungen und sogenannte Muschelausbrüche sind nicht mitversichert. Zudem sollten Sie beachten, dass der Versicherungsschutz nur am vereinbarten Versicherungsort – zum Beispiel in Ihren eigenen vier Wänden – besteht.

Wann ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Glasobjekte finden sich in jedem Haushalt. Ob es sich lohnt, für diese Objekte eine Versicherung abzuschließen, muss individuell entschieden werden.

Leben Kinder oder größere Haustiere im Haushalt, besteht ein erhöhtes Risiko für Glasbruch, sodass sich der Abschluss einer Glasversicherung lohnen kann. Falls Sie hochwertige Glasmöbel oder ein Haus mit vielen Glasfronten besitzen, ist der Versicherungsschutz ebenfalls zu empfehlen. Auch mit einem Wintergarten, einem Gewächshaus, gläsernen Dachkuppeln oder Ornamentverglasungen, bei denen größere Schäden mit hohen Kosten entstehen können, ist eine Absicherung sinnvoll.

Unser Tipp: Die Glasversicherung ist eine reine Risikoversicherung – es gibt somit keine Beitragsrückerstattung. Daher lohnt es sich, vor Vertragsabschluss einen Kostenvergleich zu erstellen. Prüfen Sie zunächst, ob Sie gegen die größten Risiken bereits über eine andere Ver­si­che­rung abgesichert sind.

Überlegen Sie im nächsten Schritt, welche Schäden maximal entstehen könnten und stellen Sie die Summe den zu zahlenden Versicherungsbeiträgen für die Glasbruchversicherung entgegen. Sind die zusammengerechneten Beiträge aus fünf Jahren höher als die maximale Schadensumme, ist eine Absicherung nicht zu empfehlen. Andernfalls sollten Sie die Absicherung in Betracht ziehen.

Hund im Wohnzimmer

Was kostet eine Glasversicherung?

Die Beiträge für die Glasversicherung sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Grundlage für die Beitragsberechnung ist meist die Wohnfläche – die Versicherungssumme wird somit pauschal anhand der bewohnten Quadratmeterzahl ermittelt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Deckungssumme individuell zu bestimmen. Soll beispielsweise das Gewächshaus oder der Wintergarten versichert werden, dient der Wert des Objekts als Grundlage für die Beitragsbemessung.

Die Preisunterschiede kommen jedoch nicht nur durch die unterschiedlichen Leistungen zustande – auch die Wohngegend ist entscheidend. In Großstädten fällt die Prämie meist höher aus als für eine gleich große Wohnfläche in ländlichen Regionen. Dies liegt vor allem darin begründet, dass die Anbieter hier ein höheres Einbruchsrisiko kalkulieren.

Allgemein sind die Kosten für eine Glasversicherung – im Vergleich zu anderen Versicherungsprodukten – überschaubar und liegen in einem zweistelligen Bereich pro Jahr. Manche Versicherer bieten die Glasversicherung mit einer Selbstbeteiligung an, wodurch die Beiträge sinken. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass die entstehenden Kosten einer Selbstbeteiligung nicht den tatsächlichen Schadenwert übersteigen. Um den für Sie günstigsten Tarif zu finden, ist ein Vergleich verschiedener Angebote zu empfehlen.

Fazit

Eine Glasversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur Hausrat- und Gebäudeversicherung darstellen – doch sie lohnt sich nicht in jedem Fall. Wer große Fensterflächen, einen Wintergarten oder andere hochwertige Glasobjekte besitzt, kann von dem zusätzlichen Versicherungsschutz profitieren. Auch für Familien mit Kindern kann der Abschluss einer Glasbruchversicherung sinnvoll sein.

Ermitteln Sie zunächst den Wert Ihrer Glasobjekte und stellen Sie die Kosten für die Versicherung gegenüber. Falls Sie zu dem Entschluss kommen, dass eine Glasversicherung für Sie sinnvoll ist, sollten Sie vor Vertragsabschluss sicherstellen, dass potenzielle Schäden nicht bereits durch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt sind.

Vergleichen Sie die Angebote der einzelnen Versicherungsgesellschaften miteinander oder lassen Sie sich direkt von einem Versicherungsmakler zu den unterschiedlichen Möglichkeiten beraten. Häufig besteht die Möglichkeit, die Leistung und den Deckungsumfang auf die individuellen Bedürfnisse abzustimmen. Prüfen Sie die Policen auf ihren Umfang, den Schadenservice und achten Sie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So können Sie das optimale Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für sich ausfindig machen.

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