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Sicherlich kennen Sie es: Sie haben jahrelang in Ihr Haus oder Ihre Wohnung investiert, umgebaut, renoviert und somit viel getan, um Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Zuhause zu schaffen. Im Ruhestand kommt dann aber die Erkenntnis: Das gemütliche Eigenheim ist zwar vorhanden, aber als Altersvorsorge nutzen können Sie es auch nicht so richtig. Denn das Vermögen steckt komplett in den eigenen vier Wänden. In diesem Fall kann der Rückmietverkauf (auch Rückmietkauf) eine Lösung sein. Wie dieser genau funktioniert, was seine Vor- und Nachteile sind und welche Alternativen es zum Rückmietverkauf gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Das Prinzip des Rückmietverkaufs ist eigentlich ziemlich simpel: Man verkauft sein Haus oder seine Wohnung auf Basis eines aktuellen Verkehrswertgutachtens an einen Dritten und mietet die Immobilie im Anschluss vom neuen Eigentümer zurück.
Wurde der Rückmietverkauf lange Zeit in erster Linie von Gewerbetreibenden zur Kapitalbeschaffung genutzt, erfreut er sich seit einigen Jahren auch bei Privatpersonen großer Beliebtheit. Gerade ältere Immobilieneigentümer sehen im Rückmietverkauf – als etabliertes Modell der Immobilienverrentung – eine gute Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung im Ruhestand. Doch der Rückmietverkauf ist nicht nur mit Vorteilen verbunden.
Wenn Sie sich für den Rückmietverkauf entscheiden, verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung und geben mit dem Verkauf Ihre Eigentümerschaft auf. Sie sollten den Wert Ihrer Immobilie vorher auf jeden Fall von einem zertifizierten Immobiliengutachter feststellen lassen. Mit dem neuen Eigentümer muss dann ein Mietvertrag abgeschlossen werden, denn das Ziel eines Rückmietverkaufs ist es, dass Sie in Ihrer Immobilie wohnen bleiben können.
Wichtig zu wissen: Im Mietvertrag muss auf jeden Fall vereinbart werden, dass Ihnen der neue Eigentümer nicht kündigen darf. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie so lange in ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung bleiben können, wie Sie es sich wünschen.
Für die Anmietung der Immobilie wird eine ortsübliche Miete vereinbart. Ob diese in regelmäßigen Abständen angepasst werden soll oder wie hoch sie grundsätzlich sein soll, hängt davon ab, was Sie mit dem neuen Eigentümer vereinbaren. Sollte eine regelmäßige Mietpreiserhöhung (Staffelmiete) abgemacht werden, sollten Sie dies auf jeden Fall genau im Auge behalten.
Als Mieter sollten Sie im neuen Mietverhältnis weitestgehend von Reparaturen und Sanierungen verschont werden, in Ausnahmefällen kann aber vereinbart werden, dass der Mieter für kleinere Maßnahmen aufkommen kann. Aufwendige und kostspielige Sanierungen sollten beim Rückmietverkauf aber immer vom neuen Eigentümer finanziert werden.
Unser Tipp: Lassen Sie sich im Rahmen des Rückmietverkaufs auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung des Mietvertrags. Hier gilt es, alle Eventualitäten, welche die Sicherheit Ihres Mietverhältnisses ggf. negativ beeinflussen könnten, auszuräumen.
Wie jedes Modell aus dem Spektrum der Immobilienverrentung verfügt auch der Rückmietverkauf über Vor- und Nachteile. Unabhängig davon, ob Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung an einen Investor oder eine Privatperson verkaufen, können sich – je nach Umfang der Vereinbarungen – folgende Vor- und Nachteile:
Vorteile | Nachteile |
Sie erhalten den Verkaufspreis für Ihre Immobilie in Form einer einmaligen Auszahlung, über die Sie sofort frei verfügen dürfen. | Der neue Eigentümer kann die Miete erhöhen, wenn er größere Sanierungsmaßnahmen an der Immobilie vornimmt. |
An Ihrem Alltag in ihrem Haus oder Ihrer Wohnung ändert sich nichts; sie bleiben in Ihrem gewohnten Umfeld. | Als Mieter können Sie nicht mehr über den Umfang etwaiger Verschönerungsmaßnahmen entscheiden. |
Sanierungsmaßnahmen und Reparaturen sind nicht länger Ihr Problem. | Für vieles, was Sie an bzw. in der Immobilie verändern möchten, brauchen Sie eine Genehmigung vom neuen Eigentümer. |
Sie können die Immobilie verlassen, wann Sie es möchten (müssen aber natürlich die vereinbarten Kündigungsfristen einhalten). | Im Falle einer Zwangsversteigerung der Immobilie, könnten Sie das Recht zur Anmietung verlieren, wenn im Mietvertrag dahingehend nichts anderes vereinbart worden ist. |
Sie partizipieren als Mieter nicht mehr an einer Wertsteigerung der Immobilie. | |
Sie können die Immobilie nicht weitervererben. |
Im Bereich der Immobilienverrentung gibt es neben dem Rückmietverkauf zahlreiche Möglichkeiten, Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Barvermögen umzuwandeln. Hierzu zählen z. B. der Hausverkauf mit Wohnrecht, der Hausverkauf mit Nießbrauchrecht, die Aufnahme einer Hypothek oder die eher praxisferne Umkehrhypothek. Selbstverständlich kann man auch einen Gesamtverkauf des Eigenheims durchführen und in eine andere Immobilie ziehen oder von den Vorteilen eines Immobilien-Teilverkaufs profitieren.
Für ältere Immobilieneigentümer hat der Immobilien-Teilverkauf den zentralen Vorteil, dass sie – anders als beim Rückmietverkauf – lediglich einen Teil ihres Eigenheims verkaufen. Statt eines Wohnrechts gibt es zudem ein Nießbrauchrecht auf den verkauften Anteil. Dieses ermöglicht nicht nur die Nutzung der Immobilie, sondern bietet auch die Möglichkeit, die Früchte aus der Immobilie zu ziehen. Das heißt, man kann das Haus oder die Wohnung vermieten und die Mieteinnahmen komplett für sich behalten. Bei einem Teilverkauf partizipiert man weiterhin an einer potenziellen Wertsteigerung der Immobilie und man kann den verbliebenen Anteil auch vererben. Oder auf Wunsch den verkauften Teil auch zurückkaufen.
Wie Sie sehen, bietet der Immobilien-Teilverkauf vielfältige Möglichkeiten und so einige relevante Vorteile mit sich. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie mit einem Teilverkauf Geld aus Ihrer Immobilie lösen können, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Experten freuen sich sehr, Sie kostenfrei und unverbindlich zum Thema Teilverkauf zu beraten.
Um finanziell sorgenfrei im Ruhestand leben zu können, haben Sie als Immobilieneigentümer vielfältige Möglichkeiten, Geld aus Ihrem Eigenheim zu lösen. Die klassischen Verrentungsmodelle haben dabei jedoch eins gemein: Ihre Immobilie ist – zumindest auf dem Papier – nicht mehr Ihre Immobilie. Sie geben hier etwas sehr Wertvolles in andere Hände. Beim Teilverkauf hingegen bleiben Sie weiterhin Eigentümer und profitieren dabei von Ihren Eigentumsprivilegien, da Sie weiterhin allein über alles entscheiden können.