Kataster

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Unter einem Kataster ist grundsätzlich eine Landkarte zu verstehen, in welcher Flurstücke oder Parzellen inklusive ihrer Nutzung und Art eingetragen bzw. markiert sind. Das Kataster ist somit im Wesentlichen ein Register, welches Sachverhalte mit Raumbezug sammelt.

Ein flächendeckendes Register in Kartenform (auch Flurkarte) für das ganze Land ist das so genannte Liegenschaftskataster. Dieses wird durch das Liegenschaftsbuch ergänzt, bei welchem es sich in erster Linie um einen beschreibenden Teil handelt. Eine Liegenschaft ist grundsätzlich ein unbebautes Stück Land.

In Deutschland ist das so genannte Katasterwesen Ländersache; das Kataster wird dementsprechend vom zuständigen Vermessungs- oder Katasteramt geführt. Es ist Bestandteil des Grundbuchs und stellt die tatsächlichen Verhältnisse der Grundstücke (z. B. in Bezug auf Lage, Grenzen, Nutzung, Größe und Gebäude) dar, während im Grundbuch selbst die rechtlichen Verhältnisse geklärt sind.

Die im Kataster bzw. im Grundbuch eingetragene Flächengröße muss nicht der tatsächlichen Größe des Flurstücks entsprechen, allerdings sind die angegebenen Flurstücksgrenzen geschützt, auch wenn sie fehlerhaft eingezeichnet sind.

Wortbedeutung, Herkunft und Rechtschreibung

Kataster, das (Neut.) oder der (mask.)

  • Wortart: Substantiv
  • Gebrauch: Rechtssprache
  • Rechtschreibung: Ka|tas|ter
  • Wortbedeutung: amtliches Grundstücksverzeichnis
  • Wortherkunft: älter italienisch catastro = Zins-, Steuerregister, Herkunft ungeklärt

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