Immobilienrente

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Unter der Immobilienrente ist eine Rente zu verstehen, durch welche Senioren ihren Lebensunterhalt verbessern können. Dies ist im Rahmen der Immobilienrente durch die Aufnahme einer Hypothek auf die eigene Immobilie möglich. Grundvoraussetzung für die Immobilienrente ist eine bereits abgezahlte Immobilie. Außerdem müssen die Immobilien-Eigentümer mindestens 65 Jahre alt sein. Die Immobilienrente wird oft auch als Leibrente oder Umkehrhypothek bezeichnet.

Die Immobilienrente funktioniert wie folgt: Der Immobilien-Eigentümer verrentet zum Erhalt eines Kredits seine Immobilie bei einem Finanzinstitut. Die Besonderheit ist, dass er zunächst keine Tilgungen oder Zinsen für die Aufnahme des Kredits zu zahlen hat. Es wird also lediglich ein Teil der Immobilie in liquide Mittel umgewandelt. Die Zinsen und die Kreditsumme werden erst nach dem Auszug oder Tod des Eigentümers und dem daraus resultierenden Verkauf der Immobilie fällig. Das Finanzinstitut begleicht mit dem Erlös dann den Kredit. Sollte der Verkauf der Immobilie durch die Erben nicht gewünscht werden, besteht die Möglichkeit, dass diese den Kredit übernehmen und tilgen.

Wer seine Immobilie verrenten möchte, hat zahlreiche Bedingungen des Kreditinstituts zu erfüllen. Dazu zählt – wie eingangs erwähnt – dass die Immobilie komplett abgezahlt oder zumindest nur noch mit einem geringen Betrag belastet ist. Auch ist die Instandhaltung der Immobilie durch den Eigentümer während der Laufzeit bei vielen Anbietern eine wichtige Grundvoraussetzung.

Bezüglich der Auszahlungsart kann man oftmals zwischen Einmalzahlung und monatlicher Zahlung entscheiden. Bei der einmaligen Auszahlung orientiert sich die Höhe dieser am aktuellen Marktwerkt der Immobilie – allerdings werden nur 15 bis 35 Prozent des Gesamtwerts tatsächlich ausgezahlt, da ein Teil für die späteren Zins- und Darlehenszahlungen einbehalten wird. Sollte man sich für die monatliche Zahlung entscheiden, erhält man meist einen Betrag in Höhe von 60 bis 80 Prozent des Beleihungswert der Immobilie in gleichen Monatsraten für einen zuvor festgelegten Zeitraum.

Wortbedeutung, Herkunft und Rechtschreibung

Immobilienrente, die (fem.)

  • Wortart: Substantiv
  • Gebrauch: Rechtssprache
  • Rechtschreibung: Im|mo|bi|li|en|ren|te
  • Wortbedeutung: das Recht einer wiederkehrenden Zahlung (Rente) bis zum Ableben des Genussberechtigten bzw. einem anderen vertraglich festgesetzten Zeitpunkt