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Der Begriff der Transaktionskosten stammt aus der Betriebswirtschaft und ist dort ein wichtiger Bestandteil der so genannten Institutionenökonomik. In dieser liefern die Transaktionen einen Erklärungsansatz für die Existenz von Märkten, was hier aber im weiteren Verlauf keine Rolle spielt. Der Begriff der Transaktionskosten ist weit gefasst und beschreibt alle Kosten, die bei der Durchführung eines wirtschaftlichen Geschäftes anfallen, aber nicht direkt Teil des Kaufpreises sind.
Die Idee dahinter ist, dass bei einer Transaktion (Übertragung) von Verfügungsrechten (in Form eines Kaufs, eines Verkaufs oder der Miete) in der Regel Kosten anfallen, die über den Kaufpreis als solchen hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für die Anbahnung eines Geschäftes, das Einholen von Informationen sowie die vertragliche Vereinbarung und Abwicklung der Transaktion. Auch manche im Nachgang der Transaktion auftretende Kosten werden in manchen Fällen zu den Transaktionskosten gezählt. Bei einer Geschäftsanbahnung zwischen zwei Unternehmen können z.B. auch Reisekosten und Geschäftsessen zu den Transaktionskosten zählen, solange die Ausgaben der Anbahnung der anvisierten Transaktion zugerechnet werden können.
Was für Unternehmen gilt, das gilt in gewisser Weise auch für jedes am Markt teilnehmende Subjekt. Wenn man es sehr genau nehmen will, dann wird jeder Gang zum Supermarkt bzw. jeder Kauf einer Sache von Transaktionskosten begleitet. Beim Gang zum Supermarkt wäre dies hauptsächlich die aufgewandte Zeit, beim Kauf eines Laptops oder Computers zudem die mit der Suche nach dem richtigen Modell verbundenen Aufwendungen (auch hier vor allem Zeit). Dabei entstehen in der Regel umso höhere Kosten, desto werthaltiger die anvisierte Transaktion ist. Die betriebswirtschaftliche Theorie legt daher auch einen Grenzwert von 10 % des Kaufpreises für Transaktionskosten fest, der bei einer Transaktion möglichst nicht überschritten werden sollte. Liegen die Transaktionskosten deutlich über diesem Grenzwert, so kann die Transaktion als wirtschaftlich nicht sinnvoll gelten, auch wenn es in der wirtschaftlichen Realität sicherlich Ausnahmen gibt.
Als Privatperson spielen alltägliche Transaktionskosten wie die Recherche im Internet für einen neuen Laptop oder der Gang zum Supermarkt selbstverständlich kaum eine Rolle. Anders sieht dies hingegen bei dem Wunsch zur Durchführung eines Immobiliengeschäftes aus, sei dies nun der Kauf oder Verkauf einer solchen. Die angestrebte Vermietung oder die mitunter auslaugende Suche nach einer Mietwohnung, die auch mit erheblichen Transaktionskosten verbunden sein können, lassen wir hier der Einfachheit halber aber einmal außen vor. Die Transaktionskosten beim Immobilienkauf oder -verkauf gehören zu den noch umfassenderen Kaufnebenkosten. Zu diesen gehören:
Je nach Betrachtungsweise können diese Kosten alle als Transaktionskosten gewertet werden. Beschränkt man sich auf die Anbahnungs- und Durchführungskosten, so würden vor allem die ersten drei Positionen, also Maklerprovision, Kosten für Gutachten sowie die Notargebühren, zu den Transaktionskosten zählen. Im Falle eines Immobilienkaufes sollten die gesamten Kaufnebenkosten auf jeden Fall nicht mehr als 10 % des Kaufpreises ausmachen. Dies gilt für den Verkäufer wie für den Käufer, denn beide an einem Immobiliengeschäft beteiligte Parteien haben in der Regel Kosten zu tragen. Kosten, die für die Finanzierung eines Immobilienkaufes entstehen (Zinsen), werden nicht zu den Transaktionskosten gezählt.
Unter dem Begriff Transaktionskosten versteht man alle Kosten, die bei der Durchführung einer Transaktion (Übertragung) entstehen, aber nicht Teil des Kaufpreises sind. Die Transaktionskosten-Theorie ist Teil der Institutionenökonomik und wird in dieser für die Entstehung und Funktion von Märkten herangezogen. Neben diesem wissenschaftlichen Gebrauch findet eine Einbeziehung der Transaktionskosten in wirtschaftliche Überlegungen aber auch im alltäglichen Wirtschaftsgeschehen statt. Dabei gilt selbstverständlich, das höhere Transaktionskosten ein Geschäft bzw. eine Transaktion weniger attraktiv machen, als niedrige Transaktionskosten. Wie eingangs schon angesprochen können im wirtschaftlichen Leben eine Vielzahl von Kosten zu den Transaktionskosten gezählt werden, vor allem eventuelle Provisionen und das für die Transaktion notwendige Vertragswerk sind aber neben der investierten Arbeitszeit meistens die höchsten Posten. Dabei wird ein virtueller Grenzwert von 10 % des Kaufpreises als Obergrenze für Transaktionskosten gesetzt.
Wird diese überschritten, so gilt ein Geschäft im Zweifel als unrentabel. Der Grenzwert ist daher virtuell, da es durchaus Ausnahmen von dieser Regel geben kann, die durch langfristig zu erwartende Gewinne auch höhere Transaktionskosten rechtfertigen kann. Wendet man die Transaktionskosten auch auf das alltägliche Leben an (hier bestehen die Kosten hauptsächlich aus der verbrauchten Zeit), so ergibt sich gerade bei alltäglichen Verrichtungen eine Disposition zu möglichst niedrigen Transaktionskosten.
Um das mit einem Beispiel zu verdeutlichen: Man nutzt meist den Supermarkt, der am nächsten liegt, um die entstehenden Transaktionskosten (die für den Einkauf aufzuwendende Zeit) möglichst niedrig zu halten. Demgegenüber ist man durchaus bereit mehr Zeit zu investieren (also höhere Transaktionskosten in Kauf zu nehmen), um etwas Besonderes zu erstehen.
Transaktionskosten, die (weiblich)
Wie im Verlauf dieses Beitrags schon ausgeführt, sind Transaktionskosten in der Theorie Teil jeder Transaktion von Verfügungsrechten an Sachen. Dies gilt für den Einkauf im Supermarkt wie für eine hochkomplizierte Unternehmensübernahme. Die Höhe der Transaktionskosten ist dabei mittelbar abhängig vom Wert der Transaktion bzw. der Transaktionen und sollten aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht 10% der Kaufsumme überschreiten. Durch die weite Fassung der Transaktionskosten gibt es teils unterschiedliche Betrachtungsweisen, welche Aufwendungen zu den Transaktionskosten gezählt werden. Im Alltagsleben von Privatpersonen können Transaktionskosten in den meisten Fällen ignoriert werden, bestehen sie doch in der Regel hauptsächlich aus dem Zeitaufwand, um eine qualifizierte Kaufentscheidung zu treffen.
Anders sieht dies in Spezialfällen aus: Einer dieser speziellen Fälle wäre der Immobilienkauf oder -verkauf (siehe auch oben), bei dem in der Regel recht erhebliche Transaktionskosten entstehen, die Teil der Kaufnebenkosten sind, in manchen Fällen diesen auch gleichgesetzt werden können. Ein anderer spezieller Fall, in dem die Transaktionskosten eine besondere Rolle spielen, sind Wertpapiergeschäfte. Diese werden, wie der Fall des Immobilienkaufs oder -verkaufs im nächsten Punkt „Varianten der Transaktionskosten“ noch einmal gesondert betrachtet.
Transaktionskosten können als integraler Bestandteil des Alltags aller in einer Gesellschaft handelnden Subjekte aufgefasst werden. Diese Betrachtungsweise ist allerdings eher von wissenschaftlichem Interesse, um das Entstehen und die Funktion von Märkten zu erklären und zu analysieren. In diesen Fällen verbinden sich die Transaktionskosten häufig mit Modellen der Handlungs- und Spieltheorie, sind aber für die einzelne Privatperson ohne wissenschaftliches Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und Modellen uninteressant und wenig ergiebig. Wichtig sind für diese Personengruppen vor allem zwei spezielle Fälle, in denen Transaktionskosten tatsächlich einen wichtigen Bestandteil des anvisierten Geschäftes ausmachen. Dies sind Immobiliengeschäfte und der Wertpapierhandel.
Transaktionskosten bei Immobiliengeschäften können gleich den Kaufnebenkosten sein, man kann sie aber auch enger fassen und auf die vorbereitenden Schritte zum eigentlichen Geschäft begrenzen. Je nachdem, welchem Modell man folgt, gehören die ersten drei Positionen oder alle unten angegebenen Positionen zu den Transaktionskosten:
Nicht zu den Transaktionskosten werden hingegen die für eine eventuelle Finanzierung des Immobilienkaufes entstehenden Kosten gerechnet (also die Zinsen für einen aufgenommenen Kredit bzw. eine Hypothek entstehen). Die Finanzierung selber kann und ist in den meisten Fällen aber selber von Transaktionskosten begleitet. Dies ist aber qualitativ ein vom Kauf oder Verkauf einer Immobilie getrenntes Geschäft, welches für sich betrachtet werden muss.
Während man bei Immobiliengeschäften oft eher auf den Begriff der Kaufnebenkosten stößt, der wie oben ausgeführt in etwa analog zu Transaktionskosten verstanden werden kann, ist der Begriff Transaktionskosten bei Wertpapiergeschäften ein üblicher genutzter Terminus, der für die anfallenden Gebühren genutzt wird.
Zu den Transaktionskosten bei Wertpapiergeschäften zählen:
In den meisten Fällen sind Punkt 2 und 3 in den oben aufgelisteten Transaktionskosten für Privatpersonen bereits in den Gebühren der Bank oder des Brokerhauses enthalten, mit dem der Kauf oder Verkauf der Wertpapiere durchgeführt wird. Nicht zu den Transaktionskosten gezählt werden hingegen die Depotgebühren als eine ständige Ausgabe für die Dienstleistung der Betreuung des Depots. Diese stehen nicht direkt im Zusammenhang mit einer Transaktion von Verfügungsrechten an einer Sache (hier einem Wertpapier).
Da es sich bei Transaktionskosten um eine betriebswissenschaftliche Größe handelt, mit der in der Institutionenökonomik das entstehen und funktionieren von Märkten mit beschrieben werden, entstehen aus dieser theoretischen Betrachtung gewisser – mit einem Kauf oder Verkauf einer Sache einhergehenden Kosten – keinerlei Rechte oder Pflichten.