Notar

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Unter einem Notar ist eine Person zu verstehen, die Rechtsgeschäfte beglaubigt und beurkundet sowie Geld oder sonstige Wertgegenstände hinterlegt. Ein Notar ist stets auch Träger eines öffentlichen Amtes und wird auf Lebenszeit bestellt, was bedeutet, dass der Ruhestand laut Gesetz erst nach der Vollendung des 70. Lebensjahres in Kraft tritt. In Ausnahmefällen kann ein Notar aufgrund einer Entlassung, einer Amtsenthebung oder einer strafgerichtlichen Verurteilung sein Amt verlieren.

Die Beurkundung und Beglaubigung von Rechtsgeschäften in den folgenden Bereichen bilden den Tätigkeitsschwerpunkt von Notaren:

Notarielle Beurkundungen haben stets eine Aufklärungs- und Warnfunktion. Unkundige oder in geschäftlichen Dingen unerfahrene Personen werden so vor voreiligen und unüberlegten Vertragsabschlüssen geschützt und rechtlich beraten.

Die Vergütung von Notaren hat stets auf Basis der Gebührenverordnung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) zu erfolgen. Notaren ist es nicht erlaubt, ermäßigte oder erhöhte Kosten für ihre Leistungen aufzurufen. Dadurch wird ihre Unparteilichkeit gewährleistet.

Wortbedeutung, Herkunft und Rechtschreibung

Notar, der (mask.)

  • Wortart: Substantiv
  • Gebrauch: Rechtssprache
  • Rechtschreibung: No|tar
  • Wortbedeutung: Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vornimmt
  • Wortherkunft: mittelhochdeutsch noder, notari(e), althochdeutsch notāri < mittellateinisch notarius = öffentlicher Schreiber < lateinisch notarius = Schnellschreiber

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